01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3206.11.00.85.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3206.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3206.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3206.11.00.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3206.11.00.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3206.11.00.85.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3206.11.00.85.0?
- ×Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen3206.20
- ×andere Farbmittel und andere Zubereitungen3206.41, 3206.42.00.00.0, 3206.49
- ×anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art3206.50.00.00.0
- ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz3206.19
- ×für andere Verwendungszwecke als die Herstellung weißer Druckfarben3206.11.00.10.0, 3206.11.00.30.0
- ×Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT3206.11.00.80.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3206.11.00.85.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3206.11.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3206.11.00.10.0 | Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht … | Antidumpingzoll |
| 3206.11.00.30.0 | andere | Antidumpingzoll |
| 3206.11.00.80.0 | Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht … | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3206.11.00.85.0 | anderediese Seite | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3206.11.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3206.11.00.85.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3206.11.00.85.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3206.11.00.85.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3206.11.00 bis 3206.19.00 | Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 1 und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterpositionen betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 3206.19 des HS. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3206.11.00
- 01.01.19963206.11.00neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz“ · aus 3206.10.10, 3206.10.90
- 01.07.20033206.11.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3206.11.00
- 01.07.20033206.11.00.10.0neu eingeführt · „Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht …“ · aus 3206.11.00
- 12.07.20243206.11.00.10.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3206.11.00
- 12.07.20243206.11.00.80.0neu eingeführt · „Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht …“ · aus 3206.11.00
- 12.07.20243206.11.00.85.0neu eingeführt · aus 3206.11.00
- 10.01.20253206.11.00.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 10.01.20253206.11.00.10.0wieder anmeldefähig · aus 3206.11.00
- 10.01.20253206.11.00.30.0neu eingeführt · aus 3206.11.00
- 10.01.20253206.11.00.80.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 10.01.20253206.11.00.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3206.11.00.85.0
Welche Nummer gilt für Titandioxid-Pigmente für weiße Druckfarben in der Warennummer 3206.11.00?
Titandioxid-Pigmente mit 80 GHT oder mehr Titandioxid, bezogen auf die Trockensubstanz, zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben gehören in 3206.11.00.85.0, sofern sie nicht mit Isopropoxytitantriisostearat im Gehalt von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT umhüllt sind. Umhülltes Titandioxid in diesem Gehalt gehört in 3206.11.00.80.0.
Wann wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 3206.11.00 zuletzt geändert?
Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 3206.11.00 wurde zuletzt am 10.01.2025 geändert. Die Warennummer 3206.11.00 entstand am 01.01.1996 aus 3206.10.00 und 3206.10.10.
Gehört Titandioxid als Füllstoff in Ölfarben unter 3206.11.00?
Nein. Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gelten nach Kapitel 32, Anmerkung 5 nicht als Farbmittel, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Solche Füllstoffe fallen daher nicht unter die Pigmente dieser Nummer.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission