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gültig seit 01.01.2016Dual-Use

Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0 – Farbmittel C.I. Pigment Blue 27

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst das Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 mit der CAS-Nummer 14038-43-8 als einzelne Ware. Das Farbmittel mit der CAS-Nummer 25869-00-5 und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil von 85 GHT oder mehr gehören in die Zolltarifnummer 3206.49.70.40.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionAndere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
3206.11 – 3206.19Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid
UnterpositionPigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen
andere Farbmittel und andere Zubereitungen
UnterpositionUltramarin und seine Zubereitungen
ZolltarifnummerLithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid
Unterpositionandere
ZolltarifnummerMagnetit
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 14038-43-8)Diese Seite
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 25869-00-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment …
ZolltarifnummerKonzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr …
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Pigment Yellow 164 (CAS RN 68412-38-4) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment …
Zolltarifnummeranderes
Zolltarifnummeranorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3206.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3206.49.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3206.49.70.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3206.49.70.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der …
✓andere Farbmittel und andere Zubereitungen, also nicht: Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, Pigmente und Zubereitungen auf der …Die Ware ist ein anderes Farbmittel oder eine Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32. Zubereitungen auf Grundlage von Farbmitteln gehören ebenfalls hierher, außer in nicht wässrigen Medien dispergierten Pigmenten für Anstrichfarben.
✓andere, also nicht: Ultramarin und seine Zubereitungen, Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von ZinksulfidDie Ware ist ein Farbmittel oder eine Zubereitung, die in der Gruppe der anderen Farbmittel verbleibt und nicht zu den vorher genannten Pigmentgruppen gehört.
✓andere, also nicht: MagnetitDie Ware ist ein Farbpigment oder eine Zubereitung, die nicht aus Magnetit besteht. Pigmente aus fein gemahlenen Erzen werden so ausgelegt wie Magnetit.
✓Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 14038-43-8)Die Ware ist das Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 mit der CAS-Nummer 14038-43-8 selbst.
3206.49.70.20.0Farbmittel C.I. Pigment Blue 27

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0?

  • ×Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid3206.11, 3206.19
  • ×Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen3206.20
  • ×anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art3206.50.00.00.0
  • ×Ultramarin und seine Zubereitungen3206.41
  • ×Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid3206.42.00.00.0
  • ×Magnetit3206.49.10.00.0
  • ×Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 25869-00-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 27 von 85 GHT oder …3206.49.70.40.0
  • ×Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr …3206.49.70.50.0
  • ×Farbmittel C.I. Pigment Yellow 164 (CAS RN 68412-38-4) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 164 von 90 …3206.49.70.60.0
  • ×anderes, also nicht: Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 14038-43-8)3206.49.70.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3206.49.70

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3206.49.70.20.0Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 14038-43-8)diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3206.49.70.40.0Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 25869-00-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment …Autonome Zollaussetzung
3206.49.70.50.0Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr …Autonome Zollaussetzung
3206.49.70.60.0Farbmittel C.I. Pigment Yellow 164 (CAS RN 68412-38-4) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment …Autonome Zollaussetzung
3206.49.70.90.0anderes–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3206.49.70 eingereiht

44 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland35
Frankreich3
Dänemark2
Finnland2
Österreich1
Ungarn1
vZTAWareGültig bis
DEBTI19385/26-1DeutschlandAngaben: Titan-Antimon-Chrom-Mischoxid; anorganisches Pulverpigment (Mischphasenpigment); zur Verwendung als Farbmittel …06.09.2029
DEBTI19571/26-1DeutschlandAngaben: Flüssige Farbpigmentpaste; bestehend aus modifiziertem Polydimethylsiloxan und einem anorganischen Pigment …25.06.2029
DEBTI19570/26-1DeutschlandAngaben: Farbpigmentpaste; bestehend aus modifiziertem Silikonpolymer und einem anorganischen Pigment; zum Einfärben …25.06.2029
DEBTI19565/26-1DeutschlandAngaben: Farbpigmentpaste; bestehend aus modifiziertem Silikonpolymer und einem anorganischen Pigment; zum Einfärben …21.06.2029
DEBTI6682/26-1DeutschlandAngaben: Durckfarben-Masterbatch, schwarz; flüssiges Konzentrat für flexografische Druckanwendungen. Befund …03.05.2029
DEBTI50530/25-1DeutschlandBei der durch Abbildungen und Angaben des Anmelders veranschaulichten Ware handelt es sich um eine mehr als 100 Jahre …25.01.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0

€
3206.49.70.20.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3206.49.70.20.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3206.49.70.20.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3206.49.70.20.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3206.49.70.20.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderBetrifft nur Chemikalien aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012: Ihre Ausfuhr wird vorher gemeldet und braucht teils die Zustimmung des Einfuhrlandes. Für andere Waren wird in der Ausfuhranmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C001, 1C101 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3206.49.70andere: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffern 5 bis 13, und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Hierher gehören z. B. auch: 1. Manganblau, ein aus Bariummanganat und Bariumsulfat bestehender Farbkörper; 2. künstlicher Ocker, ein Farbpigment auf der Grundlage von künstlichen Eisenoxiden; 3. gelbes Farbpigment auf der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3206.49.70

  1. 01.01.20123206.49.70neu eingeführt · aus 3206.49.30, 3206.49.80
  2. 01.07.20143206.49.70unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3206.49.70
  3. 01.07.20143206.49.70.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 3206.49.70
  4. 01.01.20163206.49.70.20.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 14038-43-8)“ · aus 3206.19.00
  5. 01.07.20183206.49.70.40.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 25869-00-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment …“
  6. 01.01.20223206.49.70.50.0neu eingeführt · „Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr …“
  7. 01.07.20253206.49.70.60.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Pigment Yellow 164 (CAS RN 68412-38-4) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment …“ · aus 3206.41.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 14038-43-8) unter 3206.49.70?

Das Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 mit der CAS-Nummer 14038-43-8 gehört in die Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0. Die Zolltarifnummer 3206.49.70.40.0 gilt für das Farbmittel mit der CAS-Nummer 25869-00-5 und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil von 85 GHT oder mehr.

Gehören Füllstoffe für Ölfarben zu 3206.49.70.20.0?

Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln dieses Kapitels, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Die Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0 erfasst das Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 mit der CAS-Nummer 14038-43-8.

Wann wurde die Unterteilung der Zolltarifnummer 3206.49.70.20.0 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 3206.49.70 wurde zuletzt zum 01.07.2025 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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