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Zolltarifnummer 5911.10.00.00.0 – Beschichtete technische Gewebe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

59Kapitel11Position10HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, die mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert sind, für Kratzengarnituren und ähnliche technische Zwecke, sofern sie als Meterware oder nur auf Länge oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten vorliegen; außerdem Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen. Müllergaze gehört in Unterposition 5911.20, Filter- oder Presstücher, auch aus Menschenhaaren, gehören in Unterposition 5911.40. Ein Beispiel ist ein laminiertes Gewebe aus Polyesterfilamenten in Leinwandbindung, das auf beiden Seiten mit Polyurethanklebstoff auf zwei Baumwollgewebe kaschiert ist.

Typische Waren:Laminierte Gewebe

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5911.10.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionErzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerGewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt …Diese Seite
UnterpositionMüllergaze, auch konfektioniert
UnterpositionFilter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5911.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5911.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5911.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5911.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5911.10.00.00.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus …
✓Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder WarenbäumenDie Ware muss ein Gewebe, ein Filz oder ein mit Filz belegtes Gewebe sein, das mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert ist, und als Meterware vorliegen oder nur auf Länge oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten sein. Andere Aufmachungen gehören in eine andere Unterteilung, und als ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken zählen nur mit anderen Stoffen verbundene Gewebe und Filze.
5911.10.00.00.0Beschichtete oder laminierte technische Gewebe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5911.10.00.00.0?

  • ×Müllergaze, auch konfektioniert5911.20
  • ×Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von …5911.31, 5911.32
  • ×Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren5911.40
  • ×andere, also nicht: Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum …5911.90

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5911.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
5911.10.00.00.0Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum …

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5911.10.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2026-01810FrankreichTextilerzeugnis für technische Zwecke in Form eines laminierten Gewebes, bestehend aus einem Gewebe in Leinwandbindung …29.09.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5911.10.00.00.0

€
5911.10.00.00.0Drittlandszoll5,3 %530 €2.001 €2.531 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8330Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 5,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5911.10.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5911.10.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 1
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14; d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813; e) Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306; f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704; g) Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46); h) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels 39; ij) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels …
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 8
8. Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren: a) Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910): — Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen; — Müllergaze; — Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, aus Spinnstoffen oder Menschenhaaren; — Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss; — Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art; — Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen; b) Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
5911.10.00Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen Diese Erzeugnisse müssen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5911.10.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19725911.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, in Verbindung mit einer Lage oder mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen, von …“
  2. 01.01.19725911.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, in Verbindung mit einer Lage oder mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen, von …“
  3. 01.01.19885911.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5911.10.00
  4. 01.01.19885911.10.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5911.10.00
  5. 01.01.19905911.10.00Wortlaut geändert · „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk …“ · vorher „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, in Verbindung mit einer Lage oder mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken“
  6. 01.01.19905911.10.00.00.0Wortlaut geändert · „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk …“ · vorher „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, in Verbindung mit einer Lage oder mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken“
  7. 01.01.19965911.10.00Wortlaut geändert · „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk …“ · vorher „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken“
  8. 01.01.19965911.10.00.00.0Wortlaut geändert · „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk …“ · vorher „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken“
  9. 01.01.20195911.10.00wieder anmeldefähig · aus 5911.10.00
  10. 01.01.20195911.10.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 5911.10.00
  11. 01.01.20225911.10.00Wortlaut geändert · „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum …“ · vorher „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen“
  12. 01.01.20225911.10.00.00.0Wortlaut geändert · „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum …“ · vorher „Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5911.10.00.00.0

Gehören zugeschnittene Gewebe mit Kautschuk unter 5911.10.00?

Nein, unter 5911.10.00 fallen nur Waren als Meterware oder nur auf Länge oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten. In anderer Aufmachung gehören sie zu den Unterpositionen 5911.90.

Gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren unter 5911.10.00?

Nein, Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren gehören nicht zu 5911.10.00, sondern zur Unterposition 5911.40. Diese Unterposition umfasst Filter- oder Presstücher zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken, auch aus Menschenhaaren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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