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gültig seit 01.01.2016Antidumpingzoll China

Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 – Keramikgeschirr ohne Werkzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, etwa Keramiktassen und Keramikbecher mit Henkel. Gewürzmühlen, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Schärfstäbe, Küchenwerkzeuge und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik zum Backen von Pizza oder Brot gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.29.90.0 (andere).

Typische Waren:KeramiktassenKeramikbecherKräuterteetassen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem Ton
Kombinierte Nomenklaturaus Steinzeug
Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen Erden
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6912.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6912.00.298-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6912.00.29.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6912.00.29.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische …
✓Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder KüchengebrauchDie Ware ist Geschirr oder ein anderer Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, etwa eine Keramiktasse oder ein Becher mit Henkel.
✓andere, also nicht: aus gewöhnlichem Ton, aus Steinzeug, aus Steingut oder feinen ErdenDie Ware hat einen keramischen Scherben, der in keine der in den Erläuterungen beschriebenen Scherbenarten fällt. Dort dienen Farbe, Lichtdurchlässigkeit und Porosität zur Unterscheidung.
✓Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten ArtDie Ware ist ein keramischer Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, der nicht zu den im Wortlaut ausgenommenen Waren gehört, etwa Gewürzmühlen oder Messerschärfer aus Keramik.
6912.00.29.10.0Keramisches Tisch- und Küchengeschirr ohne Werkzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6912.00.29

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6912.00.29.10.0Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …diese SeiteAntidumpingzoll
6912.00.29.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6912.00.29 eingereiht

108 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland81
Dänemark7
Belgien4
Frankreich4
Spanien3
Italien3
vZTAWareGültig bis
DEBTI37498/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Tasse aus Keramik, Foto siehe Anlage, - glasierte, mit verschiedenen Stadtmotiven …19.10.2029
DEBTI25928/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel …19.10.2029
DEBTI25920/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse, Foto siehe Anlage, - weißer, glasierter, zylindrischer Becher mit …19.10.2029
DEBTI33690/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Kräuterteetasse, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware …19.10.2029
DEBTI32468/26-1DeutschlandDreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Becher, einem Paar Socken und einer Schlafmaske, Foto siehe Anlage, - …19.10.2029
DEBTI25953/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel …19.10.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6912.00.25200Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktassen MIKE, Foto siehe Anlage, - zur Hälfte glasierte, zylindrische Tassen mit braunem Sockel und Henkel, - in unterschiedlichen Farben, - in den …
6912.00.23126Anderes keramisches Geschirr, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - bauchige Teekanne mit Henkel und Ausgusstülle und einem Deckel, - mit den Abmessungen: 18,2 cm (Durchmesser unten) x 13 cm (Höhe ohne …
6912.00.8391Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher "Glitter", Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - glasierter, bauchiger Becher, - - außen mit einer Struktur in Bläschenoptik …
6912.00.8576Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Futternapf für Kleintiere, Foto siehe Anlage, - glasierter, grauer, runder, dickwandiger Futternapf mit einem nach innen überstehenden Rand, - in den …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0

€
6912.00.29.10.0Drittlandszoll7 %700 €2.033 €2.733 €
6912.00.29.10.0aus China: Drittlandszoll + Antidumpingzoll86 %8.600 €3.534 €12.134 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,3 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6912.00.29.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Gilt seit 07.02.2026. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.79 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (4)

FundstelleKernaussage
6912.00.21 bis 6912.00.81aus gewöhnlichem Ton Hierher gehören aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle (im Allgemeinen braun, rot oder gelb. Ihr Scherbenaufbau ist heterogen, der Durchmesser der für die Struktur der Masse charakteristischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt mehr als 0,15 mm. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge zu erkennen. Die …
6912.00.23 bis 6912.00.83aus Steinzeug: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus üblicherweise in der Masse gefärbtem Ton hergestellt sind. Ihr charakteristisches Merkmal ist ein nicht durchscheinender dichter Scherben, der bis zu einer Temperatur gebrannt ist, bei der die Verglasung beginnt. Die Lichtdurchlässigkeit ist anhand einer Scherbe mit einer Dicke von mindestens 3 mm und nach folgender Methode zu bestimmen: Bestimmung der …
6912.00.25 bis 6912.00.85aus Steingut oder feinen Erden: Hierher gehören Gegenstände, die durch Brennen einer Mischung aus ausgewählten Tonarten („feinen Erden“), zuweilen vermischt mit Feldspat und mehr oder weniger Kalk, hergestellt werden (hartes Steingut, gemischtes Steingut, weiches Steingut). Die Steinguterzeugnisse kennzeichnen sich durch einen weißen oder leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbigen Scherben. Erzeugnisse aus …
6912.00.29 bis 6912.00.89andere: Hierher gehören die Erzeugnisse aus keramischen Stoffen, die weder den Kriterien für die Einreihung in die anderen Unterpositionen dieser Position noch den Kriterien für Porzellan (Position 6911) entsprechen).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
166/200716.02.2007Eine Warenzusammenstellung aus Steingut mit Toilettengegenständen wurde in die damalige Warennummer 6912.00.50 eingereiht. Heute gehört sie in die Warennummern 6912.00.25 und 6912.00.85.6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-99/7518.02.1976
C-98/7518.02.1976FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6912.00.29

  1. 01.01.20166912.00.29neu eingeführt · aus 6912.00.90
  2. 01.01.20166912.00.29.10.0neu eingeführt · „Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
  3. 01.01.20166912.00.29.90.0neu eingeführt · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Keramiktassen unter 6912.00.29?

Keramiktassen für den Tisch- oder Küchengebrauch gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0. Gewürzmühlen aus Keramik gehören dagegen nicht hierher, sondern in die Zolltarifnummer 6912.00.29.90.0.

Gibt es einen Antidumpingzoll auf Keramikgeschirr aus China unter 6912.00.29.10.0?

Ja, für Waren mit Ursprung in China wird für die Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 ein Antidumpingzoll erhoben. Die Waren müssen dafür unter diese Zolltarifnummer fallen.

Welche Keramikwaren gehören nach Kapitel 69, Anmerkung 1 nicht unter 6912.00.29.10.0?

Keramische Waren, die nur für die Aushärtung von Harzen oder die Entfernung von Wasser auf Temperaturen unter 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69 und damit nicht unter 6912.00.29.10.0. Die Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 erfasst nur Tischgeschirr, das nach der Formgebung gebrannt ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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