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gültig seit 01.07.2022

Zolltarifnummer 8407.34.10.10.0 – Motoren 1200–2000 cm³ Kfz-Montage

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit einem Hubvolumen von 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³, einer Leistung von 95 kW, jedoch nicht mehr als 135 kW, und einem Gewicht von höchstens 120 kg, die zur Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 verwendet werden. Motoren für die industrielle Montage, die diese Merkmale nicht erfüllen, fallen in 8407.34.10.90.0; Motoren, die nicht zur Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 verwendet werden, fallen nicht unter diese Zolltarifnummer.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8407.34.10.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionHub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
UnterpositionMotoren für Luftfahrzeuge
8407.21 – 8407.29Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge
Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
Zolltarifnummermit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³
Kombinierte Nomenklaturfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
ZolltarifnummerHub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit -einem Hubvolumen von 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³ …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere Motoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8407.346-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8407.34.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8407.34.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8407.34.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8407.34.10.10.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8407 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit …
✓Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten ArtDer Motor muss ein Hubkolbenmotor sein, der von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art ist.
✓mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³Der Hubraum muss mehr als 1 000 cm³ betragen. Bei dieser Zolltarifnummer liegt er bei 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³.
✓für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705Der Motor muss für die industrielle Montage verwendet werden. Als solche Verwendung gilt nur der serienmäßige Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen, einschließlich der Zulieferbetriebe. Motoren gleicher Art, die als Ersatzteile verwendet werden, erfasst diese Nummer nicht.
✓Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit -einem Hubvolumen von 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³, -einer Leistung von 95 kW, jedoch nicht mehr als 135 kW, -einem Gewicht von höchstens 120 kg zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703Der Motor muss eine Leistung von 95 kW, jedoch nicht mehr als 135 kW, ein Gewicht von höchstens 120 kg und ein Hubvolumen von 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³ haben und zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt sein.
8407.34.10.10.0Kfz-Montagemotoren, 1200 bis 2000 cm³

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8407.34.10.10.0?

  • ×Motoren für Luftfahrzeuge8407.10
  • ×Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge8407.21, 8407.29.00.00.0
  • ×andere Motoren8407.90
  • ×mit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger8407.31.00.00.0
  • ×mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³8407.32
  • ×mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³8407.33
  • ×andere, also nicht: für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen …8407.34.30.00.0, 8407.34.91, 8407.34.99
  • ×andere, also nicht: Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit -einem Hubvolumen von 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³ …8407.34.10.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8407.34.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8407.34.10.10.0Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit -einem Hubvolumen von 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³ …diese SeiteDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung
8407.34.10.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8407.34.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8407.34.302Ausstellungsmotor, nicht funktionsfähig, hergestellt aus einem gebrauchten Hubkolbenmotor, wie er für die Fortbewegung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendet wird, mit einem Hubraum von 8000 cm³. …
8407.34.991Ausstellungsmotor, nicht funktionsfähig, aus einem neuen Hubkolbenmotor, wie er für die Fortbewegung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendet wird, mit einem Hubraum von 8000 cm³. Der Motor ist nicht …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8407.34.10.10.0

€
8407.34.10.10.0Drittlandszoll––––
8407.34.10.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)2,7 %270 €1.951 €2.221 €
8407.34.10.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8407.34.10.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8407.34.10.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.2,7 %
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8407.34.10.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8407.34.10.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8407.34.10.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 8407.10 und 8409.10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 84, AllgemeinesAls Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8407.34.10

  1. 01.01.19728407.34.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen …“
  2. 01.01.19958407.34.10Wortlaut geändert · „für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen …“ · vorher „für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position  8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm³ und von Kraftfahrzeugen der Position  8705“
  3. 01.07.20228407.34.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8407.34.10
  4. 01.07.20228407.34.10.10.0neu eingeführt · „Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit -einem Hubvolumen von 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³ …“ · aus 8407.34.10
  5. 01.07.20228407.34.10.90.0neu eingeführt · aus 8407.34.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8407.34.10.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Motoren mit 1200 bis 2000 cm³ unter der Warennummer 8407.34.10?

Für Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³, einer Leistung von 95 kW, jedoch nicht mehr als 135 kW, und einem Gewicht von höchstens 120 kg gilt 8407.34.10.10.0, wenn sie zur Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 verwendet werden. Motoren für die industrielle Montage, die diese Merkmale nicht erfüllen, fallen in 8407.34.10.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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