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gültig seit 01.07.2024Dual-Use

Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0 – Axialventilatoren für Kühlgeräte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese 11-stellige Zolltarifnummer erfasst Axialventilatoren mit eingebautem Motor, die einen Luftstrom für die Kühlung von Kompressoren erzeugen und Luft verteilen, mit einer Betriebsspannung von mehr als 10 V bis 14 V oder einer Wechselspannung von mehr als 185 V bis 254 V und einer Betriebstemperatur von -40 °C bis 70 °C, sofern sie zur Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder Gefrierschränken bestimmt sind. Axialventilatoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8414.59.25.10.0, Axialventilatoren für Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Kraftfahrzeugen, die die Merkmale ihres Wortlauts erfüllen, in 8414.59.25.60.0, alle übrigen Axialventilatoren in 8414.59.25.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
UnterpositionVakuumpumpen
Unterpositionhand- oder fußbetriebene Luftpumpen
UnterpositionKompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
UnterpositionLuftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
Ventilatoren
UnterpositionTisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
Unterpositionandere
ZolltarifnummerVentilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
andere
Kombinierte NomenklaturAxialventilatoren
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerAxialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit …Diese Seite
ZolltarifnummerAxialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) …
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturZentrifugalventilatoren
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerAbzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
Zolltarifnummergasdichte biologische Sicherheitswerkbänke
Unterpositionandere
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8414.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8414.59.258-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8414.59.25.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8414.59.25.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere …
✓VentilatorenDie Ware muss ein Ventilator sein. Nach den Erläuterungen gilt eine Ware nur dann als Ventilator, wenn ihr Luft- oder Gasdruck 2 bar nicht übersteigt und sie nur eine rotierende Oberfläche besitzt.
✓andere, also nicht: Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder wenigerDer Ventilator ist kein Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator mit eingebautem Elektromotor von 125 W oder weniger.
✓andere, also nicht: Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …Der Ventilator dient nicht ausschließlich oder hauptsächlich der Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen.
✓AxialventilatorenDie Ware ist ein Axialventilator. Zentrifugalventilatoren fallen nicht darunter.
✓Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit -einer Betriebsspannung von mehr als 10 V, jedoch nicht mehr als 14 V oder -einer Wechselspannung von mehr als 185 V, jedoch nicht mehr als 254 V, -einer Betriebstemperatur von -40 °C oder höher, jedoch nicht höher als 70 °C zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder GefrierschränkenDer Axialventilator hat einen eingebauten Motor und erzeugt einen Luftstrom für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft. Er hat eine Betriebsspannung von mehr als 10 V bis 14 V oder eine Wechselspannung von mehr als 185 V bis 254 V sowie eine Betriebstemperatur von -40 °C bis 70 °C und ist zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder Gefrierschränken bestimmt.
8414.59.25.50.0Axialventilatoren für Wärmepumpen-Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0?

  • ×Vakuumpumpen8414.10
  • ×hand- oder fußbetriebene Luftpumpen8414.20
  • ×Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art8414.30
  • ×Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert8414.40
  • ×Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger8414.60.00.00.0
  • ×gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke8414.70.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Ventilatoren8414.80
  • ×Teile8414.90
  • ×Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger8414.51
  • ×Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …8414.59.15.00.0
  • ×Zentrifugalventilatoren8414.59.35
  • ×andere, also nicht: Axialventilatoren8414.59.95
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8414.59.25.10.0
  • ×Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) der Positionen 8701 …8414.59.25.60.0
  • ×andere, also nicht: Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit …8414.59.25.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.59.25

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8414.59.25.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8414.59.25.50.0Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8414.59.25.60.0Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) …Autonome Zollaussetzung
8414.59.25.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.59.25 eingereiht

59 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland37
Tschechien7
Frankreich7
Niederlande4
Schweden2
Finnland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI29513/26-1DeutschlandKühlerlüfter (Abbildung s. Anlage) - aus einem Elektromotor und einem mehrflügeligen, einstufigen Lüfterrad in einem …03.09.2029
DEBTI20416/26-1DeutschlandAxiallüfter (Abbildung siehe Anlage) - aus einem einstufigen, zehnflügeligen Lüfterrad aus Aluminium in einem …12.07.2029
DEBTI13497/26-1DeutschlandHandventilator mit LEDs (Abbildung siehe Anlage) - aus einem griffartig geformten Kunststoffgehäuse mit einem …29.06.2029
DEBTI21186/26-1DeutschlandAkku-Laubbläser (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifischen Gehäuse mit eingebautem akkubetriebenen Elektromotor …25.06.2029
DEBTI12519/26-1DeutschlandHandventilator (Abbildung siehe Anlage) - aus einem aufklappbaren Gehäuse mit eingebautem Elektromotor, vierflügeligem …10.05.2029
DEBTI12533/26-1DeutschlandHandventilator (Abbildung siehe Anlage) - aus einem kuppelförmigen Gitter-Gehäuse mit fünfflügeligem Lüfterrad …10.05.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8414.59.1533Lüfter zum Kühlen, - aus einem einstufigen, siebenflügeligen Lüfterrad mit Elektromotor in einem Kunststoff-Einbaurahmen (Abmessungen: 60 x 60 x 25 mm) mit vier Bohrungen, Anschlusskabel (Länge: 300 …
8414.59.3522Lüfter (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus einem auf eine Basisplatte drehbar aufgesetzten einstufigen Lüfterrad mit elf Flügeln, mittels Elektromotor angetrieben, in einem runden …
8414.59.953Prozessbelüftung (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines zweistufigen Ringkammergebläses aus einem ringförmigen Grundkörper mit Schmauchglocke, Luftanschlussstutzen und Lüfteinlassstutzen, in …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0

€
8414.59.25.50.0Drittlandszoll2,3 %230 €1.944 €2.174 €
8414.59.25.50.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8414.59.25.50.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8414.59.25.50.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001C, 0B001D, 0B004B der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8414.51.00 bis 8414.59.95Ventilatoren: Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den …

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
729/200415.04.2004Ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, einer elektronischen Baugruppe zur Anpassung der Geschwindigkeit und einem Aluminium-Kühlkörper, der die überschüssige Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts entfernt, wurde in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; heute stehen dafür 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25
384/200401.03.2004Ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, einer elektronischen Baugruppe zur Anpassung der Geschwindigkeit und einem Aluminium-Kühlkörper, der die überschüssige Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts entfernt, wurde in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; heute stehen dafür 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-405/1411.06.20151. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8414.59.25

  1. 01.01.20178414.59.25neu eingeführt · „Axialventilatoren“ · aus 8414.59.20, aus 8414.59.40, aus 8414.59.80
  2. 01.01.20178414.59.25.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
  3. 01.01.20178414.59.25.90.0neu eingeführt · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
  4. 01.07.20248414.59.25.50.0neu eingeführt · „Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit …“
  5. 01.01.20268414.59.25.60.0neu eingeführt · „Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Axialventilatoren mit eingebautem Motor für Wärmepumpen-Wäschetrockner unter 8414.59.25?

Axialventilatoren mit eingebautem Motor, die einen Luftstrom für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft erzeugen und zur Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder Gefrierschränken bestimmt sind, gehören in 8414.59.25.50.0, wenn sie eine Betriebsspannung von mehr als 10 V bis 14 V oder eine Wechselspannung von mehr als 185 V bis 254 V und eine Betriebstemperatur von -40 °C bis 70 °C haben.

Wurde die Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 8414.59.25 wurde zum 1. Januar 2026 geändert. Weitere Änderungen der Unterteilung gab es zum 1. Januar 2018, zum 1. Januar 2021 und zum 1. Juli 2024.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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