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gültig seit 01.01.2026Dual-Use

Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0 – Kombiinstrument-Axialventilatoren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Axialventilatoren zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) der Positionen 8701 bis 8705, mit einem Luftdurchsatz von höchstens 0,75 m³/min, einem Luftdruck von höchstens 10 mmH₂O, einem Gesamtgeräuschpegel von höchstens 45 dB(A) und einem Durchmesser von höchstens 65 mm, die mit einem bürstenlosen Gleichstrommotor mit den genannten Spannungs-, Strom-, Leistungs- und Drehzahlbereichen ausgestattet sind. Axialventilatoren mit eingebautem Motor zur Kühlung von Kompressoren gehören nur dann in die 11-stellige Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0, wenn sie eine Betriebsspannung von mehr als 10 V bis nicht mehr als 14 V oder eine Wechselspannung von mehr als 185 V bis nicht mehr als 254 V sowie eine Betriebstemperatur von -40 °C oder höher bis nicht höher als 70 °C haben und zur Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder Gefrierschränken bestimmt sind; Axialventilatoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in die 11-stellige Zolltarifnummer 8414.59.25.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
UnterpositionVakuumpumpen
Unterpositionhand- oder fußbetriebene Luftpumpen
UnterpositionKompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
UnterpositionLuftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
Ventilatoren
UnterpositionTisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
Unterpositionandere
ZolltarifnummerVentilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
andere
Kombinierte NomenklaturAxialventilatoren
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerAxialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit …
ZolltarifnummerAxialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturZentrifugalventilatoren
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerAbzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
Zolltarifnummergasdichte biologische Sicherheitswerkbänke
Unterpositionandere
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8414.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8414.59.258-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8414.59.25.6010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8414.59.25.60.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere …
✓VentilatorenDie Ware muss ein Ventilator sein. Als Ventilatoren gelten nur Waren mit einem Luft- oder Gasdruck von nicht mehr als 2 bar, die nur eine rotierende Oberfläche besitzen.
✓andere, also nicht: Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder wenigerDie Ware ist ein Ventilator, der kein Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator mit eingebautem Elektromotor von 125 W oder weniger ist.
✓andere, also nicht: Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …Die Ware ist ein Ventilator, der nicht ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendet wird.
✓AxialventilatorenDie Ware ist ein Axialventilator.
✓Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) der Positionen 8701 bis 8705, mit -einem Luftdurchsatz von nicht mehr als 0,75 m³/min (Kubikmeter pro Minute), -einem Luftdruck von nicht mehr als 10 mmH₂O, -einem Gesamtgeräuschpegel von nicht mehr als 45 dB(A), -einem Durchmesser von nicht mehr als 65 mm, ausgestattet mit einem bürstenlosen Gleichstrommotor mit -einer Nennspannung zwischen 3 VDC und 16 VDC, -einer Betriebsspannung zwischen 3 VDC und 16 VDC, -einem Nennstrom zwischen 0,03 A und 0,30 A, -einer Eingangsleistung zwischen 0,3 W und 1,5 W, -einer Drehzahl zwischen 2 500 U/min und 10 000 U/min auch mit eingebautem KühlkörperDie Ware ist ein Axialventilator zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705, mit einem Luftdurchsatz von nicht mehr als 0,75 m³/min, einem Luftdruck von nicht mehr als 10 mmH₂O, einem Gesamtgeräuschpegel von nicht mehr als 45 dB(A) und einem Durchmesser von nicht mehr als 65 mm. Er ist mit einem bürstenlosen Gleichstrommotor ausgestattet, dessen Nennspannung und Betriebsspannung jeweils zwischen 3 VDC und 16 VDC liegen, dessen Nennstrom zwischen 0,03 A und 0,30 A und dessen Eingangsleistung zwischen 0,3 W und 1,5 W liegt, mit einer Drehzahl zwischen 2 500 U/min und 10 000 U/min. Ein eingebauter Kühlkörper ist zulässig.
8414.59.25.60.0Axialventilatoren für Kombiinstrumente in Kraftfahrzeugen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0?

  • ×Vakuumpumpen8414.10
  • ×hand- oder fußbetriebene Luftpumpen8414.20
  • ×Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art8414.30
  • ×Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert8414.40
  • ×Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger8414.60.00.00.0
  • ×gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke8414.70.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Ventilatoren8414.80
  • ×Teile8414.90
  • ×Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger8414.51
  • ×Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …8414.59.15.00.0
  • ×Zentrifugalventilatoren8414.59.35
  • ×andere, also nicht: Axialventilatoren8414.59.95
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8414.59.25.10.0
  • ×Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit -einer Betriebsspannung …8414.59.25.50.0
  • ×andere, also nicht: Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) …8414.59.25.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.59.25

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8414.59.25.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8414.59.25.50.0Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit …Zollaussetzung bei Endverwendung
8414.59.25.60.0Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
8414.59.25.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.59.25 eingereiht

59 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland37
Tschechien7
Frankreich7
Niederlande4
Schweden2
Finnland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI29513/26-1DeutschlandKühlerlüfter (Abbildung s. Anlage) - aus einem Elektromotor und einem mehrflügeligen, einstufigen Lüfterrad in einem …03.09.2029
DEBTI20416/26-1DeutschlandAxiallüfter (Abbildung siehe Anlage) - aus einem einstufigen, zehnflügeligen Lüfterrad aus Aluminium in einem …12.07.2029
DEBTI13497/26-1DeutschlandHandventilator mit LEDs (Abbildung siehe Anlage) - aus einem griffartig geformten Kunststoffgehäuse mit einem …29.06.2029
DEBTI21186/26-1DeutschlandAkku-Laubbläser (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifischen Gehäuse mit eingebautem akkubetriebenen Elektromotor …25.06.2029
DEBTI12519/26-1DeutschlandHandventilator (Abbildung siehe Anlage) - aus einem aufklappbaren Gehäuse mit eingebautem Elektromotor, vierflügeligem …10.05.2029
DEBTI12533/26-1DeutschlandHandventilator (Abbildung siehe Anlage) - aus einem kuppelförmigen Gitter-Gehäuse mit fünfflügeligem Lüfterrad …10.05.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8414.59.1533Lüfter zum Kühlen, - aus einem einstufigen, siebenflügeligen Lüfterrad mit Elektromotor in einem Kunststoff-Einbaurahmen (Abmessungen: 60 x 60 x 25 mm) mit vier Bohrungen, Anschlusskabel (Länge: 300 …
8414.59.3522Lüfter (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus einem auf eine Basisplatte drehbar aufgesetzten einstufigen Lüfterrad mit elf Flügeln, mittels Elektromotor angetrieben, in einem runden …
8414.59.953Prozessbelüftung (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines zweistufigen Ringkammergebläses aus einem ringförmigen Grundkörper mit Schmauchglocke, Luftanschlussstutzen und Lüfteinlassstutzen, in …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0

€
8414.59.25.60.0Drittlandszoll2,3 %230 €1.944 €2.174 €
8414.59.25.60.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 8414.59.25.60.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8414.59.25.60.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001C, 0B001D, 0B004B der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8414.51.00 bis 8414.59.95Ventilatoren: Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den …

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
729/200415.04.2004Mit 729/2004 wurde ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, elektronischer Baugruppe und Aluminium-Kühlkörper zur Abfuhr überschüssiger Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts in die damalige Nummer 8414.59.30 eingereiht; heute gehört er zu den Warennummern 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25
384/200401.03.2004Mit 384/2004 wurde ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, elektronischer Baugruppe zur Geschwindigkeitsanpassung und Aluminium-Kühlkörper zur Abfuhr überschüssiger Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts in die damalige Nummer 8414.59.30 eingereiht; heute gehört er zu den Warennummern 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-405/1411.06.20151. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8414.59.25

  1. 01.01.20178414.59.25neu eingeführt · „Axialventilatoren“ · aus 8414.59.20, aus 8414.59.40, aus 8414.59.80
  2. 01.01.20178414.59.25.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
  3. 01.01.20178414.59.25.90.0neu eingeführt · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
  4. 01.07.20248414.59.25.50.0neu eingeführt · „Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit …“
  5. 01.01.20268414.59.25.60.0neu eingeführt · „Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0

Wurde die Warennummer 8414.59.25 seit 2017 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter der Warennummer 8414.59.25 wurde seit 2017 mehrfach geändert, am 1. Januar 2018, 1. Januar 2021, 1. Juli 2024 und 1. Januar 2026. Auch die Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0 gehört zu dieser Warennummer.

Welche Zolltarifnummer gilt für Axialventilatoren mit Motor zur Kühlung von Kompressoren unter 8414.59.25?

Axialventilatoren mit eingebautem Motor zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft gehören nur dann in die Zolltarifnummer 8414.59.25.50.0, wenn sie eine Betriebsspannung von mehr als 10 V bis nicht mehr als 14 V oder eine Wechselspannung von mehr als 185 V bis nicht mehr als 254 V sowie eine Betriebstemperatur von -40 °C oder höher bis nicht höher als 70 °C haben und zur Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder Gefrierschränken bestimmt sind. Axialventilatoren für Kombiinstrumente von Kraftfahrzeugen gehören dagegen in die Zolltarifnummer 8414.59.25.60.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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