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gültig seit 01.01.2022Dual-Use

Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0 – Batteriekühlgebläse für Hybrid-Pkw

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer erfasst elektrische Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit Steuereinheit, MOSFET-Inverter, einer Betriebsspannung von mindestens 9 V bis höchstens 16 V und einer Umgebungstemperatur von mindestens -40 °C bis höchstens 80 °C, die zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen bestimmt sind. Gebläse für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8414.59.35.10.0, Radiallüfter für Autositzbelüftungen in 8414.59.35.20.0 und Gebläse zur Kühlung eines Batteriemoduls in 8414.59.35.40.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
UnterpositionVakuumpumpen
Unterpositionhand- oder fußbetriebene Luftpumpen
UnterpositionKompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
UnterpositionLuftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
Ventilatoren
UnterpositionTisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
Unterpositionandere
ZolltarifnummerVentilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
andere
Kombinierte NomenklaturAxialventilatoren
Kombinierte NomenklaturZentrifugalventilatoren
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerRadiallüfter mit -Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe), -einem Gewicht von 120 g, -einer Nennspannung von 13,6 VDC …
ZolltarifnummerElektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter …Diese Seite
ZolltarifnummerElektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls -mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als …
ZolltarifnummerGleichstrommotor-Radialventilator mit: -einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 V, -einer maximalen Nenndrehzahl von …
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerAbzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
Zolltarifnummergasdichte biologische Sicherheitswerkbänke
Unterpositionandere
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8414.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8414.59.358-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8414.59.35.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8414.59.35.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere …
✓VentilatorenDie Ware muss ein Ventilator sein, der nur eine rotierende Oberfläche besitzt und dessen Luft- oder Gasdruck 2 bar nicht übersteigt. Gebläse mit mehr als einer rotierenden Oberfläche gehören nicht dazu.
✓andere, also nicht: Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder wenigerDie Ware ist ein Ventilator einer anderen Bauart als Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator mit eingebautem Elektromotor von höchstens 125 W.
✓andere, also nicht: Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …Die Ware ist kein Ventilator, der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art ist. Sie dient der Kühlung einer Hochspannungsbatterie.
✓ZentrifugalventilatorenDie Luft oder ein anderes Gas wird axial zugeführt und radial abgegeben, was die Ware als Zentrifugalventilator kennzeichnet.
✓Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter, -einer Betriebsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -einer Umgebungstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-PersonenkraftwagenDie Ware ist ein elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit Steuereinheit, MOSFET-Inverter, einer Betriebsspannung von mindestens 9 V bis höchstens 16 V und einer Umgebungstemperatur von mindestens -40 °C bis höchstens 80 °C. Sie ist zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen bestimmt.
8414.59.35.30.0Batteriekühlgebläse für Hybrid-Pkw

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0?

  • ×Vakuumpumpen8414.10
  • ×hand- oder fußbetriebene Luftpumpen8414.20
  • ×Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art8414.30
  • ×Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert8414.40
  • ×Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger8414.60.00.00.0
  • ×gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke8414.70.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Ventilatoren8414.80
  • ×Teile8414.90
  • ×Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger8414.51
  • ×Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …8414.59.15.00.0
  • ×Axialventilatoren8414.59.25
  • ×andere, also nicht: Zentrifugalventilatoren8414.59.95
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8414.59.35.10.0
  • ×Radiallüfter mit -Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe), -einem Gewicht von 120 g, -einer Nennspannung von 13,6 VDC (Gleichstrom) …8414.59.35.20.0
  • ×Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls -mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom) …8414.59.35.40.0
  • ×Gleichstrommotor-Radialventilator mit: -einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 V, -einer maximalen Nenndrehzahl von 1 400 U/min oder …8414.59.35.50.0
  • ×andere, also nicht: Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter …8414.59.35.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.59.35

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8414.59.35.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8414.59.35.20.0Radiallüfter mit -Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe), -einem Gewicht von 120 g, -einer Nennspannung von 13,6 VDC …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
8414.59.35.30.0Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8414.59.35.40.0Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls -mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als …Zollaussetzung bei Endverwendung
8414.59.35.50.0Gleichstrommotor-Radialventilator mit: -einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 V, -einer maximalen Nenndrehzahl von …Autonome Zollaussetzung
8414.59.35.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.59.35 eingereiht

22 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland15
Frankreich2
Tschechien1
Ungarn1
Italien1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI36410/26-1DeutschlandLüfter (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus einem auf eine Basisplatte drehbar aufgesetzten einstufigen Lüfterrad …22.10.2029
DEBTI34530/26-1DeutschlandLuftschottanlage ohne Heizung - aus einem Ventilatormodul mit mehreren zusammengeschalteten und mit Elektromotoren …04.10.2029
DEBTI34533/26-1DeutschlandLuftschottanlage mit Heizung - aus einem Ventilatormodul mit mehreren zusammengeschalteten und mit Elektro- motoren …20.09.2029
DEBTI20607/26-1DeutschlandRadialventilator (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines durch einen Elektromotor angetriebenen, einstufigen …29.06.2029
DEBTI283/26-1DeutschlandAkkubetriebene Gebläseeinheit (Abbildungen siehe Anlage) - mit einem elektromotorbetriebenen Zentrifugalventilator mit …07.06.2029
DEBTI49524/25-1DeutschlandAkku-Bläser (Abbildung siehe Anlage), - aus einem einstufigen Lüfterrad und Elektromotor in einem Gehäuse mit Handgriff …02.02.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8414.59.2559Kühlerlüfter (Abbildung s. Anlage) - aus einem Elektromotor und einem mehrflügeligen, einstufigen Lüfterrad in einem rechteckigen Rahmen mit Anschlussstecker, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von …
8414.59.1533Lüfter zum Kühlen, - aus einem einstufigen, siebenflügeligen Lüfterrad mit Elektromotor in einem Kunststoff-Einbaurahmen (Abmessungen: 60 x 60 x 25 mm) mit vier Bohrungen, Anschlusskabel (Länge: 300 …
8414.59.953Prozessbelüftung (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines zweistufigen Ringkammergebläses aus einem ringförmigen Grundkörper mit Schmauchglocke, Luftanschlussstutzen und Lüfteinlassstutzen, in …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0

€
8414.59.35.30.0Drittlandszoll2,3 %230 €1.944 €2.174 €
8414.59.35.30.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8414.59.35.30.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8414.59.35.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001C, 0B001D, 0B004B der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
8414.51.00 bis 8414.59.95Ventilatoren: Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den …
8414.59.35Zentrifugalventilatoren: Bei Zentrifugalventilatoren erfolgt die Zuführung der zu fördernden Luft oder anderer Gase axial und die Abgabe der Luft oder anderer Gase radial.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
729/200415.04.2004Mit der Verordnung 729/2004 wurde ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, einer elektronischen Baugruppe zur Anpassung der Geschwindigkeit des Ventilators und einem Aluminium-Kühlkörper, der die überschüssige Wärme der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts abführt, in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; heute gelten 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25
384/200401.03.2004Mit der Verordnung 384/2004 wurde ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, einer elektronischen Baugruppe zur Anpassung der Geschwindigkeit des Ventilators und einem Aluminium-Kühlkörper, der die überschüssige Wärme der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts abführt, in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; heute gelten 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-405/1411.06.20151. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8414.59.35

  1. 01.01.20178414.59.35neu eingeführt · „Zentrifugalventilatoren“ · aus 8414.59.40
  2. 01.01.20178414.59.35.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
  3. 01.01.20178414.59.35.90.0neu eingeführt · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
  4. 01.07.20198414.59.35.20.0neu eingeführt · „Radiallüfter mit -Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe), -einem Gewicht von 120 g, -einer Nennspannung von 13,6 VDC …“
  5. 01.01.20228414.59.35.30.0neu eingeführt · „Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter …“
  6. 01.07.20248414.59.35.40.0neu eingeführt · „Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls -mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als …“
  7. 01.07.20268414.59.35.50.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor-Radialventilator mit: -einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 V, -einer maximalen Nenndrehzahl von …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0

Welche Zolltarifnummer gilt für ein Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Pkw unter 8414.59.35?

Ein Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit Steuereinheit, MOSFET-Inverter, einer Betriebsspannung von mindestens 9 V bis höchstens 16 V und einer Umgebungstemperatur von mindestens -40 °C bis höchstens 80 °C gehört in 8414.59.35.30.0, wenn es zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen bestimmt ist. Unter 8414.59.35 gelten außerdem 8414.59.35.10.0 für zivile Luftfahrzeuge, 8414.59.35.20.0 für Radiallüfter, 8414.59.35.40.0 für Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls, 8414.59.35.50.0 für Gleichstrommotor-Radialventilatoren und 8414.59.35.90.0 für andere Waren.

Was hat sich bei der Zolltarifnummer 8414.59.35.30.0 seit 2017 geändert?

Die Warennummer 8414.59.35 wurde am 01.01.2017 aus 8414.59.40 gebildet. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8414.59.35 wurde danach am 01.07.2019, 01.01.2022, 01.07.2024 und 01.07.2026 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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