01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8414.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8414.59.358-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8414.59.35.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8414.59.35.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0?
- ×Vakuumpumpen8414.10
- ×hand- oder fußbetriebene Luftpumpen8414.20
- ×Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art8414.30
- ×Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert8414.40
- ×Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger8414.60.00.00.0
- ×gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke8414.70.00.00.0
- ×andere, also nicht: Ventilatoren8414.80
- ×Teile8414.90
- ×Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger8414.51
- ×Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …8414.59.15.00.0
- ×Axialventilatoren8414.59.25
- ×andere, also nicht: Zentrifugalventilatoren8414.59.95
- ×für zivile Luftfahrzeuge8414.59.35.10.0
- ×Radiallüfter mit -Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe), -einem Gewicht von 120 g, -einer Nennspannung von 13,6 VDC (Gleichstrom) …8414.59.35.20.0
- ×Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter, -einer Betriebsspannung …8414.59.35.30.0
- ×Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls -mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom) …8414.59.35.40.0
- ×Gleichstrommotor-Radialventilator mit: -einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 V, -einer maximalen Nenndrehzahl von 1 400 U/min oder …8414.59.35.50.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.59.35
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8414.59.35.10.0 | für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8414.59.35.20.0 | Radiallüfter mit -Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe), -einem Gewicht von 120 g, -einer Nennspannung von 13,6 VDC … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) |
| 8414.59.35.30.0 | Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8414.59.35.40.0 | Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls -mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8414.59.35.50.0 | Gleichstrommotor-Radialventilator mit: -einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 V, -einer maximalen Nenndrehzahl von … | Autonome Zollaussetzung |
| 8414.59.35.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.59.35 eingereiht
22 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI36410/26-1Deutschland | Lüfter (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus einem auf eine Basisplatte drehbar aufgesetzten einstufigen Lüfterrad … | 22.10.2029 |
| DEBTI34530/26-1Deutschland | Luftschottanlage ohne Heizung - aus einem Ventilatormodul mit mehreren zusammengeschalteten und mit Elektromotoren … | 04.10.2029 |
| DEBTI34533/26-1Deutschland | Luftschottanlage mit Heizung - aus einem Ventilatormodul mit mehreren zusammengeschalteten und mit Elektro- motoren … | 20.09.2029 |
| DEBTI20607/26-1Deutschland | Radialventilator (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines durch einen Elektromotor angetriebenen, einstufigen … | 29.06.2029 |
| DEBTI283/26-1Deutschland | Akkubetriebene Gebläseeinheit (Abbildungen siehe Anlage) - mit einem elektromotorbetriebenen Zentrifugalventilator mit … | 07.06.2029 |
| DEBTI49524/25-1Deutschland | Akku-Bläser (Abbildung siehe Anlage), - aus einem einstufigen Lüfterrad und Elektromotor in einem Gehäuse mit Handgriff … | 02.02.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8414.59.25 | 59 | Kühlerlüfter (Abbildung s. Anlage) - aus einem Elektromotor und einem mehrflügeligen, einstufigen Lüfterrad in einem rechteckigen Rahmen mit Anschlussstecker, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von … |
| 8414.59.15 | 33 | Lüfter zum Kühlen, - aus einem einstufigen, siebenflügeligen Lüfterrad mit Elektromotor in einem Kunststoff-Einbaurahmen (Abmessungen: 60 x 60 x 25 mm) mit vier Bohrungen, Anschlusskabel (Länge: 300 … |
| 8414.59.95 | 3 | Prozessbelüftung (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines zweistufigen Ringkammergebläses aus einem ringförmigen Grundkörper mit Schmauchglocke, Luftanschlussstutzen und Lüfteinlassstutzen, in … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0?
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001C, 0B001D, 0B004B der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8414.51.00 bis 8414.59.95 | Ventilatoren: Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den … |
| 8414.59.35 | Zentrifugalventilatoren: Bei Zentrifugalventilatoren erfolgt die Zuführung der zu fördernden Luft oder anderer Gase axial und die Abgabe der Luft oder anderer Gase radial. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 729/200415.04.2004 | Ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, einer elektronischen Baugruppe und einem Aluminium-Kühlkörper, der überschüssige Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts abführt, wurde in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; heute lauten die Nummern 8414.59.15 und 8414.59.25. | 8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25 |
| 384/200401.03.2004 | Ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, einer elektronischen Baugruppe und einem Aluminium-Kühlkörper, der überschüssige Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts abführt, wurde in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; heute lauten die Nummern 8414.59.15 und 8414.59.25. | 8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-405/1411.06.2015 | 1. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8414.59.35
- 01.01.20178414.59.35neu eingeführt · „Zentrifugalventilatoren“ · aus 8414.59.40
- 01.01.20178414.59.35.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
- 01.01.20178414.59.35.90.0neu eingeführt · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
- 01.07.20198414.59.35.20.0neu eingeführt · „Radiallüfter mit -Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe), -einem Gewicht von 120 g, -einer Nennspannung von 13,6 VDC …“
- 01.01.20228414.59.35.30.0neu eingeführt · „Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter …“
- 01.07.20248414.59.35.40.0neu eingeführt · „Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls -mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als …“
- 01.07.20268414.59.35.50.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor-Radialventilator mit: -einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 V, -einer maximalen Nenndrehzahl von …“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Zentrifugalventilatoren unter 8414.59.35?
Zentrifugalventilatoren für allgemeine Zwecke, die keine Merkmale der übrigen Ausführungen dieser Warennummer tragen, gehören in die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0. Radiallüfter mit den im Wortlaut genannten Abmessungen und Spannungsangaben gehören in 8414.59.35.20.0.
Seit wann gilt die Warennummer 8414.59.35?
Die Warennummer 8414.59.35 gilt seit dem 1. Januar 2017 und ist zu diesem Datum aus der Warennummer 8414.59.40 hervorgegangen. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 1. Juli 2019, 1. Januar 2022, 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile






