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gültig seit 01.01.2017Dual-Use

Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0 – Gebläse, nicht für Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Ventilatoren, deren Luft- oder Gasdruck 2 bar nicht übersteigt und die nur eine rotierende Oberfläche besitzen, sofern sie nicht zu den anderen Ausführungen dieser Warennummer gehören. Ventilatoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8414.59.95.10.0, Ventilatoren, die ausschließlich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen dienen, in 8414.59.15.00.0. Dazu zählen Industrie-Gebläse und mechanische Kunststoff-Handventilatoren.

Typische Waren:Industrie-GebläseGroßlüfter auf AnhängerKunststoff-Handventilatoren

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
UnterpositionVakuumpumpen
Unterpositionhand- oder fußbetriebene Luftpumpen
UnterpositionKompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
UnterpositionLuftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
Ventilatoren
UnterpositionTisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
Unterpositionandere
ZolltarifnummerVentilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
andere
Kombinierte NomenklaturAxialventilatoren
Kombinierte NomenklaturZentrifugalventilatoren
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerAbzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
Zolltarifnummergasdichte biologische Sicherheitswerkbänke
Unterpositionandere
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8414.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8414.59.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8414.59.95.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8414.59.95.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere …
✓VentilatorenDie Ware muss ein Ventilator sein, dessen Luft- oder Gasdruck 2 bar nicht übersteigt und der nur eine rotierende Oberfläche besitzt. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder wenigerFür die Ware bleibt eine Bauart, die kein Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator mit eingebautem Elektromotor von 125 W oder weniger ist.
✓andere, also nicht: Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …Der Ventilator wird nicht ausschließlich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten davon verwendet.
✓andere, also nicht: Axialventilatoren, ZentrifugalventilatorenDer Ventilator ist weder ein Axialventilator noch ein Zentrifugalventilator.
✓andere, also nicht: für zivile LuftfahrzeugeDie Ware ist nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt.
8414.59.95.90.0Sonstige Ventilatoren, nicht Luftfahrzeug

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0?

  • ×Vakuumpumpen8414.10
  • ×hand- oder fußbetriebene Luftpumpen8414.20
  • ×Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art8414.30
  • ×Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert8414.40
  • ×Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger8414.60.00.00.0
  • ×gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke8414.70.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Ventilatoren8414.80
  • ×Teile8414.90
  • ×Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger8414.51
  • ×Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …8414.59.15.00.0
  • ×Axialventilatoren8414.59.25
  • ×Zentrifugalventilatoren8414.59.35
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8414.59.95.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.59.95

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8414.59.95.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8414.59.95.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.59.95 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich2
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI17588/26-1DeutschlandProzessbelüftung (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines zweistufigen Ringkammergebläses aus einem ringförmigen …25.06.2029
FRBTIFR-BTI-2025-07494FrankreichSehr großer Lüfter in roter Farbe, montiert auf einem Tieflader-Anhänger. Der Artikel wird zur Entrauchung, Kühlung und …08.02.2029
FRBTIFR-BTI-2025-06309FrankreichMechanischer Handventilator aus Kunststoff, der mithilfe einer Presse betrieben wird, die zum Betätigen der Flügel …18.01.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8414.59.2559Kühlerlüfter (Abbildung s. Anlage) - aus einem Elektromotor und einem mehrflügeligen, einstufigen Lüfterrad in einem rechteckigen Rahmen mit Anschlussstecker, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von …
8414.59.1533Lüfter zum Kühlen, - aus einem einstufigen, siebenflügeligen Lüfterrad mit Elektromotor in einem Kunststoff-Einbaurahmen (Abmessungen: 60 x 60 x 25 mm) mit vier Bohrungen, Anschlusskabel (Länge: 300 …
8414.59.3522Lüfter (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus einem auf eine Basisplatte drehbar aufgesetzten einstufigen Lüfterrad mit elf Flügeln, mittels Elektromotor angetrieben, in einem runden …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0

€
8414.59.95.90.0Drittlandszoll2,3 %230 €1.944 €2.174 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8414.59.95.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8414.59.95.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001C, 0B001D, 0B004B der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8414.51.00 bis 8414.59.95Ventilatoren: Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den …

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
729/200415.04.2004Ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, elektronischer Baugruppe und Aluminium-Kühlkörper, der überschüssige Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts entfernt, wurde in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; heute gehört er in die Warennummern 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25
384/200401.03.2004Ein Apparat mit Axialventilator, Elektromotor, elektronischer Baugruppe und Aluminium-Kühlkörper zur Abfuhr überschüssiger Wärme aus Datenverarbeitungsgeräten wurde in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht, heute in die Warennummern 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-405/1411.06.20151. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8414.59.95

  1. 01.01.20178414.59.95neu eingeführt · aus 8414.59.80
  2. 01.01.20178414.59.95.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
  3. 01.01.20178414.59.95.90.0neu eingeführt · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Ventilatoren für zivile Luftfahrzeuge unter 8414.59.95?

Ventilatoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8414.59.95.10.0. Die übrigen Ventilatoren unter 8414.59.95 gehören in 8414.59.95.90.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Industrie-Gebläse unter 8414.59.95?

Industrie-Gebläse mit höchstens 2 bar Luft- oder Gasdruck und nur einer rotierenden Oberfläche gehören in 8414.59.95.90.0, sofern sie nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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