01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8544.49.99.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8544.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8544.49.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8544.49.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8544.49.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8544.49.99.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8544.49.99.00.0?
- ×Wickeldrähte8544.11, 8544.19.00.00.0
- ×Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter8544.20
- ×Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art8544.30
- ×andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V8544.60
- ×Kabel aus optischen Fasern8544.70
- ×mit Anschlussstücken versehen8544.42
- ×von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von 80 V oder weniger8544.49.20.00.0
- ×Drähte und Kabel, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm8544.49.91.00.0
- ×für eine Spannung von 80 V oder weniger8544.49.93
- ×für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1 000 V8544.49.95
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8544.49.99.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8544.49.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8544.49.99.00.0 | für eine Spannung von 1 000 V |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8544.49.99 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8544.49.95 | 125 | Isolierter elektrischer Leiter, sogenannte Stromschiene (s. Abbildung in Anlage), - in Form eines mehrfach gewinkelten Kupferstabes (Länge ca. 96,6 mm) mit einer Isolierung aus Thermoplast, - an … |
| 8544.49.20 | 75 | Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Cat6 Verlegekabel", mit einer Länge von ca. 305 m, bestehend aus acht einzelnen, zu vier Paaren miteinander verdrillten Kupferleitern (sog. "twisted pair"-Kabel … |
| 8544.49.93 | 61 | Isoliertes elektrisches Kabel, siehe Abbildung in der Anlage, im Wesentlichen bestehend aus - 16 einzeln isolierten Leiterpaaren (= 32 Einzelleiter) aus unedlem Metall (aus Eisen bzw. einer … |
| 8544.49.91 | 30 | Elektrisches Kabel zur Verwendung für die Telekommunikation, zur Übertragung eines Alarmsignals und zur Verbindung zwischen Rauchmeldern und einer Zentrale. Es besteht aus folgenden Elementen: - … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8544.49.99.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7016 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7060 | Honduras | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8544.49.99.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8544.49.99.00.0
Anmerkungen (1)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-168/2327.06.2024 | 1. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-138/1816.05.2019 | 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8544.49.99
- 01.01.19908544.49.99neu eingeführt · aus 8544.49.10, 8544.49.90
- 01.01.19908544.49.99.00.0neu eingeführt · aus 8544.49.10, 8544.49.90
- 01.01.19948544.49.99aufgehoben · aufgeteilt in 8544.49.20, 8544.49.80
- 01.01.19948544.49.99.00.0aufgehoben · aufgeteilt in 8544.49.20, 8544.49.80
- 01.01.20078544.49.99neu eingeführt · „für eine Spannung von 1 000 V“ · aus 8544.49.80
- 01.01.20078544.49.99.00.0neu eingeführt · „für eine Spannung von 1 000 V“ · aus 8544.49.80
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile