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HS-Code · weltweit gleichZollkontingentZollaussetzung

HS-Code 8544.30 – Kabelsätze für Beförderungsmittel

HS-Code · 6-stellig

Diese Unterposition gehört zur Position 8544 (isolierte Drähte, Kabel und andere isolierte elektrische Leiter) und erfasst Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art. Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter gehören in die Unterposition 8544.20, Kabelsätze für Beförderungsmittel dagegen in diese Unterposition. Welche Nummer darunter gilt, richtet sich nach der Verwendung des Kabelsatzes, etwa für zivile Luftfahrzeuge oder für das EPS-System eines Kraftfahrzeugs.

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Gehört Ihr Kabelsatz für Kraftfahrzeuge zu HS-Code 8544.30?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8544.30?

Die Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0 erfasst Kabelsätze für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 8544.30.00.20.0 erfasst mehradrige Kabel für das EPS-System eines Kraftfahrzeugs mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 301 mm, und mit einem im Wortlaut genannten Außendurchmesser sowie weiteren Merkmalen. Weitere Zolltarifnummern erfassen Hochspannungs-Batterieversorgungskabel, Kabelbäume für das Lenksystem und Kabel für das Rückfahrkamerasystem eines Kraftfahrzeugs. Die Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0 erfasst alle übrigen Kabelsätze, die die davor genannten Nummern nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionIsolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
UnterpositionZündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten ArtDiese Seite
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
andere
ZolltarifnummerIsoliertes elektrisches mehradriges Kabel für das EPS-System (Electrical Power Steering) eines Kraftfahrzeugs -mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 301 mm, -mit einem Außendurchmesser von 4,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 mm, -mit einer Betriebstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 °C, -mit Isoliermaterial aus vernetztem Polyethylen (XLPE) oder thermoplastischem Polyester-Elastomer (TPE-E), -mit einer Betriebsspannung von 5 V, -mit Anschlüssen an beiden Enden, -auch gold- oder zinnbeschichtet
3,7 % · 36 vZTA
ZolltarifnummerEinadriges Hochspannungs-Batterieversorgungskabel mit: -einem Hochspannungsanschluss, -einer flachen Metalllasche mit einer Öse in einem Kunststoffgehäuse, -drei oder mehr Befestigungsklammern aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
3,7 % · 36 vZTA
ZolltarifnummerEin Kabelbaum zur Übertragung von Sicherheitsparametern von Batteriemodulen, versehen mit: -Anschlüssen für Ein- und Ausgang, -drei oder mehr Befestigungsklammern aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
3,7 % · 36 vZTA
ZolltarifnummerHochspannungs-Batteriekabelbaugruppe mit: -einem einadrigen Hochspannungskabel, das mit einem Flachstecker abschließt, -einer Schmelzsicherung für einen Strom von 10 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 A, -einem flachen Kupferleiter mit Oberflächenisolierung, der mit einem Flachstecker abschließt, -drei oder mehr Befestigungsklammern aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
3,7 % · 36 vZTA
ZolltarifnummerKabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen Adapter versehen, der Dichtungs- und Verdrehschutzfunktionen bietet, -auch mit Abspannklemmen aus Kunststoff zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse des Kraftfahrzeugs zur Verwendung bei der Herstellung von Servolenksystemen in Kraftfahrzeugen
3,7 % · 36 vZTA
ZolltarifnummerVieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an einen USB-Anschluss und/oder LCD-Monitor, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
3,7 % · 36 vZTA
ZolltarifnummerElektrischer Kabelbaum oder elektrisches Kabel für das Rückfahrkamerasystem eines Kraftfahrzeugs (gemäß IATF 16949:2016) — mit einer Nennspannung von 12 V oder 24 V, — mit Anschlüssen an beiden Enden, für die Herstellung von Rückfahrkamerasystemen für Kraftfahrzeuge
3,7 % · 36 vZTA
ZolltarifnummerSechsadriges Verbindungskabel zum Anschluss des Öldrucksensors an das Steuergerät des Differentialgetriebes von Fahrzeugen: -mit PVC-Überzug, -mit drei Mehrfach-Verbindungssteckern, -auch mit Kunststoffklammer, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
3,7 % · 36 vZTA
ZolltarifnummerKabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs, mit: -einem wasserdichten Eingangsanschluss, -vier oder mehr Ausgangsanschlüssen, -zwei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
3,7 % · 36 vZTA
Zolltarifnummerzweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zum Anschluss von Raddrehzahlsensoren von der zur Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
3,7 % · 36 vZTA
Zolltarifnummeranderes
3,7 % · 36 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8544.30

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 8544.30?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8544.30. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8544.30

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2022/207625.10.2022Ein Kabelbündel aus mehreren isolierten Kupferdrähten für eine sprachgesteuerte Freisprecheinrichtung (Car Kit) mit Touchscreen in einem Kraftfahrzeug wurde in die Warennummer 8544.30.00 eingereiht.8544.30.00

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-168/2327.06.20241. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …
C-138/1816.05.20191. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) …

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 8544.30

Zum 01.07.2026 wurden fünf Zolltarifnummern neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 6 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20268544.30.00.23.0neu eingeführt · Einadriges Hochspannungs-Batterieversorgungskabel mit: -einem Hochspannungsanschluss, -einer flachen Metalllasche mit einer Öse in einem Kunststoffgehäuse, -drei oder mehr Befestigungsklammern aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
  2. 01.07.20268544.30.00.33.0neu eingeführt · Ein Kabelbaum zur Übertragung von Sicherheitsparametern von Batteriemodulen, versehen mit: -Anschlüssen für Ein- und Ausgang, -drei oder mehr Befestigungsklammern aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
  3. 01.07.20268544.30.00.43.0neu eingeführt · Hochspannungs-Batteriekabelbaugruppe mit: -einem einadrigen Hochspannungskabel, das mit einem Flachstecker abschließt, -einer Schmelzsicherung für einen Strom von 10 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 A, -einem flachen Kupferleiter mit Oberflächenisolierung, der mit einem Flachstecker abschließt, -drei oder mehr Befestigungsklammern aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
  4. 01.07.20268544.30.00.53.0neu eingeführt · Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen Adapter versehen, der Dichtungs- und Verdrehschutzfunktionen bietet, -auch mit Abspannklemmen aus Kunststoff zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse des Kraftfahrzeugs zur Verwendung bei der Herstellung von Servolenksystemen in Kraftfahrzeugen
  5. 01.07.20268544.30.00.63.0neu eingeführt · Elektrischer Kabelbaum oder elektrisches Kabel für das Rückfahrkamerasystem eines Kraftfahrzeugs (gemäß IATF 16949:2016) — mit einer Nennspannung von 12 V oder 24 V, — mit Anschlüssen an beiden Enden, für die Herstellung von Rückfahrkamerasystemen für Kraftfahrzeuge
  6. 01.01.20268544.30.00.60.0neu eingeführt · Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an einen USB-Anschluss und/oder LCD-Monitor, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8544.30

Wie finde ich den HS-Code 8544.30 für Kabelsätze in Beförderungsmitteln heraus?

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer bilden den HS-Code, für Kabelsätze in Beförderungsmitteln also 8544.30. Die Stellen 7 und 8 sind die KN der EU, die Stellen 9 und 10 die TARIC, wie bei 8544.30.00.20.0.

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8544.30 gilt für ein Kabel für das EPS-System?

Ein mehradriges Kabel für das EPS-System eines Kraftfahrzeugs gehört in 8544.30.00.20.0, wenn es die dort genannten Merkmale erfüllt, zu denen eine Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 301 mm gehört. Kabelsätze, die von keiner der spezielleren Nummern erfasst werden, gehören in 8544.30.00.89.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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