Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige hierarchische Gliederung der Zolltarifnummer lautet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter8414
- UnterpositionVentilatoren841451
- UnterpositionTisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger841451
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Abluftventilator
Der HS-Code für Abluftventilator lautet 8414.51 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.51.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.51.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.51.00.90.0.
Einreihung von Abluftventilator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Abluftventilators erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) und AV 3 a des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position anhand der Abschnitts- und Kapitelüberschriften sowie des Wortlauts der Positionen. Abluftventilatoren mit eingebautem Elektromotor fallen unter Position 8414 (Ventilatoren). Innerhalb der Position erfolgt die weitere Untergliederung nach AV 3 a (spezifischste Beschreibung): Als Wand-, Decken-, Fenster- oder ähnliche Ventilatoren mit einer Leistung von 125 W oder weniger werden sie der Unterposition 8414.51 zugewiesen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Abluftventilator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVentilatoren mit eingebautem Elektromotor, für zivile Luftfahrzeuge | 8414.51.00.10.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungAxialventilatoren - andere | 8414.59.25.90.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungZentrifugalventilatoren - Radiallüfter | 8414.59.35.20.0 | 3,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Abluftventilator (8414) ≠ Ventilatoren mit eingebautem Elektromotor, für zivile Luftfahrzeuge (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abluftventilator bleibt die Zolltarifnummer 8414.51.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Abluftventilator (8414) ≠ Axialventilatoren - andere (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abluftventilator bleibt die Zolltarifnummer 8414.51.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Abluftventilator (8414) ≠ Zentrifugalventilatoren - Radiallüfter (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abluftventilator bleibt die Zolltarifnummer 8414.51.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Abluftventilator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI48098/19-1 | Tisch-Wandventilator, 26 Watt | 8414.51.00.90.0 |
| DE7362/09-1 | Ventilator, Tisch-/Wandventilator 25 Watt | 8414.51.00.90.0 |
| DE7363/09-1 | Ventilator, Tisch-/Wandventilator 30 Watt | 8414.51.00.90.0 |
| DEBTI46815/20-1 | Towerventilator 120 Watt | 8414.51.00.90.0 |
| DEBTI60855/24-1 | Bodenventilator 50 Watt | 8414.51.00.90.0 |
| DEBTI40464/23-1 | Bodenventilator 45 Watt | 8414.51.00.90.0 |
| DEBTI40966/24-1 | Bodenventilator 50 Watt | 8414.51.00.90.0 |
| DEBTI3794/24-1 | Bodenventilator 50 Watt | 8414.51.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze nach Herkunftsland (Import)
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Abluftventilator
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Abluftventilator: Drittlandszollsatz (3,2 %) zzgl. Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Bei Einfuhren aus Präferenzländern (z. B. Südkorea, Vietnam, Schweiz) sinkt der Zollsatz auf 0 %.
Export
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
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