Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8414.59.25.90.0 setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter8414
- UnterpositionVentilatoren841451
- Unterpositionandere841459
- Kombinierte Nomenklaturandere84145925
- Kombinierte NomenklaturAxialventilatoren84145925
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-ventilator
Der HS-Code für Kunststoff-ventilator lautet 8414.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.59.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.59.25.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.59.25.90.0.
Einreihung von Kunststoff-ventilator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-ventilator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZentrifugalventilatoren - andere | 8414.59.35.90.0 | 2,3 % |
| Alternative EinreihungVentilatoren für Kühlung von Mikroprozessoren/Telekommunikationsgeräten/DV-Anlagen | 8414.59.15.90.0 | 2,3 % |
| Alternative Einreihungandere Ventilatoren (weder Axial noch Zentrifugal) | 8414.59.95.90.0 | 2,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunststoff-ventilator (8414) ≠ Zentrifugalventilatoren - andere (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-ventilator bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.25.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-ventilator (8414) ≠ Ventilatoren für Kühlung von Mikroprozessoren/Telekommunikationsgeräten/DV-Anlagen (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-ventilator bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.25.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-ventilator (8414) ≠ andere Ventilatoren (weder Axial noch Zentrifugal) (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-ventilator bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.25.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-ventilator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5398/17-1 | Lüfter aus einstufigem Axialventilator mit Elektromotor in Kunststoffgehäuse | 8414.59.25.90.0 |
| DE2159/17-1 | Axialventilatoren-Lüfter in quadratischem Rahmen aus Kunststoff | 8414.59.25.90.0 |
| DE24228/16-1 | Lüfter mit Lüfterrad und Elektromotor in Einbaurahmen | 8414.59.25.90.0 |
| DEBTI41599/18-1 | Motor-Gebläse in rundem Gehäuse aus Kunststoff | 8414.59.25.90.0 |
| DEBTI17971/24-1 | Lüfter in Gehäuse 80x80x25,2 mm | 8414.59.25.90.0 |
| DEBTI32876/23-1 | Lüfter/Axialventilator | 8414.59.25.90.0 |
| DEBTI48119/18-1 | Zentrifugalventilator in Kunststoffgehäuse | 8414.59.35.90.0 |
| DEBTI25787/17-1 | Zentrifugalventilator in quadratischem Kunststoffrahmen | 8414.59.35.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoff-ventilator.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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