Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Weg von Calcium-Gluconat führt vom Abschnitt VI über Kapitel 29 zur Position 2918 und schließlich zur spezifischen Unterposition der Gluconsäure-Salze.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionCarbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2918
- UnterpositionCarbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291811
- UnterpositionGluconsäure, ihre Salze und Ester291816
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calcium-Gluconat
Der HS-Code für Calcium-Gluconat lautet 2918.16 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.16.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.16.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.16.00.90.0.
Einreihung von Calcium-Gluconat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Calcium-Gluconat erfolgt nach AV 1. Das Erzeugnis ist in der Position 2918 (Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstofffunktionen) und der Unterposition 2918 16 (Gluconsäure, ihre Salze und Ester) genannt. Da es sich um das Calciumsalz (CAS 299-28-5) handelt, unterscheidet es sich von spezifisch erfassten Salzen wie Natriumgluconat (CAS 527-07-1, Codenummer 2918 16 00 10 0) und wird als "andere" eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calcium-Gluconat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNatriumgluconat in trockener Form (CAS 527-07-1) | 2918.16.00.10.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere chemische Erzeugnisse, a.n.g. | 3824.99.36.99.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungZuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester, ihre Salze | 2940.00.00.80.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Calcium-Gluconat (2918) ≠ Natriumgluconat in trockener Form (CAS 527-07-1) (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-Gluconat bleibt die Zolltarifnummer 2918.16.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Calcium-Gluconat (2918) ≠ Andere chemische Erzeugnisse, a.n.g. (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-Gluconat bleibt die Zolltarifnummer 2918.16.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Calcium-Gluconat (2918) ≠ Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester, ihre Salze (2940) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-Gluconat bleibt die Zolltarifnummer 2918.16.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Andere Kapitel des Zolltarifs kommen für Calcium-Gluconat nicht in Betracht, da die Ware als organisches Salz eindeutig in Kapitel 29 zugeordnet ist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere chemische Erzeugnisse, a.n.g. | 3824.99.36.99.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Calcium-Gluconat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12509/17-1 | Als Salz der Gluconsäure in Unterposition 2918 16 eingereiht. Bestätigt die Einreihungssystematik für Calciumsalze. | 2918.16.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Calcium-Gluconat aus jedem Ursprungsland mit unserem Tool.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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