Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) ab und wird über die Kombinierte Nomenklatur (KN) bis zur 11-stelligen TARIC-Nummer verfeinert. Die folgende Hierarchie zeigt den Weg durch die Ebenen des Zolltarifs.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionCarbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2918
- UnterpositionCarbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291811
- UnterpositionCitronensäure291814
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zitronensäure
Der HS-Code für Zitronensäure lautet 2918.14 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.14.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.14.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.14.00.90.0.
Einreihung von Zitronensäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zitronensäure erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zitronensäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCitronensäure - versandt aus Malaysia | 2918.14.00.10.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSalze und Ester der Citronensäure | 2918.15.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse/Zubereitungen | 3824.99.92.99.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zitronensäure (2918) ≠ Citronensäure - versandt aus Malaysia (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zitronensäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.14.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zitronensäure (2918) ≠ Salze und Ester der Citronensäure (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zitronensäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.14.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zitronensäure (2918) ≠ Chemische Erzeugnisse/Zubereitungen (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zitronensäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.14.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen sind auch Kapitel außerhalb von Abschnitt VI denkbar:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse/Zubereitungen | 3824.99.92.99.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zitronensäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI36466/24-1 | Citronensäure, wasserfrei, CAS 77-92-9, Reinheit ≥99 %, weißes kristallines Pulver, 25-kg-Säcke | 2918.14.00.90.0 |
| DEBTI46844/22-1 | Citronensäure, wasserfrei, CAS 77-92-9, Reinheit ≥99,80 %, weißes kristallines Pulver | 2918.14.00.90.0 |
| DE24585/16-1 | Citronensäure, weißes kristallines Pulver, für den Einzelverkauf aufgemacht | 2918.14.00.90.0 |
| DEBTI36672/22-1 | Citronensäure-Monohydrat, CAS 5949-29-1, Reinheit ≥99 %, weißes geruchloses Pulver | 2918.14.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung | Es läuft ein Verfahren zur Überprüfung, ob Strafzölle (Antidumping) angepasst, verlängert oder aufgehoben werden. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollkosten-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zitronensäure-Sendung mit dem Zollkosten-Rechner. Geben Sie Ursprungsland, Warenwert und ggf. weitere Parameter ein.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte aus dem Bereich Industriechemie haben verwandte Einreihungen in der chemischen Industrie.