Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Flüssiger Huminsäure folgt dem Aufbau des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturchemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen38249992
- Kombinierte Nomenklaturin flüssiger Form bei 20 °C38249992
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Flüssige Huminsäure
Der HS-Code für Flüssige Huminsäure lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.92.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.92.99.0.
Einreihung von Flüssige Huminsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einfuhr von Flüssiger Huminsäure sind keine spezifischen AV-Beschränkungen vorgesehen. Das Produkt unterliegt jedoch den allgemeinen Vorschriften der chemikalienrechtlichen Überwachung (REACH).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Flüssige Huminsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Düngemittel – bei Produkten mit NPK/NPK-Düngewirkung | 3105.90.20.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTierische/pflanzliche Düngemittel, chemisch behandelt | 3101.00.00.00.8 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere (nicht flüssige Form von 3824 99 93) | 3824.99.93.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Flüssige Huminsäure (3824) ≠ Andere Düngemittel – bei Produkten mit NPK/NPK-Düngewirkung (3105) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flüssige Huminsäure bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Flüssige Huminsäure (3824) ≠ Tierische/pflanzliche Düngemittel, chemisch behandelt (3101) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flüssige Huminsäure bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Flüssige Huminsäure (3824) ≠ Andere (nicht flüssige Form von 3824 99 93) (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flüssige Huminsäure bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Zusätzlich zu den UNterpositionen des Kapitels 38 können auch Einreihungen in andere Kapitel des Zolltarifs möglich sein, wenn das Produkt andere stoffliche Eigenschaften aufweist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Düngemittel – bei Produkten mit NPK/NPK-Düngewirkung | 3105.90.20.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTierische/pflanzliche Düngemittel, chemisch behandelt | 3101.00.00.00.8 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Flüssige Huminsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI12622/22-1 | Düngemittel aus Meeresalgen – grüne, trübe Flüssigkeit – eingereiht als chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, in flüssiger Form bei 20°C, andere (3824.99.92.99.0). | 3824.99.92.99.0 |
| DEBTI55907/18-1 | Düngemittel aus Meeresalgen – olivgrüne, trübe Flüssigkeit – gleiche Einreihung unter 3824.99.92.99.0. | 3824.99.92.99.0 |
| DE25012/12-1 | Flüssigdüngemittel mit definiertem NPK-Gehalt (N 0,3%) und Huminsäuren – eingereiht unter 3105.20.90.90.0 (Kapitel 31). Dient als Abgrenzung: NPK-haltige Produkte mit Huminsäure fallen nicht unter 3824. | 3824.99.92.99.0 |
| DEBTI31867/19-1 | Flüssigdünger mit Kaliumhumat 5% und NPK-Bestandteilen – eingereiht unter 3105.90.20.90.0. Bestätigt die Abgrenzung: Kaliumhumat als Beimischung in NPK-Dünger führt zur Einreihung in Kapitel 31. | 3824.99.92.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Flüssige Huminsäure mit unserem interaktiven Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Prüfen Sie auch die Zolltarifnummern für verwandte Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik.