01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer haben Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code2106.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2106.90.928-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2106.90.92.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2106.90.92.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Einreihung
Worauf es bei der Einreihung von Magnesium-Nahrungsergänzungsmitteln ankommt
Wenn nur „Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel“ bekannt ist
Mit der Angabe „Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel“ allein gibt es keine eindeutige Nummer. Die Einreihungsprüfung stellt dann diese Rückfragen.
| Frage | Antwort im Beispiel | Weitere Antworten |
|---|---|---|
| 1. Welche der folgenden Beschreibungen trifft auf die Magnesiumtabletten zu? | Kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthalten | Enthalten, aber jeweils weniger als 1,5 % Milchfett und weniger als 5 % Saccharose/Isoglucose, Glucose und Stärke · Mindestens einer der Grenzwerte ist erreicht oder überschritten: 1,5 % Milchfett oder 5 % Saccharose/Isoglucose, Glucose oder Stärke |
Mit den Antworten im Beispiel ergibt sich 2106.90.92.85.0.
03Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Magnesium-Nahrungsergänzungsmitteln
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Magnesium-Tabletten mit Saccharose in die Warennummer 2106.90.92 einreihen | Position 2106 | Eine Tablette mit 61 GHT Saccharose wurde in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht, nicht in 2106.90.92. |
| Vitamin-Gummibonbons als Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel einreihen | Position 2106 | Vitamin-Gummibonbons mit Malzsirup und Saccharose wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. |
04vZTA
So hat der Zoll Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI38879/26-1Deutschland · bis 25.10.2029 | Premix; Mischung aus Vitaminen, Iod und Mannit, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum … | 2106.90.92 |
| DEBTI36961/26-1Deutschland · bis 25.10.2029 | Nahrungsergänzungsmittel, als Kapseln mit Vitaminen. Nahrungsergänzungsmittel in Aufmachung für den Einzelverkauf mit … | 2106.90.92 |
3 vZTA nennen „Magnesium-nahrungsergänzungsmittel“, verteilt auf eine Nummer
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 52 Ländern und Gebieten.
06Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Magnesium-Nahrungsergänzungsmitteln
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Magnesium-Nahrungsergänzungsmitteln
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2106.90.92 bis 2106.90.98 | andere: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz, Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.10.80, dritter Absatz. |
| Kapitel 21, Allgemeines | Die Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen … |
Einreihungsverordnungen (70)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2023/113105.06.2023 | Vitamin-Gummibonbons mit Malzsirup und Saccharose wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 2019/92103.06.2019 | Tabletten mit S-Adenosyl-L-Methionin (SAMe) als Nahrungsergänzungsmittel wurden in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht. | 2106.90.92 |
| 328/201308.04.2013 | Pulver aus 97 GHT Calciumcarbonat und 3 GHT Stärke, geeignet für Calciumtabletten, wurde in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht. | 2106.90.92 |
| 715/201230.07.2012 | Tabletten aus Gerstengras-, Weizengras- und Alfalfapulver mit Honig und Chrompicolinat wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 826/201112.08.2011 | Vitamintabletten in Tierformen mit 61 GHT Saccharose wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 2061/8907.07.1989 | Tabletten mit Ascorbinsäure gegen Vitamin-C-Mangel wurden in die damalige Nummer 2106.90.91 eingereiht, heute gilt die Nummer 2106.90.92. | 2106.90.91heute 2106.90.92 |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission vom 20. September 2022 geänderten Fassung … |
| C-14/9130.01.1992 | |
| C-377/9205.10.1993 | Sprühgetrocknetes Kokosnusspulver mit Maltodextrin, Natrium-Kaseinat und mindestens 5 % Saccharose gehört in die Warennummer 2106.90.99. |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. Oktober 2013 ist dahin … |
6 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
08Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Nahrungsergänzungsmittel – 2106.90.92.85.0
Früchtetee – 2106.90.98.49.0
Vitamin – 2106.90.92.85.0
Süßungsmittel – 2106.90.98.49.0
Kokosmilch – 2106.90.92.85.0
Multivitamin – 2106.90.92.85.0
Elektrolyt-Pulver – 2106.90.98.49.0
Mineralstoff – 2106.90.92.85.0
Fischöl – 2106.90.92.85.0
Vitamin-Nahrungsergänzungsmittel – 2106.90.92.85.0
Emulsion – 2106.90.92.85.0
Kokosmilch-Pulver – 2106.90.98.49.0
Kräutertee – 2106.90.92.85.0
Omega-3 – 2106.90.92.85.0
Proteinpulver – 2106.10.20.90.0
Dattelsirup – 2106.90.98.49.009Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer für Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel
Gibt es einen Antidumpingzoll auf Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel aus China?
Ja, für Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel mit Ursprung China wird ein Antidumpingzoll erhoben, der für die Warennummer 2106.90.92 gilt.
Fällt beim Import von Magnesium-Nahrungsergänzungsmitteln aus Russland ein Zusatzzoll an?
Ja, für Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel mit Ursprung Russland gilt ein Zusatzzoll auf die Warennummer 2106.90.92.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile