Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Porzellan erfolgt über folgende Hierarchiestufen:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionGeschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan6911
- UnterpositionGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch691110
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Porzellan
Der HS-Code für Porzellan lautet 6911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6911.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0.
Einreihung von Porzellan nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Porzellan
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Porzellan - Gewürzmühlen, Kaffeemühlen, Messerschärfer, Schärfstäbe, Küchenwerkzeuge zum Schneiden/Mahlen/Reiben/Hobeln/Schaben/Schälen, Pizzasteine aus Kordierit-Keramik | 6911.10.00.10.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAnderes keramisches Geschirr, Haushaltsartikel - aus Steingut oder feinen Erden - andere | 6912.00.25.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungStatuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - handgearbeitet | 6913.10.00.10.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAndere keramische Waren aus Porzellan | 6914.10.00.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Porzellan (6911) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Porzellan - Gewürzmühlen, Kaffeemühlen, Messerschärfer, Schärfstäbe, Küchenwerkzeuge zum Schneiden/Mahlen/Reiben/Hobeln/Schaben/Schälen, Pizzasteine aus Kordierit-Keramik (6911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellan bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Porzellan (6911) ≠ Anderes keramisches Geschirr, Haushaltsartikel - aus Steingut oder feinen Erden - andere (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellan bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Porzellan (6911) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - handgearbeitet (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellan bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Porzellan (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI8368/23-1 | Geschirr aus Porzellan (Teller, Tassen, Becher, Schalen, Deckel, Teekannen) | 6911.10.00.90.0 |
| DEBTI8693/23-1 | Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen) | 6911.10.00.90.0 |
| DEBTI8353/23-1 | Geschirr aus Porzellan (Tassen, Becher, Teller, Schalen, Teekannen) | 6911.10.00.90.0 |
| DEBTI59979/19-1 | Geschirr aus Porzellan (Kuchenteller) | 6911.10.00.90.0 |
| DE11231/15-1 | Haushaltsartikel für den Tischgebrauch (Platzteller), aus Porzellan - Abgrenzung zu Ziergegenständen | 6911.10.00.90.0 |
| DEBTI48280/23-1 | Geschirr aus Porzellan (Schälchen-Set) | 6911.10.00.90.0 |
| DE7589/16-2 | Haushaltsartikel (Dosen) aus Porzellan | 6911.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 12 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Porzellan
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Porzellan aus Drittländern inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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