Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Salicylsäure ist in den folgenden Hierarchieebenen des Zolltarifs verankert:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionCarbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2918
- UnterpositionCarbonsäuren mit Phenolfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291821
- ZolltarifnummerSalicylsäure und ihre Salze
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Salicylsäure
Der HS-Code für Salicylsäure lautet 2918.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.21.00.00.0.
Einreihung von Salicylsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems legen fest, wie Waren zolltariflich einzureihen sind. Für Salicylsäure sind insbesondere folgende AV relevant:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Salicylsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungo-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester – chemisch unterschiedlich (acetyliert), kein Kandidat für reine Salicylsäure | 2918.22.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Ester der Salicylsäure und ihre Salze – für Ester wie Methylsalicylat, nicht für die freie Säure | 2918.23.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere – Auffangposition für sonstige Derivate, nicht bei spezifischer Benennung | 2918.29.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Salicylsäure (2918) ≠ o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester – chemisch unterschiedlich (acetyliert), kein Kandidat für reine Salicylsäure (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salicylsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Salicylsäure (2918) ≠ andere Ester der Salicylsäure und ihre Salze – für Ester wie Methylsalicylat, nicht für die freie Säure (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salicylsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Salicylsäure (2918) ≠ andere – Auffangposition für sonstige Derivate, nicht bei spezifischer Benennung (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salicylsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Salicylsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1527/10-1 | Methylsalicylat (Salicylsäuremethylester) – bestätigt Einreihung von Salicylsäurederivaten unter Position 2918 | 2918.21.00.00.0 |
| DEK/280/09-1 | Methylsalicylat – bestätigt Abgrenzung: Ester in 2918.23, Säure in 2918.21 | 2918.21.00.00.0 |
| DEBTI4970/19-1 | Cis-3-Hexenyl Salicylat – weiterer Beleg für Einreihung von Salicylsäureestern | 2918.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner für Salicylsäure
Zollsatz, EUSt und REACH-Maßnahme aus offizieller API
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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