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Warennummer 0207.41.80 – Gerupfte, ausgenommene Enten, ohne Kopf

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst gerupfte, ausgenommene Enten ohne Kopf und Paddeln sowie ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen (genannt „Enten 63 v. H.“), frisch oder gekühlt, und andere Angebotsformen. Enten mit Kopf und Paddeln, ausgeblutet oder entdarmt, gehören in die Warennummer 0207.41.20, Enten mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen in die Warennummer 0207.41.30. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob es sich um Pekingenten handelt oder um andere Enten.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre gerupfte, ausgenommene Ente zu Warennummer 0207.41.80?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0207.41.80?

Die Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0 erfasst Pekingenten. Die Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0 erfasst alle anderen Enten dieser Warennummer. Beide Zolltarifnummern gelten seit 09.07.2026 als neu.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
von Enten
Unterpositionunzerteilt, frisch oder gekühlt
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere AngebotsformenDiese Seite
Zolltarifnummervon Pekingente
51,30 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
51,30 EUR je 100 kg · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0207.41.80

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0207.41.80

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0207.41.80gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v.H.“; andere Angebotsformen Hierher gehören z. B. gerupfte Enten, bratfertig, ohne Kopf, Hals und Paddeln, bei denen sämtliche Innereien entfernt sind. Hierher gehören auch Enten in Angebotsformen, die keiner der spezifischen, in den Unterpositionen 0207.41.20, 0207.41.30 und 0207.41.80 genannten Angebotsformen …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2723/9024.09.1990Rohes, gefrorenes Hausgeflügelfleisch aus kleinen, unregelmäßig geformten Stücken, die beim Abschaben des Knochengerüsts oder auf andere Weise gewonnen werden, wurde in die damalige Warennummer 0207.41.10 eingereiht; heute ist es die Warennummer 0207.14.10.0207.41.10heute 0207.14.10

Urteile des EuGH (6)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.19941) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel …
C-499/0303.03.2005
C-290/9710.12.1998Teile von Hühnern aus den beiden von der Rückenhaut zusammengehaltenen Hintervierteln gelten als „Viertel“ mit dem Code 0207.41.11 000 der Nomenklatur für Ausfuhrerstattungen.

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 0207.41.80

Zum 09.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt.

  1. 09.07.20260207.41.80.10.0neu eingeführt · von Pekingente
  2. 09.07.20260207.41.80.90.0neu eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0207.41.80

Welche Zolltarifnummer gilt für Pekingenten unter der Warennummer 0207.41.80?

Pekingenten gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0. Alle anderen Enten dieser Warennummer fallen unter die Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0.

Welche Waren gehören nicht unter die Warennummer 0207.41.80?

Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht zu Kapitel 2 und damit auch nicht in diese Warennummer. Auch genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410) und Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) gehören nicht hierher.

Welche Einfuhrkontrollen gelten für die Warennummer 0207.41.80?

Bei der Einfuhr gelten für alle Länder amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Ausdrücklich genannt werden außerdem die Europäische Union, die Färöer und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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