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Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0 – Gerupfte Enten, außer Pekingenten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gerupfte, ausgenommene Enten ohne Kopf und Paddeln sowie ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen (genannt Enten 63 v. H.) und andere Angebotsformen der Warennummer 0207.41.80, außer Pekingenten. Pekingenten gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0, Enten mit Kopf und Paddeln in die Warennummer 0207.41.20 und gerupfte, ausgenommene Enten mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen in die Warennummer 0207.41.30. Bratfertige Enten ohne Kopf, Hals und Paddeln, bei denen sämtliche Innereien entfernt sind, gehören zur Warennummer 0207.41.80.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
0207.11 – 0207.14von Hühnern
0207.24 – 0207.27von Truthühnern
von Enten
Unterpositionunzerteilt, frisch oder gekühlt
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt "Enten 85 v. H."
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 70 v. H."
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere Angebotsformen
Zolltarifnummervon Pekingente
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionunzerteilt, gefroren
ZolltarifnummerFettlebern, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, gefroren
0207.51 – 0207.55von Gänsen
Unterpositionvon Perlhühnern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0207.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0207.41.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0207.41.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0207.41.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓von EntenDie Ware muss von Enten stammen. Fleisch von Hausgeflügel anderer Art gehört nicht in diese Zolltarifnummer.
✓unzerteilt, frisch oder gekühltDie Ware muss unzerteilt sein und frisch oder gekühlt vorliegen.
✓gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere AngebotsformenDie Ware muss gerupft und ausgenommen sein, ohne Kopf und Paddeln sowie ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen. Hierher gehören auch Enten in anderen Angebotsformen, die keiner der dafür genannten Ausführungen entsprechen, etwa bratfertige Enten, bei denen sämtliche Innereien entfernt sind.
✓andere, also nicht: von PekingenteFür diese Zolltarifnummer bleiben alle Enten der Warennummer, die keine Pekingenten sind.
0207.41.80.90.0Gerupfte Enten, außer Pekingenten

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0207.41.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0207.41.80.10.0von PekingenteRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
0207.41.80.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0207.41.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0

€
0207.41.80.90.0Drittlandszoll51,30 EUR je 100 kg–––
0207.41.80.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll51,30 EUR je 100 kg + 50 %–––
0207.41.80.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll51,30 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0830Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1946Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4273Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4965Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7221Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 51,30 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 36 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland12,82 EUR je 100 kg
Vietnam6,41 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0207.41.80gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v.H.“; andere Angebotsformen Hierher gehören z. B. gerupfte Enten, bratfertig, ohne Kopf, Hals und Paddeln, bei denen sämtliche Innereien entfernt sind. Hierher gehören auch Enten in Angebotsformen, die keiner der spezifischen, in den Unterpositionen 0207.41.20, 0207.41.30 und 0207.41.80 genannten Angebotsformen …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2723/9024.09.1990Rohes, gefrorenes Hausgeflügelfleisch aus kleinen, unregelmäßig geformten Stücken mit einem Einzelgewicht zwischen etwa 5 und 40 g wurde in die damalige Warennummer 0207.41.10 eingereiht, heute gehört es zu 0207.14.10.0207.41.10heute 0207.14.10

Urteile des EuGH (6)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.19941) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel …
C-499/0303.03.2005
C-290/9710.12.1998Teile von Hühnern, die aus den beiden von der Rückenhaut zusammengehaltenen Hintervierteln bestehen, sind nach dem Urteil Viertel im Sinne der damaligen Nomenklatur für Ausfuhrerstattungen.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0207.41.80

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 5.
  1. 01.01.20120207.41.80neu eingeführt · „gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere Angebotsformen“ · aus 45 Vorgängern
  2. 09.07.20260207.41.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0207.41.80
  3. 09.07.20260207.41.80.10.0neu eingeführt · „von Pekingente“ · aus 0207.41.80
  4. 09.07.20260207.41.80.90.0neu eingeführt · aus 0207.41.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für gerupfte Enten unter 0207.41.80?

Die Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0 gilt für gerupfte Enten der Warennummer 0207.41.80, außer Pekingenten. Pekingenten gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0.

Fallen Enten, die nicht zur menschlichen Ernährung geeignet sind, unter 0207.41.80.90.0?

Nein. Nach Kapitel 2, Anmerkung 1 gehören Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, nicht zu Kapitel 2. Unter 0207.41.80.90.0 fallen daher nur Enten, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind.

Fällt auf Enten unter 0207.41.80.90.0 aus Russland oder Belarus ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Enten mit Ursprung Russland oder Belarus fällt ein Zusatzzoll an; Enten anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Ist bei der Einfuhr von Enten unter 0207.41.80.90.0 eine Veterinärkontrolle vorgesehen?

Ja, für Enten als Waren tierischen Ursprungs ist bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen, für alle Länder sowie für die Europäische Union, die Färöer und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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