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Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0 – Pekingenten, frisch oder gekühlt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pekingenten, unzerteilt, frisch oder gekühlt, im gesamten Anwendungsbereich der Warennummer 0207.41.80, auch in anderen Angebotsformen, die unter diese Warennummer fallen. Enten, die keine Pekingenten sind, gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0; Enten mit Kopf und Paddeln („Enten 85 v. H.“) gehören in die Warennummer 0207.41.20 und Enten mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen („Enten 70 v. H.“) in die Warennummer 0207.41.30.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
0207.11 – 0207.14von Hühnern
0207.24 – 0207.27von Truthühnern
von Enten
Unterpositionunzerteilt, frisch oder gekühlt
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt "Enten 85 v. H."
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 70 v. H."
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere Angebotsformen
Zolltarifnummervon PekingenteDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionunzerteilt, gefroren
ZolltarifnummerFettlebern, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, gefroren
0207.51 – 0207.55von Gänsen
Unterpositionvon Perlhühnern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0207.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0207.41.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0207.41.80.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0207.41.80.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓von EntenDie Ware muss Fleisch oder genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Enten sein.
✓unzerteilt, frisch oder gekühltDie Ente muss unzerteilt und frisch oder gekühlt sein; gefrorene Enten gehören nicht in diese Unterteilung.
✓gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere AngebotsformenDie Ware ist gerupft und ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln sowie ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen. Enten in anderen Angebotsformen gehören ebenfalls hierher, wenn sie keiner der spezifischen Angebotsformen entsprechen.
✓von PekingenteDie Ware muss eine Pekingente sein. Auf andere Enten dieser Warennummer trifft das nicht zu.
0207.41.80.10.0Pekingenten, unzerteilt, frisch oder gekühlt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0207.41.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0207.41.80.10.0von Pekingentediese SeiteRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
0207.41.80.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0207.41.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0

€
0207.41.80.10.0Drittlandszoll51,30 EUR je 100 kg–––
0207.41.80.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll51,30 EUR je 100 kg + 50 %–––
0207.41.80.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll51,30 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0830Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1946Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4273Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4965Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7221Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 51,30 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 36 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland12,82 EUR je 100 kg
Vietnam6,41 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaDie Einfuhren aus China werden zollamtlich erfasst, weil ein Verfahren läuft. Ein späterer Antidumping- oder Ausgleichszoll kann rückwirkend auf diese Einfuhren erhoben werden.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0207.41.80gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v.H.“; andere Angebotsformen Hierher gehören z. B. gerupfte Enten, bratfertig, ohne Kopf, Hals und Paddeln, bei denen sämtliche Innereien entfernt sind. Hierher gehören auch Enten in Angebotsformen, die keiner der spezifischen, in den Unterpositionen 0207.41.20, 0207.41.30 und 0207.41.80 genannten Angebotsformen …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2723/9024.09.1990Mit der Verordnung 2723/90 wurde rohes, gefrorenes Hausgeflügelfleisch, das vom Knochengerüst abgeschabt wird, in die damalige Nummer 0207.41.10 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 0207.14.10.0207.41.10heute 0207.14.10

Urteile des EuGH (6)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.1994Im Urteil C-151/93 ging es um die Einreihung eines Hühnerschenkels mit einem Teil des Rückens nach den damaligen Verordnungen zur Ausfuhrerstattung.
C-499/0303.03.2005
C-290/9710.12.1998Im Urteil C-290/97 wurden Teile von Hühnern, die aus den beiden von der Rückenhaut zusammengehaltenen Hintervierteln bestehen, als „Viertel“ eingestuft.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0207.41.80

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 5.
  1. 01.01.20120207.41.80neu eingeführt · „gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere Angebotsformen“ · aus 45 Vorgängern
  2. 09.07.20260207.41.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0207.41.80
  3. 09.07.20260207.41.80.10.0neu eingeführt · „von Pekingente“ · aus 0207.41.80
  4. 09.07.20260207.41.80.90.0neu eingeführt · aus 0207.41.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Pekingenten innerhalb von 0207.41.80?

Pekingenten gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0. Die Warennummer 0207.41.80 hat weitere Zolltarifnummern, für andere Enten gilt die Zolltarifnummer 0207.41.80.90.0.

Gibt es für Pekingenten unter 0207.41.80.10.0 einen Zusatzzoll bei Ursprung Russland?

Ja, bei der Einfuhr von Pekingenten mit Ursprung Russland fällt ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Pekingenten aus China eine Registrierung bei der Einfuhr?

Ja, bei der Einfuhr von Waren aus China gilt eine Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren).

Wurde die Zolltarifnummer 0207.41.80.10.0 seit 2025 verändert?

Ja, die Nummer wurde seit 2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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