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Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0 – Andere knochenlose Schweineteile

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst frisches oder gekühltes Fleisch von Hausschweinen ohne Knochen, das nicht als Filet, Kotelettstrang oder Schinken angemeldet wird. Getrennt angemeldetes Filet gehört in die Zolltarifnummer 0203.19.55.10.0, Kotelettstränge in 0203.19.55.15.0, Teile davon in 0203.19.55.25.0 und Schinken in 0203.19.55.30.0.

Typische Waren:SchweinebauchscheibenSchweinefilet in FederformSchweinelendenfilets

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
frisch oder gekühlt
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
UnterpositionSchinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
Unterpositionanderes
von Hausschweinen
ZolltarifnummerVorderteile und Teile davon
ZolltarifnummerKotelettstränge und Teile davon
ZolltarifnummerBäuche (Bauchspeck) und Teile davon
anderes
Kombinierte Nomenklaturohne Knochen
ZolltarifnummerFilet, getrennt angemeldet
ZolltarifnummerSchinken und Teile davon
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
Zolltarifnummeranderes
Zolltarifnummeranderes
0203.21 – 0203.29gefroren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0203.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0203.19.558-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0203.19.55.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0203.19.55.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder …
✓frisch oder gekühltDie Ware ist frisches oder gekühltes Fleisch von Tieren, die in Position 0103 erfasst sind.
✓anderesDie Ware ist ein einzelnes Teilstück vom Schwein, zum Beispiel Schweinebauchscheiben, und kein ganzer oder halber Tierkörper. Ganze oder halbe Tierkörper sind entblutet, ausgeweidet und ohne Borsten und Klauen.
✓von HausschweinenDie Ware stammt von Hausschweinen.
✓anderesDie Ware ist sonstiges Fleisch vom Hausschwein, das in den davor genannten Unterteilungen nicht eigens erfasst ist.
✓ohne KnochenDie Ware ist vollständig von Knochen gelöst.
✓anderesDie Ware ist sonstiges knochenloses Fleisch vom Hausschwein, zum Beispiel gekühlte Schweinebauchscheiben.
0203.19.55.90.0Knochenloses Schweinefleisch, sonstige Teile

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0203.19.55

ZolltarifnummerWortlaut
0203.19.55.10.0Filet, getrennt angemeldet
0203.19.55.15.0Kotelettstränge
0203.19.55.25.0Teile
0203.19.55.30.0Schinken und Teile davon
0203.19.55.90.0anderesdiese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0203.19.55 eingereiht

15 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien14
Österreich1
vZTAWareGültig bis
ATBTI2026000032-DECÖsterreichAnderes Fleisch von Hausschweinen, gekühlt, ohne Knochen, in Form einer rohen, blutigen Fleischmasse, bestehend aus …20.04.2029
ESBTI2025SOL994SpanienScheiben aus dem Zuschnitt des halbfleischigen und rindlosen Schweinebauchs. Knochenlose Scheiben, stets gleich groß …27.08.2028
ESBTI2025SOL531SpanienKörperbeschreibung: Schweinefilet in Federform. Fleischstück in dreieckiger und flacher Form, feder- oder flügelartig …12.05.2028
ESBTI2025SOL522SpanienBeschreibung: Filets aus den Teilen Hüfte-Kugel und Nuss aus dem Ausbeinieren von Schweinekeulen. Sie werden gekühlt …04.05.2028
ESBTI2025SOL523SpanienSchweinelendenfilets, Fettrand maximal 3,5 cm, die gesamte Keule umfassend. Sie werden ausgelöst, gekühlt und in …04.05.2028
ESBTI2025SOL520SpanienSchweinerippchen, mit Bauchspeck, ausgelöst, in Filets geschnitten mit Speck, aber ohne Schwarte. Sie werden gekühlt …04.05.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0203.19.133Kotelett vom Schweinelendchen mit Knochen und zugesetztem Wasser. Gekühltes Produkt. Muskuloskelettales Stück aus dem Schnitt der thorakolumbalen Region des Schweinekanals, bestehend aus den …
0203.19.592Rippchen vom Hausschwein, längs geschnitten aus dem unteren Teil der halben Karkasse, umfassend die ventralen oder unteren Rippen mit dem anhaftenden interkostalen und subkutanen Fleisch des …
0203.19.111Fleischiges Schweinerippchen. Die Portionen haben eine durchschnittliche Größe von 7–8 cm. Pro Schale können höchstens zwei magere Spitzen enthalten sein. Das Brustbein ist nicht enthalten. Gekühltes …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0

€
0203.19.55.90.0Drittlandszoll86,90 EUR je 100 kg–––
0203.19.55.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll86,90 EUR je 100 kg + 50 %–––
0203.19.55.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll86,90 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0123alle Drittländer434,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027
09.0831Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1945Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4271Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4282Kanada0 %seit 01.01.2021
09.4940Mercosur83,00 EUR je t01.05.2026 – 31.12.2026
09.4945Paraguay0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7220Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 86,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0203.11.10 bis 0203.19.90frisch oder gekühlt: Hierher gehört nur Fleisch von den in Position 0103 erfassten Tieren, frisch oder gekühlt.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0203.19.55

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19720203.19.55gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ohne Knochen“
  2. 01.03.19920203.19.55unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0203.19.55
  3. 01.03.19920203.19.55.10.0neu eingeführt · „Filet, getrennt angemeldet“ · aus 0203.19.55
  4. 01.03.19920203.19.55.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0203.19.55
  5. 01.07.19950203.19.55.30.0neu eingeführt · „Schinken“
  6. 01.07.20060203.19.55.15.0neu eingeführt · „Kotelettstränge“ · aus 0203.19.55
  7. 01.07.20060203.19.55.25.0neu eingeführt · „Teile“ · aus 0203.19.55
  8. 01.07.20210203.19.55.30.0Wortlaut geändert · „Schinken und Teile davon“ · vorher „Schinken“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0203.19.55.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Filet, Kotelettstränge oder Schinken unter 0203.19.55?

Getrennt angemeldetes Filet gehört in die Zolltarifnummer 0203.19.55.10.0, Kotelettstränge in 0203.19.55.15.0, Teile davon in 0203.19.55.25.0 und Schinken in 0203.19.55.30.0. Diese Seite gilt für die übrigen Waren der Warennummer 0203.19.55.

Gehören Därme, Blut oder tierische Fette zu 0203.19.55.90.0?

Nein, solche Waren gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht zu dieser Zolltarifnummer. Därme, Blasen und Magen von Tieren gehören in Position 0504, tierisches Blut in Position 0511 oder 3002 und tierische Fette außer Waren der Position 0209 in Kapitel 15.

Fällt für 0203.19.55.90.0 bei Waren mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt ein Zusatzzoll an. Für Waren anderen Ursprungs gilt er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für 0203.19.55.90.0 eine Veterinärkontrolle bei der Einfuhr?

Ja, bei der Einfuhr erfolgt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Dazu gehört das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, Unterlage N853).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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