Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0 – Schaf-/Ziegenfleisch, ungefroren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Fleisch von Schafen oder Ziegen mit Knochen, das gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert und nicht gefroren ist. Gefrorenes Fleisch mit Knochen gehört in die Zolltarifnummer 0210.99.21.10.0, Fleisch ohne Knochen in die Warennummer 0210.99.29. Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen gehören in die Warennummer 0210.99.85.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
0210.11 – 0210.19Fleisch von Schweinen
UnterpositionFleisch von Rindern
andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
Zolltarifnummervon Primaten
Unterpositionvon Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
Zolltarifnummervon Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
Unterpositionandere
Fleisch
Zolltarifnummervon Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet
von Schafen und Ziegen
Kombinierte Nomenklaturmit Knochen
Zolltarifnummergefroren
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturohne Knochen
Zolltarifnummervon Rentieren
Kombinierte Nomenklaturanderes
Kombinierte Nomenklaturgenießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0210.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0210.99.218-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0210.99.21.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0210.99.21.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, also nicht: Fleisch von Schweinen, Fleisch von RindernDie Ware ist genießbares Fleisch von Schafen oder Ziegen und kein Mehl.
✓andere, also nicht: von Primaten, von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen …Die Ware ist Fleisch von Schafen oder Ziegen, das nach der Tierart in dieser Gruppe eingereiht wird.
✓FleischDie Ware ist Fleisch im engeren Sinn und kein Schlachtnebenerzeugnis.
✓von Schafen und ZiegenDie Tierart Schaf oder Ziege muss feststehen, sie ergibt sich aus der Warenbeschreibung.
✓mit KnochenDas Fleisch ist mit Knochen.
✓anderesDas Fleisch ist nicht gefroren, sondern gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert.
0210.99.21.90.0Schaf-/Ziegenfleisch mit Knochen, nicht gefroren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0210.99.21

ZolltarifnummerWortlaut
0210.99.21.10.0gefroren
0210.99.21.90.0anderesdiese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0210.99.21 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0210.99.902Produkt in Form eines feinen, lockeren Knochenpulvers von cremeweißer Farbe, gewonnen aus Rinderknochen. Hergestellt durch Zerkleinern gefrorener Knochen, Entfernen von Weichteilresten (ohne …
0210.99.852Gefriergetrocknete Lammherzen Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Gefriergetrocknete, in Stücke geschnittene Lammherzen, ohne weitere Zutaten, roh, 100 % Natur. Die Verarbeitung erfolgte in …
0210.99.591Gefriergetrocknete Rinderherzen Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Gefriergetrocknete, in Stücke geschnittene Rinderherzen, ohne weitere Zutaten, roh, 100 % Natur. Die Verarbeitung erfolgte …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0

€
0210.99.21.90.0Drittlandszoll222,70 EUR je 100 kg–––
0210.99.21.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll222,70 EUR je 100 kg + 50 %–––
0210.99.21.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll222,70 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0824Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0833Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7901Neuseeland0 %seit 01.01.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 222,70 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Chile167,02 EUR je 100 kg
Ecuador20,20 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 6
6. a) Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt“ gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind. b) Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterpositionen 0210.11 bis 0210.93, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterposition 0210.99, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0210.99.21 bis 0210.99.29von Schafen und Ziegen: Hierher gehört Fleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert von den in Position 0104 erfassten Tieren. Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen gehören zu Unterposition 0210.99.85.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1125/200621.07.2006Genießbare getrocknete Schweineohren, auch wenn als Tierfutter verwendet, sind in die Warennummer 0210.99.49 eingereiht und nicht in Kapitel 5.0210.99.49

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-33/9227.05.1993Rindfleisch fällt nur dann als gesalzen unter die Position 0210 des Gemeinsamen Zolltarifs ° Kombinierte Nomenklatur °, wenn es tiefgehend und in allen Teilen gleichmässig zum Zweck der langfristigen Haltbarmachung so gesalzen ist, daß ein Gesamtsalzgehalt …
C-319/1010.11.2011Im Urteil C-319/10 wurde entschieden, dass sich ein Anmelder unter bestimmten Umständen auf die Entscheidung des Settlement Body der Welthandelsorganisation (WHO) vom 27. September 2005 berufen kann.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0210.99.21

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.20020210.99.21neu eingeführt · „mit Knochen“ · aus 14 Vorgängern
  2. 01.01.20030210.99.21unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0210.99.21
  3. 01.01.20030210.99.21.10.0neu eingeführt · „von Hausschafen“ · aus 0210.99.21
  4. 01.01.20030210.99.21.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0210.99.21
  5. 01.07.20110210.99.21wieder anmeldefähig · aus 0210.99.21
  6. 01.07.20110210.99.21.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0210.99.21
  7. 01.07.20110210.99.21.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 0210.99.21
  8. 01.05.20240210.99.21unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0210.99.21
  9. 01.05.20240210.99.21.10.0neu eingeführt · „gefroren“ · aus 0210.99.21
  10. 01.05.20240210.99.21.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0210.99.21

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0

Gehört Schaf- oder Ziegenfleisch, das zur menschlichen Ernährung nicht geeignet ist, unter 0210.99.21.90.0?

Nein. Nach Kapitel 2 Anmerkung 1 a gehören Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, nicht in Kapitel 2, also nicht in die Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Schaf- oder Ziegenfleisch mit Knochen unter der Warennummer 0210.99.21, wenn es nicht gefroren ist?

Nicht gefrorenes Fleisch mit Knochen gehört in die Zolltarifnummer 0210.99.21.90.0. Gefrorenes Fleisch mit Knochen gehört in die Zolltarifnummer 0210.99.21.10.0.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Schaf- oder Ziegenfleisch mit Knochen aus Russland unter 0210.99.21.90.0?

Ja. Auf Waren mit Ursprung Russland wird bei der Einfuhr ein Zusatzzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.

Gilt bei der Einfuhr von Schaf- oder Ziegenfleisch unter 0210.99.21.90.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja. Bei der Einfuhr gilt die Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für Waren aus den Färöern und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →