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Zolltarifnummer 0210.99.59.90.0 – Rinder-Schlachtnebenerzeugnisse

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, die gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert sind. Ausgenommen sind Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, die in die Warennummer 0210.99.51 gehören, sowie Waren von Bisons, die in die Zolltarifnummer 0210.99.59.10.0 gehören.

Typische Waren:Gefriergetrocknete Rinderherzen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0210.99.59.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
0210.11 – 0210.19Fleisch von Schweinen
UnterpositionFleisch von Rindern
andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
Zolltarifnummervon Primaten
Unterpositionvon Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
Zolltarifnummervon Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
Unterpositionandere
Schlachtnebenerzeugnisse
von Rindern
Kombinierte NomenklaturZwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummervon Bisons
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturgenießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0210.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0210.99.598-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0210.99.59.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0210.99.59.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0210.99.59.90.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, also nicht: Fleisch von Schweinen, Fleisch von RindernDie Ware ist kein Schweine- oder Rinderfleisch, sondern ein anderes genießbares Erzeugnis dieser Position, etwa ein Schlachtnebenerzeugnis.
✓andere, also nicht: von Primaten, von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen …Die Ware stammt von Rindern.
✓SchlachtnebenerzeugnisseDie Ware ist ein Schlachtnebenerzeugnis, also ein genießbarer Teil des Tierkörpers außer Fleisch im engeren Sinne, etwa Herzen.
✓von RindernDie Ware stammt von Rindern. Nach Abschnitt I, Anmerkung 1 gilt die Bezugnahme auf die Tiergattung auch für Jungtiere, soweit nichts anderes bestimmt ist.
✓andere, also nicht: Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und SaumfleischDie Ware ist weder ein Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) noch Saumfleisch, sondern ein anderes Schlachtnebenerzeugnis von Rindern.
✓andere, also nicht: von BisonsDie Ware stammt von Rindern und nicht von Bisons; sie ist also ein anderes Rinder-Schlachtnebenerzeugnis, das unter 0210.99.59.90.0 fällt.
0210.99.59.90.0Rinder-Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen oder getrocknet, ohne Bisons

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0210.99.59

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0210.99.59.10.0von Bisons–
0210.99.59.90.0anderediese SeiteCITES bei der Einfuhr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0210.99.59 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI35825/23-1DeutschlandGefriergetrocknete Rinderherzen Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Gefriergetrocknete, in Stücke geschnittene …20.12.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0210.99.902Produkt in Form eines feinen, lockeren Knochenpulvers von cremeweißer Farbe, gewonnen aus Rinderknochen. Hergestellt durch Zerkleinern gefrorener Knochen, Entfernen von Weichteilresten (ohne …
0210.99.852Gefriergetrocknete Lammherzen Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Gefriergetrocknete, in Stücke geschnittene Lammherzen, ohne weitere Zutaten, roh, 100 % Natur. Die Verarbeitung erfolgte in …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0210.99.59.90.0

€
0210.99.59.90.0Drittlandszoll12,8 %1.280 €790 €2.070 €
0210.99.59.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €
0210.99.59.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0824Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4281Kanada0 %seit 01.01.2021
09.4456Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur, Chile, Israel und Türkei. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)8,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0210.99.59.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0210.99.59.90.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 6
6. a) Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt“ gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind. b) Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterpositionen 0210.11 bis 0210.93, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterposition 0210.99, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1125/200621.07.2006Genießbare getrocknete Schweineohren, auch wenn sie als Tierfutter verwendet werden, wurden in die Warennummer 0210.99.49 eingereiht und nicht in Kapitel 5.0210.99.49

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-33/9227.05.1993Rindfleisch fällt nur dann als gesalzen unter die Position 0210 des Gemeinsamen Zolltarifs ° Kombinierte Nomenklatur °, wenn es tiefgehend und in allen Teilen gleichmässig zum Zweck der langfristigen Haltbarmachung so gesalzen ist, daß ein Gesamtsalzgehalt …
C-319/1010.11.2011Im Urteil C-319/10 wurde entschieden, dass bei Anmeldungen vor dem 27. September 2005 unter den Umständen der Ausgangsverfahren eine Berufung auf die Entscheidung der Welthandelsorganisation vom 27. September 2005 möglich ist.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0210.99.59

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 3.
  1. 01.01.20020210.99.59neu eingeführt · aus 14 Vorgängern
  2. 21.09.20170210.99.59unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0210.99.59
  3. 21.09.20170210.99.59.10.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0210.99.59
  4. 21.09.20170210.99.59.90.0neu eingeführt · aus 0210.99.59

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0210.99.59.90.0

Gehören Rinderdärme oder Rindermagen unter 0210.99.59.90.0?

Nein, Därme, Blasen und Magen von Tieren gehören nach Kapitel 2, Anmerkung 1 nicht zu Kapitel 2, sondern in Position 0504. Unter 0210.99.59.90.0 fallen nur genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, die gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für Waren von Bisons unter der Warennummer 0210.99.59?

Waren von Bisons gehören in die Zolltarifnummer 0210.99.59.10.0. Die Zolltarifnummer 0210.99.59.90.0 gilt für die übrigen Waren dieser Warennummer.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren aus Belarus unter 0210.99.59.90.0?

Ja, bei der Einfuhr fällt auf Waren mit Ursprung Belarus unter 0210.99.59.90.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Braucht man bei der Einfuhr von Waren unter 0210.99.59.90.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr in die Europäische Union gilt an der Grenzkontrollstelle eine Veterinärkontrolle. Dafür ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorzulegen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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