01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0712.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0712.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0712.90.90.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0712.90.90.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0?
- ×Speisezwiebeln0712.20.00.00.0
- ×Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln0712.31.00.00.0, 0712.32, 0712.33, 0712.34 und 1 weitere
- ×Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet0712.90.05.00.0
- ×Zuckermais (Zea mays var. saccharata)0712.90.11.00.0, 0712.90.19.00.0
- ×Tomaten0712.90.30.00.0
- ×Karotten und Speisemöhren0712.90.50.00.0
- ×Oliven0712.90.90.50.0
- ×anderes, also nicht: Knoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten0712.90.90.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0712.90.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0712.90.90.10.0 | Knoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthaltendiese Seite |
| 0712.90.90.50.0 | Oliven |
| 0712.90.90.90.0 | anderes |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0712.90.90 eingereiht
18 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI45063/25-5Deutschland | Gewürzmühle mit Knoblauch. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmühle aus einem Glaskörper mit Deckel und … | 25.01.2029 |
| DEBTI38838/25-1Deutschland | Petersilie, getrocknet. Getrocknete, grüne, zerkleinerte Petersilienblätter. Gemüse, getrocknet, als Pulver oder sonst … | 04.12.2028 |
| DEBTI38890/25-1Deutschland | Rote Bete, getrocknet, zerkleinert. Kleine, flache, violette, getrocknete Rote Bete Stücke. Gemüse, getrocknet … | 04.12.2028 |
| DEBTI42312/25-1Deutschland | Wasabi-Meerrettichpulver Pulvermischung aus getrocknetem Meerrettich und Wasabi (japanischem Meerrettich) in einer … | 24.11.2028 |
| DEBTI26024/25-1Deutschland | Majoran, getrocknet, zerkleinert. Getrocknete, gerebelte Blätter und Blütenstände von Majoran (Majorana hortensis) … | 14.09.2028 |
| DEBTI26022/25-1Deutschland | getrocknete meerrettichwurzel. getrocknete meerrettichwurzeln (armoracia rusticana), ganz, zerkleinert oder gemahlen … | 14.09.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0712.90.30 | 2 | Getrocknete Tomaten, in Hälften geteilt und mit Salz gewürzt. Sie werden für den Einzelhandel in einem hermetisch verschlossenen Kunststoffeimer mit einem Gewicht von 1 kg präsentiert. Funktion oder … |
| 0712.90.11 | 1 | Hybrider Zuckermais der Art Zea Mays, zur Aussaat bestimmt, verpackt in Kartons oder Säcken. |
| 0712.90.50 | 1 | Getrocknete Karotten von brauner Farbe, verwendet in den Beuteln mit Garnitur für Instant-Nudeln, um den Karottengeschmack zu verleihen, verpackt für den Einzelverkauf in Kartons mit einem Gewicht … |
| 0712.90.19 | 1 | Samen von Zuckermais. Ganze Zuckermaiskörner, gewaschen, getrocknet und gefriergetrocknet; in verschiedenen Gebindegrößen für die Lebensmittelindustrie. Gemüse, getrocknet, Zuckermais (Zea mays var. … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 11,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 8,9 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0
Anmerkungen (2)
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0712.90.90 | andere: Nicht hierher gehören getrocknete Blätter und Wurzeln des Löwenzahns (Taraxacum officinale), getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa) und getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus), die zu Zwecken der Medizin verwendet werden (Unterposition 1211.90.86). |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-423/0928.10.2010 | Im Urteil C-423/09 ging es darum, wie Knoblauch einzureihen ist, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 0712.90.90
- 01.01.19720712.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19720712.90.90.50.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Oliven“
- 01.01.19720712.90.90.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“
- 01.04.20070712.90.90.10.0neu eingeführt · „Knoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt unter 0712.90.90 für Knoblauch und welche für Oliven?
Getrockneter Knoblauch und Mischungen von Gemüsen mit Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum gehören in die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0, Oliven in die Zolltarifnummer 0712.90.90.50.0 und anderes getrocknetes Gemüse in die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0.
Welche Zolltarifnummer gilt für Knoblauchpulver unter 0712.90.90?
Knoblauchpulver gehört in die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0, wenn es getrockneter Knoblauch ist, als Pulver oder sonst zerkleinert und nicht weiter zubereitet.
Gilt unter 0712.90.90.10.0 ein Zusatzzoll für Knoblauch mit Ursprung Russland?
Ja, bei der Einfuhr von getrocknetem Knoblauch mit Ursprung Russland fällt der Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt unter 0712.90.90.10.0 ein Zusatzzoll für Knoblauch mit Ursprung Belarus?
Ja, bei der Einfuhr von getrocknetem Knoblauch mit Ursprung Belarus fällt der Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

