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Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0 – Geschälter Basmati, andere Sorten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst geschälten Basmati-Reis, der langkörnig ist, ein Verhältnis von Länge zu Breite von 3 oder mehr hat und nicht parboiled ist. Die namentlich genannten Basmati-Sorten wie Basmati 370 oder Pusa Basmati gehören in die Zolltarifnummer 1006.20.98.13.0, anderer Duftreis ohne Basmati in die Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
anderer
Zolltarifnummerrundkörniger
Zolltarifnummermittelkörniger
langkörniger
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Duftreis
Basmati-Reis
Zolltarifnummerder Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien) …
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Zolltarifnummeranderer
Zolltarifnummeranderer
Kombinierte Nomenklaturanderer
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
UnterpositionBruchreis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1006.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1006.20.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1006.20.98.1810-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1006.20.98.18.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0?

Kapitel 10 Getreide › 1006 Reis
✓geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")Die Ware muss geschälter Reis sein, im Handel auch als Cargo-Reis oder Braunreis bezeichnet.
✓andererDie Ware ist nicht parboiled.
✓langkörnigerDie Körner müssen länger als 6,0 mm sein.
✓mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehrDas Verhältnis von Länge zu Breite der Körner beträgt 3 oder mehr.
✓Duftreis
✓Basmati-ReisDie Ware muss Basmati-Reis sein.
✓andererDie Ware ist Basmati-Reis einer Sorte, die nicht namentlich in der Aufzählung der Sorten Basmati 217, Basmati 370, Basmati 386, Kernel (Basmati), Pusa Basmati, Ranbir Basmati, Super Basmati, Taraori Basmati (HBC-19) und Type-3 (Dehradun) genannt ist.
1006.20.98.18.0Geschälter Basmati-Reis, andere Sorten

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.20.98

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1006.20.98.13.0der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien) …Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
1006.20.98.18.0andererdiese Seite–
1006.20.98.91.0anderer–
1006.20.98.99.0anderer–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.20.98 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2025-07048FrankreichGeschälter Reis (Cargo-Reis oder brauner Reis), nicht parboiled, Langkornreis, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von …08.12.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1006.20.171Vollkornreis, geschält und blanchiert, Langkorn (Länge über 6 mm) und mit einem Längen-/Breitenverhältnis von mindestens 3. Das Produkt wird in Verpackungen von 1 Kilogramm Nettogewicht angeboten. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0

€
1006.20.98.18.0Drittlandszoll42,50 EUR je t–––
1006.20.98.18.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll42,50 EUR je t + 50 %–––
1006.20.98.18.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll42,50 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (9)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0141Bangladesch16,91 EUR je t07.09.2026 – 31.12.2026
09.0878Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1796Ägypten0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4148alle Länder15 %seit 20.07.2025
09.4729Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.4731Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.7222Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7303Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7530Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 42,50 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland21,25 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Der Gerichtshof hat geprüft, ob die Zusätzliche Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 ungültig ist, und keine Umstände gefunden, die ihre Gültigkeit beeinträchtigen.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1006.20.98

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 9.
  1. 01.01.19891006.20.98neu eingeführt · „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr“
  2. 01.01.20041006.20.98.13.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“
  3. 01.04.20041006.20.98.13.0Wortlaut geändert · „der Sorten Basmati 370, Basmati 386, Type-3 (Dehradun), Taraori Basmati (HBC-19), Basmati 217, Ranbir Basmati, Kernel (Basmati Pakistan)“ · vorher „Basmati-Reis“
  4. 01.04.20041006.20.98.13.0Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.04.20041006.20.98.13.0wieder anmeldefähig · aus 1006.20.98
  6. 01.04.20041006.20.98.18.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.20.98
  7. 01.09.20041006.20.98.13.0Wortlaut geändert · „der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien) …“ · vorher „der Sorten Basmati 370, Basmati 386, Type-3 (Dehradun), Taraori Basmati (HBC-19), Basmati 217, Ranbir Basmati, Kernel (Basmati Pakistan)“
  8. 01.01.20171006.20.98.13.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20171006.20.98.18.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20171006.20.98.91.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.20.98
  11. 01.01.20171006.20.98.99.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.20.98

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0

Welche Zolltarifnummer gilt für geschälten Basmati-Reis mit einem Verhältnis von Länge zu Breite von 3 oder mehr unter der Warennummer 1006.20.98?

Geschälter Basmati-Reis mit einem Verhältnis von Länge zu Breite von 3 oder mehr, der nicht zu den namentlich genannten Sorten gehört, fällt in die Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0. Die namentlich genannten Basmati-Sorten fallen unter 1006.20.98.13.0.

Gilt ein Zusatzzoll für Reis mit Ursprung Russland unter der Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0 ein Zusatzzoll. Für Waren mit Ursprung Belarus gilt ebenfalls ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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