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Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0 – Duftreis außer Basmati, langkörnig

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird geschälter Duftreis mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr, der kein Basmati-Reis ist. Basmati-Sorten wie Basmati 217 oder Pusa Basmati gehören in die Zolltarifnummer 1006.20.98.13.0, langkörniger Reis ohne Duftreis-Merkmal in die Zolltarifnummer 1006.20.98.99.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
anderer
Zolltarifnummerrundkörniger
Zolltarifnummermittelkörniger
langkörniger
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Duftreis
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Zolltarifnummeranderer
Kombinierte Nomenklaturanderer
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
UnterpositionBruchreis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1006.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1006.20.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1006.20.98.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1006.20.98.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0?

Kapitel 10 Getreide › 1006 Reis
✓geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")Die Ware muss geschälter Reis sein, also Cargo- oder Braunreis. Nach Kapitel 10 bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006.
✓andererDie Ware darf nicht parboiled sein. Parboiled Reis ist als eigene Alternative aufgeführt und gehört dorthin.
✓langkörnigerDie Körner müssen langkörnig sein. Reis mit einer Körnerlänge von mehr als 6,0 mm gilt nach der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe c als langkörnig.
✓mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehrDas Verhältnis von Länge zu Breite der Körner muss 3 oder mehr betragen. Liegt es über 2 und unter 3, gehört die Ware in eine andere Unterteilung.
✓DuftreisDie Ware muss Duftreis sein. Für diese Seite bleibt Duftreis, der nicht Basmati-Reis ist.
✓andererDie Ware darf kein Basmati-Reis sein. Basmati-Reis ist gesondert aufgeführt und wird dort eingereiht.
1006.20.98.91.0Langkörniger Duftreis außer Basmati

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.20.98

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1006.20.98.13.0der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien) …Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
1006.20.98.18.0anderer–
1006.20.98.91.0andererdiese Seite–
1006.20.98.99.0anderer–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.20.98 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2025-07048FrankreichGeschälter Reis (Cargo-Reis oder brauner Reis), nicht parboiled, Langkornreis, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von …08.12.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1006.20.171Vollkornreis, geschält und blanchiert, Langkorn (Länge über 6 mm) und mit einem Längen-/Breitenverhältnis von mindestens 3. Das Produkt wird in Verpackungen von 1 Kilogramm Nettogewicht angeboten. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0

€
1006.20.98.91.0Drittlandszoll42,50 EUR je t–––
1006.20.98.91.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll42,50 EUR je t + 50 %–––
1006.20.98.91.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll42,50 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (9)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0141Bangladesch16,91 EUR je t07.09.2026 – 31.12.2026
09.0878Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1796Ägypten0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4148alle Länder15 %seit 20.07.2025
09.4729Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.4731Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.7222Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7303Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7530Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 42,50 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland21,25 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Der Gerichtshof sah keinen Grund, an der Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 zu zweifeln.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1006.20.98

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 9.
  1. 01.01.19891006.20.98neu eingeführt · „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr“
  2. 01.01.20041006.20.98.13.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“
  3. 01.04.20041006.20.98.13.0Wortlaut geändert · „der Sorten Basmati 370, Basmati 386, Type-3 (Dehradun), Taraori Basmati (HBC-19), Basmati 217, Ranbir Basmati, Kernel (Basmati Pakistan)“ · vorher „Basmati-Reis“
  4. 01.04.20041006.20.98.13.0Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.04.20041006.20.98.13.0wieder anmeldefähig · aus 1006.20.98
  6. 01.04.20041006.20.98.18.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.20.98
  7. 01.09.20041006.20.98.13.0Wortlaut geändert · „der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien) …“ · vorher „der Sorten Basmati 370, Basmati 386, Type-3 (Dehradun), Taraori Basmati (HBC-19), Basmati 217, Ranbir Basmati, Kernel (Basmati Pakistan)“
  8. 01.01.20171006.20.98.13.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20171006.20.98.18.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20171006.20.98.91.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.20.98
  11. 01.01.20171006.20.98.99.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.20.98

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.20.98.91.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Duftreis aus Russland unter 1006.20.98.91.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Welche Zolltarifnummer gilt für Basmati-Reis unter 1006.20.98?

Basmati-Sorten wie Basmati 217 oder Pusa Basmati gehören in die Zolltarifnummer 1006.20.98.13.0, anderer Basmati-Reis in die Zolltarifnummer 1006.20.98.18.0. Duftreis, der kein Basmati-Reis ist, gehört in 1006.20.98.91.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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