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Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0 – Bruchreis für Zubereitungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0 erfasst Bruchreis, der zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10 bestimmt ist. Bruchreis für andere Verwendungszwecke gehört in 1006.40.00.90.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
UnterpositionBruchreis
Zolltarifnummerzur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10Diese Seite
Zolltarifnummeranderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1006.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1006.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1006.40.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1006.40.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0?

Kapitel 10 Getreide › 1006 Reis
✓BruchreisDie Ware muss Bruchreis sein. Nach der Anmerkung zum Kapitel bleibt Bruchreis in dieser Position.
✓zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10Die Ware muss zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der genannten Unterposition bestimmt sein. Ist sie für einen anderen Zweck bestimmt, fällt sie nicht in diese Zolltarifnummer.
1006.40.00.10.0Bruchreis für Lebensmittelzubereitungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0?

  • ×Rohreis (Paddy-Reis)1006.10
  • ×geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")1006.20
  • ×halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert1006.30
  • ×anderer, also nicht: zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.101006.40.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.40.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1006.40.00.10.0zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10diese Seitenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
1006.40.00.90.0anderer–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.40.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
NLBTI2023-0789NiederlandeEine sogenannte Aromadecke mit – laut Angaben – unter anderem folgenden Merkmalen: - bestimmt zur Verwendung in der …10.03.2027
NLBTI2023-0784NiederlandeEin erwärmbarer Aromatherapie-Gürtel mit -laut Angabe- unter anderem folgenden Merkmalen: - bestimmt, um erwärmt um die …10.03.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0

€
1006.40.00.10.0Drittlandszoll65,00 EUR je t–––
1006.40.00.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll65,00 EUR je t + 50 %–––
1006.40.00.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll65,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (10)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0139alle Drittländer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0140Guyana45,00 EUR je t01.01.2026 – 31.12.2026
09.1798Ägypten0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4149Thailand45,00 EUR je tseit 01.01.2021
09.4150Australien45,00 EUR je tseit 01.01.2021
09.4153USA45,00 EUR je tseit 01.01.2021
09.4154alle Drittländer45,00 EUR je tseit 20.07.2025
09.4168alle Länder0 %seit 20.07.2025
09.7222Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7530Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 65,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 34 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Vietnam, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202656,87 EUR je t
Neuseeland63,99 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Die Prüfung der ersten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1006.40.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 8 Zollkontingente statt 10.
  1. 01.01.19721006.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bruchreis“
  2. 05.11.19961006.40.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1006.40.00
  3. 05.11.19961006.40.00.10.0neu eingeführt · „zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10“ · aus 1006.40.00
  4. 05.11.19961006.40.00.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.40.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Bruchreis unter 1006.40.00, der zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen bestimmt ist?

Für Bruchreis zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10 gilt die Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0. Für Bruchreis mit anderer Verwendung gilt 1006.40.00.90.0.

Fällt auf Bruchreis unter 1006.40.00.10.0 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird unter 1006.40.00.10.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt auf Bruchreis unter 1006.40.00.10.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter 1006.40.00.10.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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