01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1006.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1006.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1006.40.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1006.40.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0?
- ×Rohreis (Paddy-Reis)1006.10
- ×geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")1006.20
- ×halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert1006.30
- ×zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.101006.40.00.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.40.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1006.40.00.10.0 | zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10 | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 1006.40.00.90.0 | andererdiese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.40.00 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| NLBTI2023-0789Niederlande | Eine sogenannte Aromadecke mit – laut Angaben – unter anderem folgenden Merkmalen: - bestimmt zur Verwendung in der … | 10.03.2027 |
| NLBTI2023-0784Niederlande | Ein erwärmbarer Aromatherapie-Gürtel mit -laut Angabe- unter anderem folgenden Merkmalen: - bestimmt, um erwärmt um die … | 10.03.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (9)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0140 | Guyana | 45,00 EUR je t | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1798 | Ägypten | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4149 | Thailand | 45,00 EUR je t | seit 01.01.2021 |
| 09.4150 | Australien | 45,00 EUR je t | seit 01.01.2021 |
| 09.4153 | USA | 45,00 EUR je t | seit 01.01.2021 |
| 09.4154 | alle Drittländer | 45,00 EUR je t | seit 20.07.2025 |
| 09.4168 | alle Länder | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.7222 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7530 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 65,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 34 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Vietnam, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 56,87 EUR je t |
| Neuseeland | 63,99 EUR je t |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0
Anmerkungen (2)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-311/0412.01.2006 | Die Prüfung der ersten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1006.40.00
- 01.01.19721006.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bruchreis“
- 05.11.19961006.40.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1006.40.00
- 05.11.19961006.40.00.10.0neu eingeführt · „zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10“ · aus 1006.40.00
- 05.11.19961006.40.00.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.40.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Bruchreis unter 1006.40.00, wenn er zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen bestimmt ist?
Für Bruchreis zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10 gilt die Zolltarifnummer 1006.40.00.10.0. Diese Seite mit der Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0 gilt für anderen Bruchreis.
Gehört Bruchreis in die Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0?
Ja, Bruchreis, der nicht zur Herstellung von Lebensmittelzubereitungen der Unterposition 1901.10 bestimmt ist, gehört in die Zolltarifnummer 1006.40.00.90.0.
Gilt ein Zusatzzoll für Bruchreis aus Russland unter 1006.40.00.90.0?
Auf Waren mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
