01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2001.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2001.90.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2001.90.50.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2001.90.50.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0?
- ×Gurken und Cornichons2001.10
- ×Mango-Chutney2001.90.10.00.0
- ×Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack2001.90.20.00.0
- ×Zuckermais (Zea mays var. saccharata)2001.90.30
- ×Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr2001.90.40.00.0
- ×Oliven2001.90.65
- ×Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack2001.90.70
- ×tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen2001.90.92
- ×andere, also nicht: Pilze2001.90.97
- ×ohne Zusatz von Zucker2001.90.50.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2001.90.50
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2001.90.50.10.0 | ohne Zusatz von Zucker |
| 2001.90.50.90.0 | anderediese Seite |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2001.90.50 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2001.90.97 | 22 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten, als Hälften oder Streifen, mariniert mit Essigsäure. Die Ware wird in Kartons mit Innenfolie mit einem Inhalt von … |
| 2001.90.20 | 10 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von grünem Chili mit brennendem Geschmack, eingelegt in einer Masse aus Öl und Gewürzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Gehalt an freier … |
| 2001.90.70 | 2 | Geröstete Paprika, in Essig konserviert, in einem 550g-Glas. Zutaten: geröstete rote Paprika, Knoblauch, Petersilie, Wasser, Salz, Zucker, Essig. |
| 2001.90.10 | 1 | Mangostücke in Chutney-Sauce, verpackt in einem Glasbehälter zu 450 Gramm. Zutaten: Mangostücke, Zucker, Salz, Chilipulver, Essigsäure, Knoblauch, Ingwer, Zimtpulver und Muskatnuss. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8208 | Vietnam | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 16 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 14,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 12,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0
Anmerkungen (4)
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2001.90.50 | Pilze: Nicht hierher gehören Pilze, lediglich vorläufig haltbar gemacht nach den Verfahren, die in Position 0711 aufgeführt sind, z. B. in einer starken Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1196/9727.06.1997 | Vollständig gegarte Pilze der Gattung Agaricus, in Salzlake mit Zusatz von Essig konserviert, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht. | 2001.90.50 |
| 1196/9727.06.1997 | Zubereitete, blanchierte Pilze der Gattung Agaricus in Flüssigkeit mit Essig, zum unmittelbaren Genuss geeignet, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht. | 2001.90.50 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-49/0030.01.2001 | Das Gericht hat die Klage T-49/00 als unzulässig abgewiesen. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2001.90.50
- 01.01.19722001.90.50gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Pilze“
- 01.01.19722001.90.50.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ohne Zusatz von Zucker“
- 01.01.19722001.90.50.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Pilze unter 2001.90.50, die ohne Zusatz von Zucker hergestellt sind?
Pilze ohne Zusatz von Zucker gehören in die Zolltarifnummer 2001.90.50.10.0. Diese Seite mit 2001.90.50.90.0 gilt für die anderen Pilze der Warennummer 2001.90.50, also für solche mit Zusatz von Zucker.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Pilze unter 2001.90.50.90.0 aus Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Pilze unter 2001.90.50.90.0 aus Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile