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Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0 – Pilze in Essig, mit Zucker

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pilze, die mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind und nicht ohne Zusatz von Zucker hergestellt werden. Pilze ohne Zusatz von Zucker gehören in die Zolltarifnummer 2001.90.50.10.0. Pilze, die nur vorläufig haltbar gemacht sind, etwa in einer starken Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure, gehören nicht hierher.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
UnterpositionGurken und Cornichons
Unterpositionandere
ZolltarifnummerMango-Chutney
ZolltarifnummerFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturZuckermais (Zea mays var. saccharata)
ZolltarifnummerYamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
Kombinierte NomenklaturPilze
Zolltarifnummerohne Zusatz von Zucker
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte NomenklaturOliven
Kombinierte NomenklaturGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2001.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2001.90.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2001.90.50.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2001.90.50.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, also nicht: Gurken und CornichonsDie Ware muss ein mit Essig oder Essigsäure zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse, Früchte, Nüsse oder anderer genießbarer Pflanzenteil sein. Pilze, die in keine der davor genannten Gruppen fallen, bleiben in dieser Unterposition.
✓PilzeDie Ware sind Pilze, deren Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Bei Pilzen dieser Unterposition darf der Salzgehalt höchstens 2,5 GHT betragen.
✓andere, also nicht: ohne Zusatz von ZuckerDie Pilze werden mit Zusatz von Zucker hergestellt. Pilze, die ohne Zusatz von Zucker hergestellt werden, gehören in die andere Nummer dieser Warennummer.
2001.90.50.90.0Pilze in Essig, mit Zucker

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2001.90.50

ZolltarifnummerWortlaut
2001.90.50.10.0ohne Zusatz von Zucker
2001.90.50.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2001.90.50 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2001.90.9722Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten, als Hälften oder Streifen, mariniert mit Essigsäure. Die Ware wird in Kartons mit Innenfolie mit einem Inhalt von …
2001.90.2010Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von grünem Chili mit brennendem Geschmack, eingelegt in einer Masse aus Öl und Gewürzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Gehalt an freier …
2001.90.702Geröstete Paprika, in Essig konserviert, in einem 550g-Glas. Zutaten: geröstete rote Paprika, Knoblauch, Petersilie, Wasser, Salz, Zucker, Essig.
2001.90.101Mangostücke in Chutney-Sauce, verpackt in einem Glasbehälter zu 450 Gramm. Zutaten: Mangostücke, Zucker, Salz, Chilipulver, Essigsäure, Knoblauch, Ingwer, Zimtpulver und Muskatnuss.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0

€
2001.90.50.90.0Drittlandszoll16 %1.600 €812 €2.412 €
2001.90.50.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll66 %6.600 €1.162 €7.762 €
2001.90.50.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll66 %6.600 €1.162 €7.762 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8208Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 16 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202614,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)12,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2001.90.50Pilze: Nicht hierher gehören Pilze, lediglich vorläufig haltbar gemacht nach den Verfahren, die in Position 0711 aufgeführt sind, z. B. in einer starken Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1196/9727.06.1997Vollständig gegarte Pilze der Gattung Agaricus, in Salzlake mit Zusatz von Essig konserviert, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50
1196/9727.06.1997Zubereitete, blanchierte Pilze der Gattung Agaricus in Flüssigkeit mit Essig, zum unmittelbaren Genuss geeignet, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-49/0030.01.2001Das Gericht hat die Klage T-49/00 als unzulässig abgewiesen.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2001.90.50

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19722001.90.50gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Pilze“
  2. 01.01.19722001.90.50.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ohne Zusatz von Zucker“
  3. 01.01.19722001.90.50.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2001.90.50.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Pilze unter 2001.90.50, die ohne Zusatz von Zucker hergestellt sind?

Pilze ohne Zusatz von Zucker gehören in die Zolltarifnummer 2001.90.50.10.0. Diese Seite mit 2001.90.50.90.0 gilt für die anderen Pilze der Warennummer 2001.90.50, also für solche mit Zusatz von Zucker.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Pilze unter 2001.90.50.90.0 aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Pilze unter 2001.90.50.90.0 aus Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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