Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0 – Tropische Nussmischungen über 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst tropische Nüsse sowie Mischungen mit 50 GHT oder mehr tropischen Nüssen in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt, die keine Haselnüsse enthalten und keine in anderer Weise zubereiteten Erdnüsse sind. Haselnüsse enthaltende Waren gehören in 2008.19.12.30.0, in anderer Weise zubereitete Erdnüsse in 2008.19.12.40.0. Typische Waren sind Macadamianussmus und Mandel-Macadamia-Nussmus in Packungen über 1 kg.

Typische Waren:MacadamianussmusMandel-Macadamia-NussmusMacadamianussmuspaste

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionErdnüsse
Unterpositionandere, einschließlich Mischungen
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturtropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
ZolltarifnummerHaselnüsse enthaltend
ZolltarifnummerErdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen
ZolltarifnummerandereDiese Seite
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
2008.91 – 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.19.128-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.19.12.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.19.12.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischtDie Ware muss eine Schalenfrucht, eine Erdnuss oder ein anderer Samen sein, auch miteinander vermischt. Zerkleinerte, zu dünnen Blättchen geschnittene oder pastenförmig gemahlene Erzeugnisse dieser Art gehören ebenfalls hierher.
✓andere, einschließlich Mischungen, also nicht: ErdnüsseReine Erdnüsse gehören nicht hierher. Mischungen verschiedener Schalenfrüchte und anderer Samen gehören hierher, auch wenn der Anteil an Erdnüssen überwiegt.
✓in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgDer Inhalt der unmittelbaren Umschließung muss mehr als 1 kg wiegen. Waren in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger gehören in andere Warennummern.
✓tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehrDie Ware muss tropische Nüsse sein oder eine Mischung mit einem Gehalt von 50 GHT oder mehr an tropischen Nüssen. Die übrigen Waren gehören in andere Warennummern.
✓andere, also nicht: Haselnüsse enthaltend, Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich MischungenEs bleibt, was weder Haselnüsse enthält noch in anderer Weise zubereitete oder haltbar gemachte Erdnüsse sind, einschließlich Mischungen davon.
2008.19.12.80.0Tropische Nüsse, Mischungen, über 1 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.19.12

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2008.19.12.30.0Haselnüsse enthaltendEinfuhrkontrolle
2008.19.12.40.0Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich MischungenEinfuhrkontrolle
2008.19.12.80.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.19.12 eingereiht

13 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich7
Deutschland6
vZTAWareGültig bis
DEBTI32729/26-1DeutschlandAntragsangaben: Mandel-Macadamia-Nussmus. Bei der Ware handelt es sich um hellbraunes, mit hellbeigefarbenen bis …12.10.2029
DEBTI37215/26-1DeutschlandAntragsangaben: Kokosraspeln, dragiert und gefärbt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von …11.10.2029
DEBTI30427/26-1DeutschlandAntragsangaben: 100 % Macadamianussmus. Bei der Ware handelt es sich um ein beigefarbenes, mit erkennbaren Stückchen …11.10.2029
DEBTI19587/26-1DeutschlandAntragsangaben: Ultrafeine Macadamianussmuspaste. Bei der Ware handelt es sich um eine beige bis cremefarbene …04.06.2029
DEBTI60788/24-1DeutschlandAngaben: Der thermische Lückenfüller ist ein Pad, das an der Schnittstelle zwischen zwei elektronischen Komponenten auf …20.07.2028
FRBTIFR-BTI-2026-03857FrankreichLebensmittelzubereitung aus gerösteten Cashewnüssen mit Zusatz von Salz und mit Comté aromatisiert, für den …26.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.19.9941Antragsangaben: Riegel aus verschiedenen Samen und Erdnüssen in Aufmachung für den Einzelverkauf (Inhalt: 1 kg oder weniger). Es liegt eine Mischung von Samen und Nüssen vor. Die Ware hat nicht den …
2008.19.9319Pistaziencreme, als Streichcreme zubereitet, mit Zusatz von Molkenpulver, für den Einzelverkauf in einem 220-g-Schraubdeckelglas verpackt. Warenbeschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: olivgrüne …
2008.19.9518Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Haselnusskernmehl, thermisch behandelt, 0-2 mm. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbenes Haselnussmehl, darin kleine Haselnussstückchen …
2008.19.9216Antragsangaben: Cashewkerne, geröstet, gesalzen und gewürzt; Aufmachung: 125 g-Kunststoffbeutel. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0

€
2008.19.12.80.0Drittlandszoll7 %700 €749 €1.449 €
2008.19.12.80.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll57 %5.700 €1.099 €6.799 €
2008.19.12.80.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll57 %5.700 €1.099 €6.799 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.9005USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
2008.19.12 bis 2008.19.99andere, einschließlich Mischungen: Hierher gehören Schalenfrüchte und andere Samen, ausgenommen Erdnüsse. Hierher gehören auch Mischungen verschiedenartiger Schalenfrüchte und anderer Samen, einschließlich solcher Mischungen, in denen der Anteil an Erdnüssen überwiegt.
2008.11.10 bis 2008.19.99Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stücken zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und …

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareDamals
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form einer Paste aus Haselnüssen und Zucker gehört in die Warennummer 2008.19.19.2008.19.19
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form von Pulver aus Haselnüssen und Zucker gehört in die Warennummer 2008.19.19.2008.19.19
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form von Granulat aus Haselnüssen und Zucker gehört in die Warennummer 2008.19.19.2008.19.19
316/9107.02.1991Pastenartige weiße Masse „creamed coconut“ in unmittelbaren Umschließungen mit 200 g Inhalt wurde in die damalige Nummer 2008.19.90 eingereiht, heute in die Warennummern 2008.19.93 und 2008.19.95.2008.19.90heute 2008.19.93, 2008.19.95

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.19.12

  1. 01.01.20142008.19.12neu eingeführt · „tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr“ · aus 2008.19.11
  2. 01.01.20142008.19.12.80.0neu eingeführt · aus 2008.19.11, 2008.19.91
  3. 03.09.20142008.19.12.30.0neu eingeführt · „Haselnüsse enthaltend“ · aus 2008.19.12
  4. 23.11.20212008.19.12.40.0neu eingeführt · „Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.19.12.80.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Macadamianussmus über 1 kg unter 2008.19.12?

Macadamianussmus in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt gehört in 2008.19.12.80.0, wenn es tropische Nüsse oder eine Mischung mit 50 GHT oder mehr tropischen Nüssen ist und keine Haselnüsse enthält. Haselnüsse enthaltende Waren gehören in 2008.19.12.30.0, in anderer Weise zubereitete Erdnüsse in 2008.19.12.40.0.

Gehören dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren unter 2008.19.12.80.0?

Nein. Dragierte Mandeln und Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008, sondern zur Position 1704. Das gilt auch für 2008.19.12.80.0.

Gilt ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Belarus unter 2008.19.12.80.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus fällt unter 2008.19.12.80.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →