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Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0 – Gezuckerte Pfirsiche bis 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker und in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, deren Zuckergehalt nicht über 15 GHT liegt. Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke, gehören in die Zolltarifnummer 2008.70.79.10.0. Ein Beispiel sind Pfirsichhälften in leichtem Sirup in 850-ml-Behältern für den Einzelverkauf.

Typische Waren:Pfirsichhälften in Sirup

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerFlocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke
ZolltarifnummerandereDiese Seite
UnterpositionErdbeeren
2008.91 – 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.706-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.70.798-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.70.79.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.70.79.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und NektarinenDie Ware muss aus Pfirsichen, Brugnolen oder Nektarinen bestehen. Erkennbar ist das an der Frucht in der Verpackung, etwa an Pfirsichhälften.
✓ohne Zusatz von AlkoholDer Ware ist kein Alkohol zugesetzt. Das zeigt die Zusammensetzung des Erzeugnisses.
✓mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDer Ware ist Zucker zugesetzt, und sie ist in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger verpackt. Maßgeblich ist das Gewicht des Inhalts in der unmittelbaren Umschließung.
✓andere, also nicht: mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHTLiegt der Zuckergehalt über 15 GHT, gehört die Ware nicht hierher. Bei einem Zuckergehalt von nicht mehr als 15 GHT bleibt die Ware in dieser Zolltarifnummer.
✓andere, also nicht: Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von StärkeIst die Ware als Flocken oder Pulver von Pfirsichen angeboten, liegt sie nicht hier. Für alle übrigen Erzeugnisse dieser Warennummer bleibt diese Zolltarifnummer.
2008.70.79.90.0Gezuckerte Pfirsiche bis 1 kg

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.70.79

ZolltarifnummerWortlaut
2008.70.79.10.0Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke
2008.70.79.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.70.79 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien1
Italien1
vZTAWareGültig bis
ESBTI2025SOL1268SpanienPfirsichhälften in leichtem Sirup, verpackt für den Einzelverkauf in 850-ml-Behältern. Ihr Brix-Gehalt beträgt 15%. …09.09.2028
ITBTIIT922104-2024-BTI0021ItalienPfirsichpüree. Das Produkt wird in der Originalverpackung für den Einzelverkauf angeboten, bestehend aus einem …01.05.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.70.715Halbe gelbe Cling-Pfirsiche, denen Stein und Schale entfernt wurden und die in Sirup zubereitet sind. Zuckergehalt von mehr als 15 % des Gewichts. Sie werden in Dosen mit einem Nettogewicht von 840 …
2008.70.981Pfirsichhälften in leichtem Sirup. Zuckergehalt unter 9% nach Gewicht. Angeboten in Dosen mit einem Nettogewicht von 400 Gramm und einem Abtropfgewicht von 240 Gramm. Bestimmt für den menschlichen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0

€
2008.70.79.90.0Drittlandszoll17,6 %1.760 €823 €2.583 €
2008.70.79.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €
2008.70.79.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1822Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 17,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Neuseeland und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202615,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.70.79

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19722008.70.79gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.06.20022008.70.79unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2008.70.79
  3. 01.06.20022008.70.79.10.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.70.79
  4. 01.06.20022008.70.79.90.0neu eingeführt · aus 2008.70.79

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Flocken und Pulver von Pfirsichen unter 2008.70.79?

Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke, gehören in die Zolltarifnummer 2008.70.79.10.0. Die Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0 gilt für die übrige Ware dieser Warennummer.

Gehören Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren zur Zolltarifnummer 2008.70.79.90.0?

Nein, Fruchtgelees und Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008, sondern zur Position 1704. Fruchtgelees und Fruchtpasten in Form von Schokoladewaren gehören ebenfalls nicht zu diesen Positionen, sondern zur Position 1806.

Gilt ein Zusatzzoll bei der Einfuhr von Pfirsichwaren aus Russland unter 2008.70.79.90.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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