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Zolltarifnummer 2008.70.98.28.0 – Pfirsichzubereitungen unter 4,5 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pfirsichzubereitungen ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol, deren unmittelbare Umschließung weniger als 4,5 kg Inhalt hat, und zwar weder Pfirsiche noch Pfirsichhälften noch Flocken und Pulver. Ganze Pfirsiche in diesem Gewichtsbereich gehören in die Zolltarifnummer 2008.70.98.27.0, Pfirsichhälften und Flocken oder Pulver in die Zolltarifnummer 2008.70.98.21.0 beziehungsweise 2008.70.98.25.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.70.98.28.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
ohne Zusatz von Alkohol
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Kombinierte Nomenklatur5 kg oder mehr
Kombinierte Nomenklaturweniger als 5 kg
weniger als 4,5 kg
ZolltarifnummerPfirsichhälften (einschließlich Brugnolen und Nektarinen)
ZolltarifnummerFlocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke
andere
ZolltarifnummerPfirsiche
ZolltarifnummerandereDiese Seite
UnterpositionErdbeeren
2008.91 – 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.706-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.70.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.70.98.2810-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.70.98.28.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.70.98.28.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und NektarinenDie Ware muss aus Pfirsichen, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht sein.
✓ohne Zusatz von AlkoholDer Zubereitung darf kein Alkohol zugesetzt sein, weder bei der Herstellung noch als Zutat.
✓ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts vonDer Zubereitung darf kein Zucker zugesetzt sein. Ein Zuckergehalt von mehr als 9 Gewichtshundertteilen (GHT) gilt als Zusatz von Zucker.
✓weniger als 5 kgDer Inhalt der unmittelbaren Umschließung muss weniger als 5 kg wiegen.
✓weniger als 4,5 kgDer Inhalt der unmittelbaren Umschließung muss weniger als 4,5 kg wiegen. Bei 4,5 kg oder mehr gilt eine andere Unterteilung.
✓andere, also nicht: Pfirsichhälften (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von StärkeDie Ware ist ein Pfirsicherzeugnis in einer anderen Form als Pfirsichhälften oder Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke.
✓andere, also nicht: PfirsicheDie Ware ist ein sonstiges Erzeugnis aus Pfirsichen, das nicht als ganze Pfirsiche anzusprechen ist.
2008.70.98.28.0Sonstige Pfirsichzubereitungen unter 4,5 kg

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.70.98

ZolltarifnummerWortlaut
2008.70.98.11.0Pfirsichhälften (einschließlich Brugnolen und Nektarinen)
2008.70.98.15.0Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke
2008.70.98.17.0Pfirsiche
2008.70.98.18.0andere
2008.70.98.21.0Pfirsichhälften (einschließlich Brugnolen und Nektarinen)
2008.70.98.25.0Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke
2008.70.98.27.0Pfirsiche
2008.70.98.28.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.70.98 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2024SOL888SpanienPfirsichhälften in leichtem Sirup. Zuckergehalt unter 9% nach Gewicht. Angeboten in Dosen mit einem Nettogewicht von …13.11.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.70.715Halbe gelbe Cling-Pfirsiche, denen Stein und Schale entfernt wurden und die in Sirup zubereitet sind. Zuckergehalt von mehr als 15 % des Gewichts. Sie werden in Dosen mit einem Nettogewicht von 840 …
2008.70.792Pfirsichhälften in leichtem Sirup, verpackt für den Einzelverkauf in 850-ml-Behältern. Ihr Brix-Gehalt beträgt 15%. Funktion oder Verwendung: Bestimmt für den menschlichen Verzehr.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.70.98.28.0

€
2008.70.98.28.0Drittlandszoll18,4 %1.840 €829 €2.669 €
2008.70.98.28.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll68,4 %6.840 €1.179 €8.019 €
2008.70.98.28.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll68,4 %6.840 €1.179 €8.019 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1822Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 18,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Neuseeland und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202616,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.70.98.28.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.70.98.28.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.70.98

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20042008.70.98neu eingeführt · „weniger als 5 kg“ · aus 2008.70.94, aus 2008.70.99
  2. 01.01.20042008.70.98.11.0neu eingeführt · „Pfirsichhälften (einschließlich Brugnolen und Nektarinen)“ · aus 2008.70.94, 2008.70.99
  3. 01.01.20042008.70.98.15.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.70.94, 2008.70.99
  4. 01.01.20042008.70.98.21.0neu eingeführt · „Pfirsichhälften (einschließlich Brugnolen und Nektarinen)“ · aus 2008.70.94, 2008.70.99
  5. 01.01.20042008.70.98.25.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver von Pfirsichen, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.70.94, 2008.70.99
  6. 01.01.20132008.70.98.17.0neu eingeführt · „Pfirsiche“ · aus 2008.70.98
  7. 01.01.20132008.70.98.18.0neu eingeführt · aus 2008.70.98
  8. 01.01.20132008.70.98.27.0neu eingeführt · „Pfirsiche“ · aus 2008.70.98
  9. 01.01.20132008.70.98.28.0neu eingeführt · aus 2008.70.98

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.70.98.28.0

Gehören Fruchtgelees aus Pfirsichen unter 2008.70.98.28.0?

Nein, Fruchtgelees und Fruchtpasten gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008, wenn sie in Form von Zuckerwaren vorliegen; dann fallen sie unter Position 1704. Schokoladewaren daraus fallen unter Position 1806. Die Zolltarifnummer 2008.70.98.28.0 erfasst nur Pfirsichzubereitungen ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol.

Gilt ein Zusatzzoll für Pfirsichzubereitungen aus Belarus unter 2008.70.98.28.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr dieser Pfirsichzubereitungen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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