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Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0 – Gesüßte Cranberries über 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Moosbeeren und Preiselbeeren mit Zusatz von Zucker und ohne Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt. Umschließungen mit 1 kg oder weniger Inhalt gehören in die Warennummer 2008.93.93. Flocken und Pulver gehören in die Zolltarifnummer 2008.93.91.10.0, gesüßte getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der lebensmittelverarbeitenden Industrie in die Zolltarifnummer 2008.93.91.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
ohne Zusatz von Alkohol
Kombinierte Nomenklaturmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
ZolltarifnummerFlocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
ZolltarifnummerGesüßte, getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der lebensmittelverarbeitenden Industrie, wobei Ver- oder Umpacken …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Zucker
UnterpositionMischungen
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.936-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.93.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.93.91.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.93.91.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19, also nicht: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander …Die Ware ist eine Beere, also eine Frucht, die in der Unterposition 2008.93 eingeordnet wird. Cranberries sind Früchte dieser Art.
✓Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)Die Ware besteht aus Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos) oder Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea). Das erkennen Sie an der Pflanzenart in der Warenbeschreibung.
✓ohne Zusatz von AlkoholDie Ware ist alkoholfrei, der Ware ist also kein Alkohol zugesetzt. Die verbindliche Zolltarifauskunft beschreibt das Produkt als alkoholfrei.
✓mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgDie Ware muss mit Zucker gesüßt sein, und ihr Zuckergehalt muss höher sein als die Schwelle von 9 GHT, die Zusätzliche Anmerkung 3 für andere Früchte nennt. Ob das bei der konkreten Ware zutrifft, ist anhand des Zuckergehalts zu prüfen. Die unmittelbare Umschließung muss mehr als 1 kg Inhalt haben.
✓andere, also nicht: Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke, Gesüßte, getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der …
2008.93.91.80.0Gesüßte Cranberries über 1 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.93.91

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2008.93.91.10.0Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke–
2008.93.91.20.0Gesüßte, getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der lebensmittelverarbeitenden Industrie, wobei Ver- oder Umpacken …Zollaussetzung bei Endverwendung
2008.93.91.80.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.93.91 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI44832/23-1DeutschlandGetrocknete Cranberries, gesüßt mit Apfelsaftkonzentrat. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: halbe …09.05.2027
PLBTIWIT-2025-000810PolenGetrocknete Cranberries (Vaccinium macrocarpon) von rotbrauner Farbe mit Glanz, in Hälften geschnitten, in …02.10.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.93.933Zubereitung auf Basis von getrockneten Beeren der Art Vaccinicum Macrocarpon, mit Zucker und Sonnenblumenöl. Enthält 1,4 % Fett und 79% Kohlenhydrate (67.8% Zucker). Sie wird in Beuteln aus flexibler …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0

€
2008.93.91.80.0Drittlandszoll17,6 %1.760 €823 €2.583 €
2008.93.91.80.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €
2008.93.91.80.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 17,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202615,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.93.91

  1. 01.01.20122008.93.91neu eingeführt · „mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“ · aus 2008.99.49
  2. 01.01.20122008.93.91.10.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 23 Vorgängern
  3. 01.01.20122008.93.91.20.0neu eingeführt · „gesüßte, getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der lebensmittelverarbeitenden Industrie, wobei Ver- oder Umpacken …“ · aus 23 Vorgängern
  4. 01.01.20122008.93.91.80.0neu eingeführt · aus 23 Vorgängern
  5. 01.01.20262008.93.91.20.0Wortlaut geändert · „Gesüßte, getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der lebensmittelverarbeitenden Industrie, wobei Ver- oder Umpacken …“ · vorher „gesüßte, getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der lebensmittelverarbeitenden Industrie, wobei Ver- oder Umpacken alleine nicht als Verarbeitung gilt“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 2008.93.91 für Flocken und Pulver aus Cranberries?

Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke, gehören in die Zolltarifnummer 2008.93.91.10.0. Gesüßte getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der lebensmittelverarbeitenden Industrie gehören in die Zolltarifnummer 2008.93.91.20.0. Die Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0 gilt für die übrigen Waren dieser Warennummer.

Gilt für Cranberries mit Ursprung Belarus unter 2008.93.91.80.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 2008.93.91.80.0 ein Zusatzzoll. Dieser Zusatzzoll gilt bei der Einfuhr dieser Waren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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