01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3204.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3204.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3204.11.00.2510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3204.11.00.25.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0?
- ×synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art3204.20
- ×andere, also nicht: synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.90
- ×Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser …3204.12
- ×basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.13
- ×Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.14
- ×Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.15
- ×Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.16
- ×Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.17
- ×Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage3204.18.00.00.0
- ×andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204.11 bis 3204.193204.19
- ×Farbmittel C.I. Disperse Blue 360 (CAS RN 70693-64-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Disperse Blue 360 von 99 GHT …3204.11.00.15.0
- ×Farbmittel C.I. Disperse Blue 72 (CAS RN 81-48-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Disperse Blue 72 von 95 GHT oder …3204.11.00.50.0
- ×anderer, also nicht: N-(2-chlorethyl)-4-[(2,6-dichlor-4-nitrophenyl)azo]-N-ethyl-m-toluidin (CAS RN 63741-10-6)3204.11.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3204.11.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3204.11.00.15.0 | Farbmittel C.I. Disperse Blue 360 (CAS RN 70693-64-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Disperse … | Autonome Zollaussetzung |
| 3204.11.00.25.0 | N-(2-chlorethyl)-4-[(2,6-dichlor-4-nitrophenyl)azo]-N-ethyl-m-toluidin (CAS RN 63741-10-6)diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 3204.11.00.50.0 | Farbmittel C.I. Disperse Blue 72 (CAS RN 81-48-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Disperse … | Autonome Zollaussetzung |
| 3204.11.00.90.0 | anderer | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3204.11.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| CZBTI31/098598/2025-580000-04/01Tschechien | Laut den Angaben handelt es sich um ein flüssiges Dispersions-Farbstoffrot für industrielle Zwecke. Es dient zum Färben … | 01.06.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3204.11.00 bis 3204.19.00 | synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel Hierher gehören: 1. synthetische organische Farbstoffe, auch untereinander gemischt, auch mit nicht färbenden mineralischen Stoffen standardisiert, jedoch nur mit geringen Zusätzen grenzflächenaktiver Stoffe oder anderer Hilfsstoffe, die das Färben der Faser erleichtern sollen (siehe … |
| 3204.11.00 | Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204.11 bis 3204.19 des HS, zweiter Absatz. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-480/1317.07.2014 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 vom 7. September 2004 … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3204.11.00
- 01.01.19723204.11.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe“
- 01.07.20113204.11.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3204.11.00
- 01.07.20113204.11.00.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 3204.11.00
- 01.01.20123204.11.00.50.0neu eingeführt · „Farbstoff C.I. Disperse Blue 72“
- 01.01.20143204.11.00.50.0Wortlaut geändert · „Farbstoff C.I. Disperse Blue 72 (CAS RN 81-48-1)“ · vorher „Farbstoff C.I. Disperse Blue 72“
- 01.07.20143204.11.00.15.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Disperse Blue 360 (CAS RN 70693-64-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Disperse …“ · aus 3204.11.00
- 01.07.20143204.11.00.50.0Wortlaut geändert · „Farbmittel C.I. Disperse Blue 72 (CAS RN 81-48-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Disperse …“ · vorher „Farbstoff C.I. Disperse Blue 72 (CAS RN 81-48-1)“
- 01.01.20153204.11.00.25.0neu eingeführt · „N-(2-chlorethyl)-4-[(2,6-dichlor-4-nitrophenyl)azo]-N-ethyl-m-toluidin (CAS RN 63741-10-6)“ · aus 3204.16.00, 3204.19.00, 3204.20.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0
Gehört der Farbstoff 3204.11.00.25.0 zu Kapitel 32, obwohl er chemisch einheitlich ist?
Ja, der Stoff bleibt in Kapitel 32, weil die Ausnahme für chemisch einheitliche Stoffe nicht für Waren der Position 3204 gilt. Die Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0 liegt in Position 3204, sodass die Ausnahme nicht greift.
Welche Zolltarifnummer gilt für diesen Dispersionsfarbstoff unter 3204.11.00?
Der Stoff mit der CAS RN 63741-10-6 gehört in 3204.11.00.25.0. Die Nummern 3204.11.00.15.0 und 3204.11.00.50.0 betreffen C.I. Disperse Blue 360 und C.I. Disperse Blue 72, die Nummer 3204.11.00.90.0 alle übrigen Dispersionsfarbstoffe.
Wurde die Zolltarifnummer 3204.11.00.25.0 seit 2025 geändert?
Ja, die Nummer wurde seit 2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt. Zuletzt wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern zum 01.01.2026 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile