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gültig seit 01.07.2013

Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0 – Farbmittel Basic Violet 1 ab 90 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst das Farbmittel C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4 oder CAS RN 8004-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage, wenn der Anteil des Farbmittels C.I. Basic Violet 1 90 GHT oder mehr beträgt. Zubereitungen mit C.I. Basic Red 1:1 von 90 GHT oder mehr gehören in die Zolltarifnummer 3204.13.00.60.0, Mischungen aus C.I. Basic Blue 3 und C.I. Basic Blue 159 in die Zolltarifnummer 3204.13.00.85.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionSynthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch …
synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel
UnterpositionDispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
UnterpositionSäurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
Unterpositionbasische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Basic Red 1 (CAS RN 989-38-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red 1 von …
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Basic Blue 41 (CAS RN 12270-13-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic …
ZolltarifnummerFarbstoff C.I. Basic Yellow 28 (CAS RN 54060-92-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic …
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4oder CAS RN 8004-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des …Diese Seite
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Basic Red 1:1 (CAS RN 3068-39-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red …
ZolltarifnummerMischung mit einem Gehalt an -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT an Farbmittel C.I. Basic Blue 3 (CAS RN 33203-82-6) und 25 GHT …
Zolltarifnummerandere
UnterpositionDirektfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
UnterpositionKüpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
UnterpositionReaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
UnterpositionPigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel
ZolltarifnummerCarotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage
Unterpositionandere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204.11 bis 3204.19
Unterpositionsynthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3204.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3204.13.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3204.13.00.4010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3204.13.00.40.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3204 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch …
✓synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser FarbmittelDie Ware muss ein synthetisches organisches Farbmittel oder eine Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32 auf der Grundlage dieses Farbmittels sein. Zubereitungen sind Waren, die zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendet werden.
✓basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser FarbstoffeDas Farbmittel muss ein basischer Farbstoff sein oder eine Zubereitung auf der Grundlage eines basischen Farbstoffs. Die Erläuterungen zu den Unterpositionen der Position 3204 grenzen die Farbstoffgruppen voneinander ab.
✓Farbmittel C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4oder CAS RN 8004-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Violet 1 von 90 GHT oder mehrDie Ware muss das Farbmittel C.I. Basic Violet 1 mit CAS RN 603-47-4 oder CAS RN 8004-87-3 enthalten, und zwar mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr. Liegt der Anteil darunter, gehört die Ware in eine andere Zolltarifnummer dieser Warennummer.
3204.13.00.40.0Basic Violet 1, mindestens 90 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0?

  • ×synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art3204.20
  • ×andere, also nicht: synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.90
  • ×Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.11
  • ×Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser …3204.12
  • ×Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.14
  • ×Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.15
  • ×Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.16
  • ×Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.17
  • ×Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage3204.18.00.00.0
  • ×andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204.11 bis 3204.193204.19
  • ×Farbmittel C.I. Basic Red 1 (CAS RN 989-38-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red 1 von 50 GHT oder mehr3204.13.00.10.0
  • ×Farbmittel C.I. Basic Blue 41 (CAS RN 12270-13-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Blue 41 von 50 GHT oder …3204.13.00.15.0
  • ×Farbstoff C.I. Basic Yellow 28 (CAS RN 54060-92-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Yellow 28 von 50 GHT oder …3204.13.00.35.0
  • ×Farbmittel C.I. Basic Red 1:1 (CAS RN 3068-39-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red 1:1 von 90 GHT oder mehr3204.13.00.60.0
  • ×Mischung mit einem Gehalt an -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT an Farbmittel C.I. Basic Blue 3 (CAS RN 33203-82-6) und 25 GHT oder mehr, jedoch …3204.13.00.85.0
  • ×andere, also nicht: Farbmittel C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4oder CAS RN 8004-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des …3204.13.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3204.13.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3204.13.00.10.0Farbmittel C.I. Basic Red 1 (CAS RN 989-38-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red 1 von …Autonome Zollaussetzung
3204.13.00.15.0Farbmittel C.I. Basic Blue 41 (CAS RN 12270-13-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic …Autonome Zollaussetzung
3204.13.00.35.0Farbstoff C.I. Basic Yellow 28 (CAS RN 54060-92-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic …Autonome Zollaussetzung
3204.13.00.40.0Farbmittel C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4oder CAS RN 8004-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3204.13.00.60.0Farbmittel C.I. Basic Red 1:1 (CAS RN 3068-39-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red …Autonome Zollaussetzung
3204.13.00.85.0Mischung mit einem Gehalt an -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT an Farbmittel C.I. Basic Blue 3 (CAS RN 33203-82-6) und 25 GHT …Autonome Zollaussetzung
3204.13.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3204.13.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0

€
3204.13.00.40.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3204.13.00.40.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3204.13.00.40.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3204.13.00.40.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3204.13.00.40.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, Belarus, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 2
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
3204.11.00 bis 3204.19.00synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel Hierher gehören: 1. synthetische organische Farbstoffe, auch untereinander gemischt, auch mit nicht färbenden mineralischen Stoffen standardisiert, jedoch nur mit geringen Zusätzen grenzflächenaktiver Stoffe oder anderer Hilfsstoffe, die das Färben der Faser erleichtern sollen (siehe …
3204.13.00basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204.11 bis 3204.19 des HS, fünfter Absatz.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-480/1317.07.2014Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 vom 7. September 2004 …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3204.13.00

  1. 01.01.19723204.13.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe“
  2. 01.01.20073204.13.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3204.13.00
  3. 01.01.20073204.13.00.10.0neu eingeführt · „Farbstoff C.I. Basic Red 1“ · aus 3204.13.00
  4. 01.01.20073204.13.00.90.0neu eingeführt · aus 3204.13.00
  5. 01.07.20133204.13.00.40.0neu eingeführt · „Farbstoff C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4)/(CAS RN 8004-87-3)“
  6. 01.01.20143204.13.00.10.0Wortlaut geändert · „Farbstoff C.I. Basic Red 1(CAS RN 989-38-8)“ · vorher „Farbstoff C.I. Basic Red 1“
  7. 01.07.20143204.13.00.10.0Wortlaut geändert · „Farbmittel C.I. Basic Red 1 (CAS RN 989-38-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red 1 von …“ · vorher „Farbstoff C.I. Basic Red 1(CAS RN 989-38-8)“
  8. 01.07.20143204.13.00.40.0Wortlaut geändert · „Farbmittel C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4oder CAS RN 8004-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des …“ · vorher „Farbstoff C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4)/(CAS RN 8004-87-3)“
  9. 01.07.20153204.13.00.60.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Basic Red 1:1 (CAS RN 3068-39-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red …“ · aus 3204.14.00, 3204.20.00, 3204.90.00
  10. 01.07.20183204.13.00.15.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Basic Blue 41 (CAS RN 12270-13-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic …“
  11. 01.07.20183204.13.00.35.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Basic Yellow 28 (CAS RN 54060-92-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic …“
  12. 01.01.20203204.13.00.35.0Wortlaut geändert · „Farbstoff C.I. Basic Yellow 28 (CAS RN 54060-92-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic …“ · vorher „Farbmittel C.I. Basic Yellow 28 (CAS RN 54060-92-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Yellow 28 von 75 GHT oder mehr“
  13. 01.07.20253204.13.00.85.0neu eingeführt · „Mischung mit einem Gehalt an -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT an Farbmittel C.I. Basic Blue 3 (CAS RN 33203-82-6) und 25 GHT …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Basic Violet 1 mit 90 GHT oder mehr unter 3204.13.00?

Basic Violet 1 mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr gehört in die Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0. Andere Farbmittel der Warennummer 3204.13.00 haben eigene Zolltarifnummern, etwa Basic Red 1 mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr in 3204.13.00.10.0.

Fällt Basic Violet 1 unter 3204.13.00.40.0 wegen Kapitel 32, Anmerkung 1 aus dem Kapitel heraus?

Nein, die Ware bleibt in Kapitel 32. Anmerkung 1 Buchstabe a zu Kapitel 32 nimmt Waren der Position 3204 ausdrücklich vom Ausschluss aus.

Wurde die Zolltarifnummer 3204.13.00.40.0 zuletzt geändert?

Ja, die Nummer wurde seit 2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 07.01.2025 und am 01.07.2025 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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