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gültig seit 01.07.2025

Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0 – Salzmischungen C.I. Vat Blue 1

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mischungen aus C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz und C.I. Vat Blue 1 Natriumsalz im Verhältnis 3:2 sowie Zubereitungen auf deren Grundlage, wenn die Salze des Farbmittels C.I. Vat Blue 1 zusammen einen Anteil von 40 GHT oder mehr haben. Farbmittel C.I. Vat Blue 1 mit einem Anteil von 94 GHT oder mehr gehört in 3204.15.00.15.0, C.I. Vat Red 1 in 3204.15.00.70.0 und alle übrigen Küpenfarbstoffe in 3204.15.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionSynthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch …
synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel
UnterpositionDispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
UnterpositionSäurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
Unterpositionbasische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
UnterpositionDirektfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
UnterpositionKüpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Vat Blue 1 (CAS RN 482-89-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Vat Blue 1 von …
ZolltarifnummerMischung aus Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz (CAS RN 835912-68-0) und C.I. VAT Blue 1 Natriumsalz (CAS RN 894-86-0) im Verhältnis …Diese Seite
ZolltarifnummerFarbmittel C.I. Vat Red 1 (CAS RN 2379-74-0)
Zolltarifnummerandere
UnterpositionReaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
UnterpositionPigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel
ZolltarifnummerCarotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage
Unterpositionandere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204.11 bis 3204.19
Unterpositionsynthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3204.156-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3204.15.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3204.15.00.2510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3204.15.00.25.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3204 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch …
✓synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser FarbmittelDie Ware muss ein synthetisches organisches Farbmittel oder eine Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32 auf deren Grundlage sein. Erkennbar ist das an einem Farbmittel, das zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendet wird.
✓Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser FarbstoffeDie Ware muss ein Küpenfarbstoff sein oder eine Zubereitung auf der Grundlage dieser Farbstoffe. Dazu zählen auch Küpenfarbstoffe, die in diesem Zustand als Pigmente verwendbar sind.
✓Mischung aus Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz (CAS RN 835912-68-0) und C.I. VAT Blue 1 Natriumsalz (CAS RN 894-86-0) im Verhältnis 3:2 und Zubereitungen auf deren Grundlage mit einem Anteil der Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Salze von insgesamt 40 GHT oder mehrDie Ware muss eine Mischung der Kalium- und Natriumsalze von C.I. Vat Blue 1 im Verhältnis 3:2 sein oder eine Zubereitung auf deren Grundlage. Der Anteil der Salze des Farbmittels C.I. Vat Blue 1 muss insgesamt 40 GHT oder mehr betragen.
3204.15.00.25.0C.I. Vat Blue 1 Salzmischungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0?

  • ×synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art3204.20
  • ×andere, also nicht: synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.90
  • ×Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.11
  • ×Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser …3204.12
  • ×basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.13
  • ×Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.14
  • ×Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.16
  • ×Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.17
  • ×Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage3204.18.00.00.0
  • ×andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204.11 bis 3204.193204.19
  • ×Farbmittel C.I. Vat Blue 1 (CAS RN 482-89-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Vat Blue 1 von 94 GHT oder mehr3204.15.00.15.0
  • ×Farbmittel C.I. Vat Red 1 (CAS RN 2379-74-0)3204.15.00.70.0
  • ×andere, also nicht: Mischung aus Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz (CAS RN 835912-68-0) und C.I. VAT Blue 1 Natriumsalz (CAS RN 894-86-0) im Verhältnis 3:2 …3204.15.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3204.15.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3204.15.00.15.0Farbmittel C.I. Vat Blue 1 (CAS RN 482-89-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Vat Blue 1 von …Autonome Zollaussetzung
3204.15.00.25.0Mischung aus Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz (CAS RN 835912-68-0) und C.I. VAT Blue 1 Natriumsalz (CAS RN 894-86-0) im Verhältnis …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3204.15.00.70.0Farbmittel C.I. Vat Red 1 (CAS RN 2379-74-0)Autonome Zollaussetzung
3204.15.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3204.15.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0

€
3204.15.00.25.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3204.15.00.25.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3204.15.00.25.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3204.15.00.25.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3204.15.00.25.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, Belarus, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 2
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
3204.11.00 bis 3204.19.00synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel Hierher gehören: 1. synthetische organische Farbstoffe, auch untereinander gemischt, auch mit nicht färbenden mineralischen Stoffen standardisiert, jedoch nur mit geringen Zusätzen grenzflächenaktiver Stoffe oder anderer Hilfsstoffe, die das Färben der Faser erleichtern sollen (siehe …
3204.15.00Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204.11 bis 3204.19 des HS, siebter Absatz.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-480/1317.07.2014Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 vom 7. September 2004 …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3204.15.00

  1. 01.01.19723204.15.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe“
  2. 01.01.19953204.15.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3204.15.00
  3. 01.01.19953204.15.00.90.0neu eingeführt · aus 3204.15.00
  4. 01.07.20143204.15.00.70.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Vat Red 1 (CAS RN 2379-74-0)“ · aus 3204.11.00, 3204.17.00, 3204.19.00
  5. 01.01.20243204.15.00.15.0neu eingeführt · „Farbmittel C.I. Vat Blue 1 (CAS RN 482-89-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Vat Blue 1 von …“ · aus 3204.17.00
  6. 01.07.20253204.15.00.25.0neu eingeführt · „Mischung aus Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz (CAS RN 835912-68-0) und C.I. VAT Blue 1 Natriumsalz (CAS RN 894-86-0) im Verhältnis …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Mischungen aus C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz und Natriumsalz unter der Warennummer 3204.15.00?

Mischungen aus C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz und C.I. Vat Blue 1 Natriumsalz im Verhältnis 3:2 gehören in 3204.15.00.25.0, wenn der Anteil der Salze des Farbmittels C.I. Vat Blue 1 insgesamt 40 GHT oder mehr beträgt. Farbmittel C.I. Vat Blue 1 mit einem Anteil von 94 GHT oder mehr gehört in 3204.15.00.15.0 und C.I. Vat Red 1 in 3204.15.00.70.0.

Wurde die Zolltarifnummer 3204.15.00.25.0 seit 2025 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 3204.15.00 wurde am 07.01.2025 und am 01.07.2025 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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