01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3204.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3204.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3204.20.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3204.20.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0?
- ×synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.11, 3204.12, 3204.13, 3204.14 und 5 weitere
- ×andere, also nicht: synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art3204.90
- ×Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 184 (CAS RN 7128-64-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Fluorescent …3204.20.00.10.0
- ×andere, also nicht: Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 351 (CAS RN 27344-41-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. …3204.20.00.90.0
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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3204.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3204.20.00.10.0 | Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 184 (CAS RN 7128-64-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. … | Autonome Zollaussetzung |
| 3204.20.00.30.0 | Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 351 (CAS RN 27344-41-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 3204.20.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3204.20.00 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI11044/26-1Deutschland | Optischer Aufheller; Disodium-2,2'-([1,1'-biphenyl]-4,4'-diyldivinylene)bis(benzenesulphonate) (CAS-Nr. 27344-41-8) … | 29.03.2029 |
| DEBTI46784/25-1Deutschland | Angaben: Optischer Aufheller; 2,5-Thiophendiylbis(5-tert-butyl-1,3-benzoxazol) (CAS-Nr. 7128-64-5) mit einer Reinheit … | 07.12.2028 |
| DEBTI29377/24-1Deutschland | Angaben: Fluoreszierender optischer Aufheller; 2,5-Thiophendiylbis(5-tert-butyl-1,3-benzoxazol) (CAS-Nummer 7128-64-5) … | 17.07.2027 |
| HUBTIHU190000-2025-6037157876Ungarn | Den im Antrag angegebenen Daten zufolge ist das Produkt ein gelblich-weißes Pulver. Wasserunlösliches organisches … | 07.12.2028 |
| NLBTI2025-0414Niederlande | Ein synthetisches organisches Erzeugnis der Art, wie sie als fluoreszierender Aufheller verwendet wird, mit – nach … | 05.06.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,1 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3204.20.00 | synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil II Ziffer 1, beschriebenen Erzeugnisse. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-480/1317.07.2014 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 vom 7. September 2004 … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3204.20.00
- 01.01.19723204.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art“
- 01.01.20083204.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3204.20.00
- 01.01.20083204.20.00.10.0neu eingeführt · „2,5-Thiophendiylbis(5-tert-butyl-1,3-benzoxazol) (CAS RN 7128-64-5)“ · aus 3204.20.00
- 01.01.20083204.20.00.90.0neu eingeführt · aus 3204.20.00
- 01.07.20123204.20.00.30.0neu eingeführt · „Farbstoff C.I. Fluorescent Brightener 351“ · aus 3204.12.00
- 01.01.20143204.20.00.30.0Wortlaut geändert · „Farbstoff C.I. Fluorescent Brightener 351 (CAS RN 38775-22-3)“ · vorher „Farbstoff C.I. Fluorescent Brightener 351“
- 01.07.20143204.20.00.30.0Wortlaut geändert · „Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 351 (CAS RN 27344-41-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. …“ · vorher „Farbstoff C.I. Fluorescent Brightener 351 (CAS RN 38775-22-3)“
- 01.07.20233204.20.00.10.0Wortlaut geändert · „Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 184 (CAS RN 7128-64-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. …“ · vorher „2,5-Thiophendiylbis(5-tert-butyl-1,3-benzoxazol) (CAS RN 7128-64-5)“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Fluorescent Brightener 351 unter 3204.20.00?
Fluorescent Brightener 351 mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr gehört in die Zolltarifnummer 3204.20.00.30.0. Für Fluorescent Brightener 184 mit einem Anteil von 20 GHT oder mehr gilt 3204.20.00.10.0, für alle übrigen Waren der Warennummer 3204.20.00 gilt 3204.20.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile