01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3206.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3206.19.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3206.19.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3206.19.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0?
- ×Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen3206.20
- ×andere Farbmittel und andere Zubereitungen3206.41, 3206.42.00.00.0, 3206.49
- ×anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art3206.50.00.00.0
- ×mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz3206.11
- ×Zubereitung bestehend aus: - 72 GHT (± 2 GHT) Glimmer (CAS RN 12001-26-2) und - 28 GHT (± 2 GHT) Titandioxid (CAS RN 13463-67-7)3206.19.00.10.0
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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3206.19.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3206.19.00.10.0 | Zubereitung bestehend aus: - 72 GHT (± 2 GHT) Glimmer (CAS RN 12001-26-2) und - 28 GHT (± 2 GHT) Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) | Autonome Zollaussetzung |
| 3206.19.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3206.19.00 eingereiht
37 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI30818/26-1Deutschland | Angaben: Farbkonzentrat; weiße Farbdispersion zum Einfärben von lichthärtenden 3D-Druck-Harzen und -Tinten. Befund … | 05.10.2029 |
| DEBTI28714/26-1Deutschland | Angaben: Anorganische Effektpigmente in Pulverform; auf Basis plättchenförmiger, transparenter Substrate, beschichtet … | 05.10.2029 |
| DEBTI33901/26-1Deutschland | Angaben: Effekt-/Kernpigmente; Glas-/Glimmerplättchen überzogen mit einer Schicht aus Titandioxid, zum Teil mit … | 05.10.2029 |
| DEBTI45560/25-1Deutschland | Angaben: Farb-Masterbatch; zur Graueinfärbung von Thermoplasten in Spritzguss- und Extrusionsanwendungen. … | 21.12.2028 |
| DEBTI38476/25-1Deutschland | Angaben: Masterbatch; weißes Granulat zum Einfärben von Kunststofffolien; auf der Grundlage von Titandioxid. Befund … | 09.11.2028 |
| DEBTI38480/25-1Deutschland | Angaben: Masterbatch; weißes Granulat zum Einfärben von Kunststofffolien; auf der Grundlage von Titandioxid. Befund … | 02.11.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0?
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3206.11.00 bis 3206.19.00 | Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 1 und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterpositionen betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 3206.19 des HS. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3206.19.00
- 01.01.19963206.19.00neu eingeführt · aus 3206.10.10, 3206.10.90
- 01.07.20023206.19.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3206.19.00
- 01.07.20023206.19.00.10.0neu eingeführt · „Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 66 GHT bis 71 GHT und Isopropoxytitantriisostearat von …“ · aus 3206.19.00
- 01.07.20023206.19.00.90.0neu eingeführt · aus 3206.19.00
- 01.01.20093206.19.00wieder anmeldefähig · aus 3206.19.00
- 01.01.20093206.19.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 3206.19.00
- 01.01.20093206.19.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 3206.19.00
- 01.07.20123206.19.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3206.19.00
- 01.07.20123206.19.00.10.0neu eingeführt · „Zubereitung bestehend aus: - 72 GHT (± 2 GHT) Glimmer und - 28 GHT (± 2 GHT) Titandioxid“ · aus 3206.19.00
- 01.07.20123206.19.00.90.0neu eingeführt · aus 3206.19.00
- 01.01.20143206.19.00.10.0Wortlaut geändert · „Zubereitung bestehend aus: - 72 GHT (± 2 GHT) Glimmer (CAS RN 12001-26-2) und - 28 GHT (± 2 GHT) Titandioxid (CAS RN 13463-67-7)“ · vorher „Zubereitung bestehend aus: - 72 GHT (± 2 GHT) Glimmer und - 28 GHT (± 2 GHT) Titandioxid“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0
Gehört ein Füllstoff für Ölfarben unter 3206.19.00.90.0?
Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln des Kapitels 32, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Diese Seite betrifft nur Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid.
Welche Zolltarifnummer gilt für eine Zubereitung aus Glimmer und Titandioxid unter 3206.19.00?
Eine Zubereitung aus 72 GHT (± 2 GHT) Glimmer und 28 GHT (± 2 GHT) Titandioxid gehört in 3206.19.00.10.0. Diese Seite gilt für die übrigen Zubereitungen auf Titandioxidbasis dieser Warennummer.
Welche Zolltarifnummer gilt für Perlpigmente unter 3206.19.00?
Perlpigmente gehören in 3206.19.00.90.0. Voraussetzung ist, dass Titandioxid die Grundlage bildet und der Gehalt unter 80 GHT liegt, bezogen auf die Trockensubstanz.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission




