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gültig seit 01.01.2012

Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0 – Tapeten und Wandverkleidungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen in Rollen mit einer Breite von 45 bis 160 cm, deren Schauseite keine gemusterte, bedruckte oder anders verzierte Kunststoffschicht trägt. Tapeten, die genarbt, gemustert, bedruckt oder anders oberflächenverziert sind und zusätzlich eine durchsichtige Kunststoffschutzschicht tragen, gehören in 4814.90.10.00.0. Typische Waren sind Tapeten, bedruckte Zuschnitte und Wandbeläge aus Raffiagewebe.

Typische Waren:TapetenBedruckte ZuschnitteWandbeläge aus Raffiagewebe

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionPapiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier
ZolltarifnummerTapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde
Unterpositionandere
ZolltarifnummerTapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4814.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4814.90.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4814.90.70.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4814.90.70.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0?

Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff … › 4814 Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen …
✓andere, also nicht: Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die …Die Schauseite darf keine Kunststoffschicht tragen, die gemustert, farbig, mit Motiven bedruckt oder anders verziert ist. Hat sie eine solche verzierte Kunststoffschicht, gehört die Ware in eine andere Nummer.
✓andere, also nicht: Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit …Die Ware muss ohne durchsichtige Schutzschicht aus Kunststoff sein oder darf nicht zugleich genarbt, gemustert, farbig, bedruckt oder anders oberflächenverziert sein. Trifft beides zu, gehört sie in die Nachbarnummer mit durchsichtiger Schutzschicht.
4814.90.70.00.0Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0?

  • ×Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder …4814.20.00.00.0
  • ×Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer …4814.90.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 4814.90.70

ZolltarifnummerWortlaut
4814.90.70.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4814.90.70 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI8351/24-1DeutschlandEs handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit …30.06.2027
FRBTIFR-BTI-2026-04882FrankreichDekorativer Wandbelag, bestehend aus einem Gewebe aus natürlichen Raffiafasern, das mittels einer Polyamidfolie auf …25.10.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0

€
4814.90.70.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · IndonesienEinfuhr aus Indonesien: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 48 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 30; b) Prägefolien der Position 3212; c) parfümierte Papiere und Papiere, die mit Kosmetika getränkt oder überzogen sind (Kapitel 33); d) Papier und Zellstoffwatte, getränkt, gestrichen oder überzogen mit Seife oder Reinigungsmitteln (Position 3401) oder mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln oder ähnlichen Zubereitungen (Position 3405); e) lichtempfindliche Papiere und Pappen der Positionen 3701 bis 3704; f) Papier, mit Diagnostik- oder Laborreagenzien getränkt (Position 3822); g) Papier oder Pappe enthaltende Schichtpressstoffe aus Kunststoff oder Erzeugnisse aus einer Lage Papier oder Pappe, gestrichen oder überzogen mit einer Lage Kunststoff, wenn die Dicke dieser Lage mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, und Waren aus diesen Stoffen, ausgenommen Wandverkleidungen der Position 4814 (Kapitel 39); h) Waren der Position 4202 (z. B. Reiseartikel); ij) Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren); k) Papiergarne und Spinnstoffwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI); l) Waren des Kapitels 64 oder 65; m) Schleifmittel, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6805), und Glimmer, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6814); mit Glimmerstaub überzogene Papiere und Pappen gehören jedoch zu diesem Kapitel; n) Folien und dünne Bänder aus Metall, auf Papier- oder Pappunterlage (im …
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 9
9. Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen“ im Sinne der Position 4814 gelten nur: a) Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet: 1) genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise oberflächenverziert (z. B. mit Scherstaub), auch mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen; 2) mit einer Oberfläche, die durch eingebettete Holz- oder Strohpartikel usw. gekörnt ist; 3) auf der Schauseite mit einer Kunststoffschicht gestrichen oder überzogen, die genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert ist oder 4) auf der Schauseite mit Flechtstoffen, auch in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, überzogen; b) Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet; c) Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht. Erzeugnisse mit Papier- oder Pappunterlage, die sich sowohl als Fußbodenbelag als auch als Wandverkleidung eignen, gehören zu Position 4823.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 12
12. Mit Ausnahme der Waren der Positionen 4814 oder 4821 gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Waren aus diesen Stoffen, mit Aufdrucken oder Bildern, die im Hinblick auf ihre eigentliche Zweckbestimmung nicht nur untergeordneter Art sind, zu Kapitel 49.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4814.90.70

  1. 01.01.20124814.90.70neu eingeführt · aus 4814.90.80
  2. 01.01.20124814.90.70.00.0neu eingeführt · aus 4814.90.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0

Gilt der Ausschluss aus Kapitel 48, Anmerkung 2 auch für Tapeten unter 4814.90.70?

Nein, Wandverkleidungen der Position 4814 sind vom Ausschluss in Buchstabe g ausdrücklich ausgenommen. Ausgeschlossen bleiben andere Waren, etwa Waren des Kapitels 30 und Prägefolien der Position 3212.

Welche Zolltarifnummer gilt für Tapete unter 4814.90.70?

Tapete in Rollen mit 45 bis 160 cm Breite gehört in die Zolltarifnummer 4814.90.70.00.0, wenn ihre Schauseite keine gemusterte, bedruckte oder anders verzierte Kunststoffschicht trägt und sie nicht zugleich genarbt oder gemustert und mit durchsichtiger Kunststoffschutzschicht überzogen ist. Hat die Schauseite eine solche verzierte Kunststoffschicht, gehört die Tapete in 4814.20.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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