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gültig seit 01.01.1972CBAM

Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0 – Druckrohr-Formstücke aus Gusseisen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gegossene Rohrformstücke aus nicht verformbarem Gusseisen, zum Beispiel Bogen, Winkel, Flansche oder T-Stücke, die für Druckrohre verwendet werden. Rohrformstücke aus nicht verformbarem Gusseisen, die nicht für Druckrohre verwendet werden, gehören in 7307.11.90.00.0. Nicht verformbares Gusseisen umfasst auch Gusseisen mit Lamellengrafit.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
gegossen
Unterpositionaus nicht verformbarem Gusseisen
Zolltarifnummervon der für Druckrohre verwendeten ArtDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
7307.21 – 7307.29andere, aus nicht rostendem Stahl
7307.91 – 7307.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7307.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7307.11.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7307.11.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7307.11.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und …
✓gegossenDas Formstück muss gegossen sein und im Gießverfahren hergestellt worden sein.
✓aus nicht verformbarem GusseisenDas Formstück muss aus nicht verformbarem Gusseisen bestehen, wozu auch Gusseisen mit Lamellengrafit zählt. Die Stücke werden mit Guss- oder Stahlrohren verschraubt oder durch Druckkontakte verbunden.
✓von der für Druckrohre verwendeten ArtDas Formstück muss zur Verwendung in Druckrohren bestimmt sein. Es dient dazu, Rohre mit Guss- oder Stahlrohren zu verbinden, entweder durch Zusammenschrauben oder durch Druckkontakte.
7307.11.10.00.0Rohrformstücke aus Gusseisen für Druckrohre

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7307.11.10

ZolltarifnummerWortlaut
7307.11.10.00.0von der für Druckrohre verwendeten Art

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7307.11.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7307.11.902Ein ringförmiger Flansch aus nicht verformbarem Gusseisen (GG25), hergestellt im Sandgussverfahren. Der Flansch hat einen Außendurchmesser von 505 mm und einen Innendurchmesser von 403 mm und verfügt …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0

€
7307.11.10.00.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20262,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7307.11.10 bis 7307.11.90aus nicht verformbarem Gusseisen: Der Begriff „nicht verformbares Gusseisen“ umfasst auch Gusseisen mit Lamellengrafit. Hierher gehören Rohrform-, Rohrverschluss- oder Rohrverbindungsstücke wie z. B. Bogen, Winkel, Flansche, T-Stücke. Sie werden mit den Guss- oder Stahlrohren entweder zusammengeschraubt oder durch Druckkontakte verbunden.

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-306/1815.05.2019Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-397/1712.07.2018Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit wurden in die Warennummer 7307.19.90 eingereiht.
C-362/2015.07.2021Das Urteil betrifft Antidumpingzölle auf gegossene Rohrformstücke mit Gewinde aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in China und Thailand.
C-368/2225.05.2023Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7307.11.10

  1. 01.01.19727307.11.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „von der für Druckrohre verwendeten Art“
  2. 01.01.19727307.11.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „von der für Druckrohre verwendeten Art“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0

Gilt bei der Einfuhr unter 7307.11.10.00.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für diese Zolltarifnummer der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlage wird die CBAM-Kontonummer genannt. Für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno sowie für eine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 werden eigene Unterlagen genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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