01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7307.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7307.11.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7307.11.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7307.11.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0?
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 7307.11.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 7307.11.10.00.0 | von der für Druckrohre verwendeten Art |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7307.11.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7307.11.90 | 2 | Ein ringförmiger Flansch aus nicht verformbarem Gusseisen (GG25), hergestellt im Sandgussverfahren. Der Flansch hat einen Außendurchmesser von 505 mm und einen Innendurchmesser von 403 mm und verfügt … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 2,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7307.11.10 bis 7307.11.90 | aus nicht verformbarem Gusseisen: Der Begriff „nicht verformbares Gusseisen“ umfasst auch Gusseisen mit Lamellengrafit. Hierher gehören Rohrform-, Rohrverschluss- oder Rohrverbindungsstücke wie z. B. Bogen, Winkel, Flansche, T-Stücke. Sie werden mit den Guss- oder Stahlrohren entweder zusammengeschraubt oder durch Druckkontakte verbunden. |
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-306/1815.05.2019 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der … |
| C-397/1712.07.2018 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit wurden in die Warennummer 7307.19.90 eingereiht. |
| C-362/2015.07.2021 | Das Urteil betrifft Antidumpingzölle auf gegossene Rohrformstücke mit Gewinde aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in China und Thailand. |
| C-368/2225.05.2023 | Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7307.11.10
- 01.01.19727307.11.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „von der für Druckrohre verwendeten Art“
- 01.01.19727307.11.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „von der für Druckrohre verwendeten Art“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7307.11.10.00.0
Gilt bei der Einfuhr unter 7307.11.10.00.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für diese Zolltarifnummer der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlage wird die CBAM-Kontonummer genannt. Für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno sowie für eine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 werden eigene Unterlagen genannt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile