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HS-Code 7307.99 – Rohrformstücke aus Eisen oder Stahl, andere

HS-Code · 6-stellig

Unterposition 7307.99 („andere“) erfasst Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, die keiner davor genannten Unterposition der Position 7307 zuzuordnen sind. Flansche gehören in Unterposition 7307.91 und nicht hierher. Die Warennummern darunter richten sich nach dem Gewinde.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7307.99?

Die Warennummer 7307.99.10 nennt Rohrformstücke mit Gewinde. Die Warennummer 7307.99.80 erfasst alle übrigen Waren dieser Unterposition, also die, die nicht unter 7307.99.10 fallen. Die Stellungnahme Pipefittings/2016 ordnet ein ringförmiges, nicht mit Gewinde versehenes Rohrformstück der Warennummer 7307.99.10 zu, obwohl der Wortlaut dieser Warennummer auf „mit Gewinde“ abstellt. Für Rohrformstücke ohne Gewinde sollten Sie deshalb die Stellungnahme prüfen, bevor Sie eine Warennummer wählen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
andere
UnterpositionandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit Gewinde
3,7 % · 51 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
3,7 % · 40 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7307.99

erhöht den ZollAntidumpingzoll · bei Versand aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den PhilippinenFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.58,6 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.58,6 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · SüdkoreaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.44 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · MalaysiaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.75 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · RusslandFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.23,8 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · TaiwanFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.58,6 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 7307.99?

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7307.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7307.99

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-306/1815.05.2019Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-397/1712.07.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …
C-362/2015.07.2021Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem …
C-368/2225.05.2023Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7307.99

Welche Warennummer gilt unter HS-Code 7307.99 für Rohrformstücke mit Gewinde?

Rohrformstücke mit Gewinde gehören nach dem Wortlaut in die Warennummer 7307.99.10, alle übrigen Rohrformstücke dieser Unterposition in die Warennummer 7307.99.80. Eine Stellungnahme ordnet ein ringförmiges, nicht mit Gewinde versehenes Rohrformstück ebenfalls der Warennummer 7307.99.10 zu.

Gilt unter HS-Code 7307.99 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für HS-Code 7307.99 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Bei der Einfuhr aus Russland und Belarus gelten zusätzlich Sanktionen.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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