01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7307.226-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7307.22.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7307.22.90.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7307.22.90.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0?
- ×gegossen7307.11, 7307.19
- ×andere, also nicht: andere, aus nicht rostendem Stahl7307.91, 7307.92, 7307.93, 7307.99
- ×Flansche7307.21
- ×Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen7307.23
- ×andere, also nicht: Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde7307.29
- ×Muffen7307.22.10.00.0
- ×andere, also nicht: für bestimmte Luftfahrzeuge7307.22.90.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7307.22.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7307.22.90.10.0 | für bestimmte Luftfahrzeugediese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7307.22.90.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7307.22.90 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI46295/23-1Deutschland | Rohrverbindungsstück; Schmiederohling Bei der Ware handelt es sich um einen Schmiederohling für ein … | 26.12.2026 |
| ITBTI2025-0337Italien | Gewindebogen, laut Parteierklärung aus rostfreiem Stahl gefertigt. Der Artikel ist für die Verwendung zur … | 05.03.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2025-02282Frankreich | Rohrleitungszubehör, bestehend aus einem sofort zu verbindenden Winkelstück für pneumatische Kreisläufe, für den … | 12.08.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2025-04295Frankreich | Es handelt sich um ein Rohrleitungsbauteil namens Bogen, aus Edelstahl mit einem Innendurchmesser von nicht mehr als 16 … | 12.08.2028 |
| ITBTIIT922104-2023-BTI0863Italien | Gebogener Anschluss für Rohre aus Gummi/Kunststoff. Die Ware ist laut Angaben der Partei aus rostfreiem Stahl … | 20.12.2026 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7307.22.10 | 6 | Rohrverbindungsstück aus nicht rostendem Stahl; Einschweißmuffe Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um eine gerade Muffe mit Innengewinde (M16-1,5). Die Ware ist aus nicht rostendem Stahl … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 2,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-306/1815.05.2019 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der … |
| C-397/1712.07.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. … |
| C-362/2015.07.2021 | Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem … |
| C-368/2225.05.2023 | Nach dem Urteil C-368/22 ist die Warennummer 7307.22.10 für andere als gegossene Rohrformstücke auszulegen. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7307.22.90
- 01.01.19957307.22.90neu eingeführt · „Bogen und Winkel“ · aus 7307.22.00
- 01.01.19957307.22.90.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7307.22.00
- 01.01.19957307.22.90.90.0neu eingeführt · aus 7307.22.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Bogen und Winkel unter 7307.22.90, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind?
Bogen und Winkel unter 7307.22.90, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 7307.22.90.90.0. Die Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0 gilt nur für Bogen und Winkel mit Gewinde aus nicht rostendem Stahl für bestimmte Luftfahrzeuge.
Gilt für die Einfuhr von 7307.22.90.10.0 aus allen Ländern der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr von Waren der Zolltarifnummer 7307.22.90.10.0 aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlage wird die CBAM-Kontonummer angegeben, zusätzlich gibt es Unterlagen für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno sowie für eine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile