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gültig seit 01.01.1996Dual-Use

Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 – Andere Datenverarbeitungseinheiten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

84Kapitel71Position80HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen, die in keine andere Unterposition der Position 8471 fallen. Tragbare Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, die mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehen, gehören in die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0. Typische Waren sind USB-Adapter, Grafikkarten, USB-Hubs, Soundkarten und Dockingstationen.

Typische Waren:USB-AdapterGrafikkartenUSB-HubsSoundkartenDockingstationenSignalumsetzer

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummertragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend
ZolltarifnummerVerarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471.41 oder 8471.49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
UnterpositionEin- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten
UnterpositionSpeichereinheiten
Zolltarifnummerandere Einheiten von automatischen DatenverarbeitungsmaschinenDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8471.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8471.80.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8471.80.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8471.80.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre …
✓andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen, also nicht: tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder …Ihre Ware ist eine Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, etwa eine Grafikkarte, ein USB-Adapter oder eine Dockingstation. Sie wird als Teil dieser Maschine eingesetzt.
8471.80.00.00.0Andere Einheiten von Datenverarbeitungsmaschinen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0?

  • ×tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem …8471.30.00.00.0
  • ×andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen8471.41.00.00.0, 8471.49.00.00.0
  • ×Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471.41 oder 8471.49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten …8471.50.00.00.0
  • ×Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten8471.60
  • ×Speichereinheiten8471.70
  • ×andere, also nicht: andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen8471.90.00.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8471.80.00

ZolltarifnummerWortlaut
8471.80.00.00.0andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8471.80.00 eingereiht

208 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland132
Niederlande24
Tschechien23
Polen13
Frankreich9
Belgien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI31912/26-1DeutschlandSignalumsetzer, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Kabel, Netzteil und einer den Charakter der …22.10.2029
DEBTI31915/26-1DeutschlandSignalumsetzer, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Kabel, Montagematerial und einer den Charakter der …11.10.2029
DEBTI31920/26-1DeutschlandSignalumsetzer, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Kabeln, Mikrofon, Kopfhörer und einer den Charakter …11.10.2029
DEBTI31869/26-1DeutschlandSignalumsetzer, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Kabel und einer den Charakter der Zusammenstellung …04.10.2029
DEBTI29878/26-1DeutschlandSignalumsetzer, in Form einer kombinierten Maschine aus Signalumsetzer (Haupttätigkeit) und Kommunikationsapparat. Das …04.10.2029
DEBTI31884/26-1DeutschlandSignalumsetzer, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Kabel, Netzteil und einer den Charakter der …04.10.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0?

25 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0

€
8471.80.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A502, 4A001, 4A003G und 5 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Myanmar, Simbabwe, VenezuelaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 6
6. A) Als „automatische Datenverarbeitungsmaschinen“ im Sinne der Position 8471 gelten Maschinen, die 1) das Datenverarbeitungsprogramm oder die Datenverarbeitungsprogramme und mindestens die Daten speichern können, die zur Durchführung dieses Programms oder dieser Programme unmittelbar benötigt werden; 2) frei programmiert werden können entsprechend den Benutzeranforderungen; 3) Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen vermögen, und 4) in der Lage sind, ohne menschliche Mitwirkung ein Datenerarbeitungsprogramm durchzuführen, dessen Ausführung sie während des Programmablaufs aufgrund logischer Entscheidung selbst ändern können. B) Automatische Datenverarbeitungsmaschinen können in Form von Systemen vorkommen, die aus einer unterschiedlichen Anzahl gesonderter Einheiten bestehen. C) Vorbehaltlich der Bestimmungen der nachstehenden Absätze D und E wird eine Einheit dann als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt: 1) sie ist von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art; 2) sie ist an die Zentraleinheit unmittelbar oder über eine oder mehrere andere Einheiten anschließbar, und 3) sie ist in der Lage, Daten in einer Form (Codes oder Signale) zu empfangen oder zu liefern, die vom System verwendbar sind. Gesondert gestellte …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 84, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 8471.49 umfasst der Begriff „System“ automatische Datenverarbeitungsmaschinen, deren Einheiten die Bedingungen der Anmerkung 6 C zu Kapitel 84 erfüllen und die mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Eingabeeinheit (z. B. einer Tastatur oder einem Scanner) und einer Ausgabeeinheit (z. B. einem Bildschirm oder einem Drucker) bestehen.
Wortlaut · Kapitel 84, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Zu Unterposition 8471.70.30 gehören auch CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt und mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler oder einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet sind.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
614/200430.03.2004Ein Warenverwaltungssystem zur Auftragserteilung an Personen und zur Weitergabe von Daten des Warenumschlags an automatische Datenverarbeitungsmaschinen ist in die Warennummer 8471.80.00 eingereiht.8471.80.00
614/200430.03.2004Ein Netzwerkansteuergerät mit eingebauter Funksende/-empfangseinheit, Flüssigkristallanzeige und Tastatur ist in die Warennummer 8471.80.00 eingereiht.8471.80.00
614/200430.03.2004Ein Netzwerkansteuergerät mit Einschubmöglichkeit für einen Sender/Empfänger und bis zu 8 Multifunktionsschnittstellen ist in die Warennummer 8471.80.00 eingereiht.8471.80.00

Urteile des EuGH (18)

UrteilKernsatz
C-546/1306.11.2014Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der …
T-133/9813.02.20011. Die Entscheidung 98/406/EG der Kommission vom 16. Juni 1998 über die Gültigkeit bestimmter verbindlicher Zolltarifauskünfte wird für nichtig erklärt, soweit in ihr die Ungültigerklärung der verbindlichen Zolltarifauskünfte Nrn. FR 12030199700151, FR …
C-362/0711.12.20081. Anmerkung 5 E zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8471.80.00

  1. 01.01.19968471.80.00neu eingeführt · „andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen“ · aus 8471.99.00
  2. 01.01.19968471.80.00.00.0neu eingeführt · „andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen“
  3. 01.01.20008471.80.00wieder anmeldefähig · aus 8471.80.10, 8471.80.90
  4. 01.01.20008471.80.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 8471.80.10, 8471.80.90
  5. 01.07.20108471.80.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8471.80.00
  6. 01.07.20108471.80.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8471.80.00
  7. 01.07.20118471.80.00wieder anmeldefähig · aus 8471.80.00
  8. 01.07.20118471.80.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 8471.80.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Grafikkarten unter 8471.80.00?

Für Grafikkarten gilt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0. Diese Nummer erfasst Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen, die in keine andere Unterposition der Position 8471 fallen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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