01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8544.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8544.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8544.20.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8544.20.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0?
- ×Wickeldrähte8544.11, 8544.19.00.00.0
- ×Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art8544.30
- ×andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger8544.42, 8544.49
- ×andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V8544.60
- ×Kabel aus optischen Fasern8544.70
- ×andere, also nicht: Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM) , auch zur Übertragung von GPS-Signalen mit - einem Koaxialkabel, - …8544.20.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8544.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8544.20.00.30.0 | Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM) , auch zur Übertragung von GPS-Signalen mit - einem Koaxialkabel …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 8544.20.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8544.20.00 eingereiht
67 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI42175/25-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, in unterschiedlichen Ausführungen, - bestehend aus einem koaxial aufgebauten Kabel (RG … | 26.02.2029 |
| DEBTI42175/25-2Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - bestehend jeweils aus vier einzeln isolierten … | 26.02.2029 |
| DEBTI48345/25-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, in vier unterschiedlichen Ausführungen, - koaxial aufgebaut, - in verschiedenen Längen … | 15.02.2029 |
| DEBTI42155/25-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Koaxial-Antennenkabel", - koaxial aufgebaut (RG 174), - mit einer Länge von ca. … | 15.02.2029 |
| DEBTI59900/24-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, in zehn unterschiedlichen Ausführungen, - koaxial aufgebaut, - in verschiedenen Längen … | 25.05.2028 |
| DEBTI7902/25-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - koaxial aufgebaut, - mit einer Länge von ca. 2 … | 04.05.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 5A003 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0
Anmerkungen (1)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-168/2327.06.2024 | 1. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-138/1816.05.2019 | 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8544.20.00
- 01.01.19728544.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter“
- 01.01.19888544.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8544.20.10, 8544.20.91, 8544.20.99
- 01.01.19948544.20.00wieder anmeldefähig · aus 8544.20.10, 8544.20.91, 8544.20.99
- 01.01.20138544.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8544.20.00
- 01.01.20138544.20.00.90.0neu eingeführt · aus 8544.20.00
- 01.01.20188544.20.00.30.0neu eingeführt · „Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM) , auch zur Übertragung von GPS-Signalen mit - einem Koaxialkabel …“ · aus 8544.20.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Antennenanschlusskabel mit Armaturenbrett-Klammern unter 8544.20.00?
Für Antennenanschlusskabel mit Koaxialkabel, zwei oder mehr Verbindungsstücken und drei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung am Armaturenbrett, die für Waren des Kapitels 87 verwendet werden, gilt Zolltarifnummer 8544.20.00.30.0. Andere Kabel der Warennummer 8544.20.00 fallen unter Zolltarifnummer 8544.20.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile