01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8544.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8544.49.938-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8544.49.93.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8544.49.93.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0?
- ×Wickeldrähte8544.11, 8544.19.00.00.0
- ×Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter8544.20
- ×Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art8544.30
- ×andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V8544.60
- ×Kabel aus optischen Fasern8544.70
- ×mit Anschlussstücken versehen8544.42
- ×von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von 80 V oder weniger8544.49.20.00.0
- ×Drähte und Kabel, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm8544.49.91.00.0
- ×für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1 000 V8544.49.95
- ×für eine Spannung von 1 000 V8544.49.99.00.0
- ×Elastomer-Kontaktelemente, aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen8544.49.93.10.0
- ×Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - aus einer Platin-Iridium-Legierung - mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen, - ohne …8544.49.93.30.0
- ×andere, also nicht: PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von nicht …8544.49.93.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8544.49.93
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8544.49.93.10.0 | Elastomer-Kontaktelemente, aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen | Autonome Zollaussetzung |
| 8544.49.93.20.0 | PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 8544.49.93.30.0 | Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - aus einer Platin-Iridium-Legierung - mit Poly(tetrafluorethylen) … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8544.49.93.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8544.49.93 eingereiht
61 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI7445/26-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, siehe Abbildung in der Anlage, im Wesentlichen bestehend aus - 16 einzeln isolierten … | 02.08.2029 |
| DEBTI15181/26-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, siehe Abbildung in der Anlage, - mit einer Länge des Kabels von ca. 100 m, - bestehend … | 21.06.2029 |
| DEBTI15362/26-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, siehe Abbildung in der Anlage, - mit einer Länge von ca. 100 m, - bestehend aus 24 … | 08.06.2029 |
| DEBTI15347/26-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, siehe Abbildung in der Anlage, - mit einer Länge von ca. 150 m, - bestehend aus mehreren … | 04.06.2029 |
| DEBTI15346/26-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, siehe Abbildung in der Anlage, - mit einer Länge von ca. 250 m, - bestehend aus 24 … | 04.06.2029 |
| DEBTI2889/26-1Deutschland | Isolierter elektrischer Leiter, - aus zwei einzelnen, unterschiedlich farbig isolierten Litzendrähten (rot und … | 26.04.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8544.49.95 | 125 | Isolierter elektrischer Leiter, sogenannte Stromschiene (s. Abbildung in Anlage), - in Form eines mehrfach gewinkelten Kupferstabes (Länge ca. 96,6 mm) mit einer Isolierung aus Thermoplast, - an … |
| 8544.49.20 | 75 | Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Cat6 Verlegekabel", mit einer Länge von ca. 305 m, bestehend aus acht einzelnen, zu vier Paaren miteinander verdrillten Kupferleitern (sog. "twisted pair"-Kabel … |
| 8544.49.91 | 30 | Elektrisches Kabel zur Verwendung für die Telekommunikation, zur Übertragung eines Alarmsignals und zur Verbindung zwischen Rauchmeldern und einer Zentrale. Es besteht aus folgenden Elementen: - … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7016 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7060 | Honduras | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C005 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0
Anmerkungen (1)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-168/2327.06.2024 | 1. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-138/1816.05.2019 | 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8544.49.93
- 01.01.20078544.49.93neu eingeführt · „für eine Spannung von 80 V oder weniger“ · aus 8544.49.80, aus 8544.59.20
- 01.01.20078544.49.93.10.0neu eingeführt · „Elastomer-Kontaktelemente aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen“ · aus 8544.49.80
- 01.01.20078544.49.93.90.0neu eingeführt · aus 8544.49.80
- 01.01.20098544.49.93.20.0neu eingeführt · „isoliertes, flexibles Kabel aus PET/PVC mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A - einer …“ · aus 8544.60.10
- 01.01.20138544.49.93.20.0Wortlaut geändert · „mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: • einer Spannung von nicht mehr als 60 V, • einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, • einer …“ · vorher „isoliertes, flexibles Kabel aus PET/PVC mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A - einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, - einzelnen Drähten mit einer Dicke von 0,05 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,65 mm (± 0,03 mm) - einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und - einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,08 mm“
- 01.01.20148544.49.93.10.0Wortlaut geändert · „Elastomer-Kontaktelemente, aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen“ · vorher „Elastomer-Kontaktelemente aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen“
- 01.01.20148544.49.93.20.0Wortlaut geändert · „mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, - einer …“ · vorher „mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: • einer Spannung von nicht mehr als 60 V, • einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, • einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm) • einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und • einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm“
- 01.01.20158544.49.93.20.0Wortlaut geändert · „Mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, - einer …“ · vorher „mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, - einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, - einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm), - einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und - einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm“
- 01.07.20168544.49.93.30.0neu eingeführt · „Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - aus einer Platin-Iridium-Legierung - mit Poly(tetrafluorethylen) …“
- 01.01.20248544.49.93.20.0Wortlaut geändert · „PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von …“ · vorher „Mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, - einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, - einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm) - einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und - einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für FFC-Kabel?
Für FFC-Kabel gilt die Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0, wenn sie PET- oder PVC-isoliert und flexibel sind und die Grenzwerte dieser Nummer einhalten. Dazu gehören höchstens 1 A, höchstens 105 °C, Einzeldrähte von höchstens 0,1 mm Dicke und 0,8 mm Breite, ein Leiterabstand von höchstens 0,5 mm und ein Pitch von höchstens 1,25 mm.
Welche Zolltarifnummer gilt für PET- oder PVC-isolierte flexible Kabel in der Warennummer 8544.49.93?
Für PET- oder PVC-isolierte flexible Kabel gilt die Zolltarifnummer 8544.49.93.20.0, wenn sie die Grenzwerte dieser Nummer einhalten. Elastomer-Kontaktelemente aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen, gehören in 8544.49.93.10.0. Platin-Iridium-Leiter für Hörhilfen, Implantate und Sprachprozessoren gehören in 8544.49.93.30.0, wenn sie für nicht mehr als 80 V bestimmt, mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen und ohne Anschlussstücke sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
