Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer von Pyrogener Kieselsäure ist Teil des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die Einreihung erfolgt über folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionAndere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle2811
- Unterpositionandere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle281121
- UnterpositionSiliciumdioxid281122
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pyrogene Kieselsäure
Der HS-Code für Pyrogene Kieselsäure lautet 2811.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2811.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2811.22.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2811.22.00.90.0.
Einreihung von Pyrogene Kieselsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Je nach Beschaffenheit können andere Zolltarifnummern in Betracht kommen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Alternativen und Abgrenzungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pyrogene Kieselsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAmorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), Pulver, Reinheit >=99%, Median Korngröße 0,7-2,1 μm | 2811.22.00.15.0 | 4,6 % |
| Alternative EinreihungSilika-Füllstoff in Granulatform, SiO₂ >=97% | 2811.22.00.40.0 | 4,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pyrogene Kieselsäure (2811) ≠ Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), Pulver, Reinheit >=99%, Median Korngröße 0,7-2,1 μm (2811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pyrogene Kieselsäure bleibt die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pyrogene Kieselsäure (2811) ≠ Silika-Füllstoff in Granulatform, SiO₂ >=97% (2811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pyrogene Kieselsäure bleibt die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Nur einschlägig, wenn die Ware nicht als Pyrogene Kieselsäure der KN-Unterposition 28112200, sondern als Ware der KN-Unterposition 38249996 einzureihen ist.Chemische Erzeugnisse/Zubereitungen anderweit weder genannt noch inbegriffen | 3824.99.96.99.0 | 4,6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pyrogene Kieselsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14715/17-1 | Amorphes Siliziumdioxid in Pulverform – Einreihung als 'anderes Siliciumdioxid' in TARIC 2811 2200 90 | 2811.22.00.90.0 |
| DE3603/15-1 | Siliciumdioxid, gefällte amorphe Kieselsäure, feines weißes Pulver, CAS 7631-86-9, SiO₂ ≥98 % – Einreihung in 2811 2200 90 0 | 2811.22.00.90.0 |
| DEK/1823/08-1 | Kieselsäure, gefällte amorphe Kieselsäure, feines weißes Pulver, CAS 7631-86-9, SiO₂ ≥98 % – Siliciumdioxid 2811 2200 90 0 | 2811.22.00.90.0 |
| DEK/127/06-1 | Kieselsäure, Siliciumdioxid, feines weißes Pulver, CAS 7631-86-9, SiO₂ ≥91 % – Einreihung als Siliciumdioxid | 2811.22.00.90.0 |
| DE12627/12-1 | Kieselsäure, mikrogranuliertes rieselfähiges Pulver aus gefällter Kieselsäure, CAS 7631-86-9, SiO₂ ≥90 % – Siliciumdioxid | 2811.22.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
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Ausfuhr
Ausfuhrmäßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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