Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Gerösteten Seetang führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- Unterpositionandere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19200891
- Unterpositionandere200899
- Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Alkohol20089941
- Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Zucker20089972
- Kombinierte Nomenklaturandere20089999
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gerösteter Seetang
Der HS-Code für Gerösteter Seetang lautet 2008.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.99.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.99.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.99.99.90.0.
Einreihung von Gerösteter Seetang nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Unterteilung in HS-Code, KN-Code, TARIC-Code und nationale Zolltarifnummer legt fest, welcher Zollsatz und welche Maßnahmen bei der Einfuhr anzuwenden sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gerösteter Seetang
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGerösteter Seetang mit Zusatz von Zucker (vZTA DE4084/12-1, DE4095/12-1) | 2008.99.67.99.0 | 18,4 % |
| Alternative EinreihungAlgen und Tange, genießbar, getrocknet | 1212.21.00.00.0 | 18,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gerösteter Seetang (2008) ≠ Gerösteter Seetang mit Zusatz von Zucker (vZTA DE4084/12-1, DE4095/12-1) (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerösteter Seetang bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gerösteter Seetang (2008) ≠ Algen und Tange, genießbar, getrocknet (1212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerösteter Seetang bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware andere Zubereitungen durchläuft:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlgen und Tange, genießbar, getrocknet | 1212.21.00.00.0 | 18,4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gerösteter Seetang (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6192/25-1 | Yaki Nori, gerösteter Seetang; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DEBTI37786/21-1 | Yaki Nori, gerösteter Seetang; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DEBTI37744/21-1 | Yaki Nori, gerösteter Seetang; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DEBTI37788/21-1 | Yaki Nori, gerösteter Seetang; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DEBTI37374/21-1 | Yaki Nori, gerösteter Seetang; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DEBTI37377/21-1 | Yaki Nori, gerösteter Seetang; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DEBTI37429/21-1 | Yaki Nori, gerösteter Seetang; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DEBTI37730/21-1 | Yaki Nori, gerösteter Seetang; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DEBTI13712/18-1 | Seealgenblätter, geröstet; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
| DE23238/15-1 | Meeresalgenblätter, geröstet; ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
18,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 18,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 18,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 18,4 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 14,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 18,4 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
Zollrechner für Gerösteten Seetang
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für gerösteten Seetang. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls im Kapitel 2008 oder in verwandten Kapiteln eingereiht und können als Vergleich dienen: